Einem US-Werbeunternehmen, das vielen Facebook-Nutzern unangenehm als Spammer aufgefallen war, konnte mit juristischen Mitteln Grenzen gesetzt werden. Ein Verfahren gegen die Firma Adscend Media wurde im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung gegen verschiedene Zugeständnisse beigelegt.
Das Unternehmen bietet verschiedene Affiliate-Programme an. Im Rahmen dessen wurden auch Facebook-Nutzer an den Einnahmen beteiligt, wenn sie Werbung in ihre Profile einbetteten. Das Social Network ging dagegen sowohl straf- als auch zivilrechtlich vor - mit Erfolg, so das Magazin 'IT World'.
Quelle: winfuture.de /Zum Artikel
Jetzt bekommen schon Kinder Rechnungen von dubiosen Internet-Firmen! So wie Fabian (11) aus Plauen. 156 Euro soll der Junge zahlen.
Quelle: bild.de / Zum Artikel
Kostenlose Musik, ganz legal – das behaupten die Macher von „Anontune“. Sie wollen ein Schlupfloch gefunden haben: Ihre Seite spielt Musik von Youtube ab.
Quelle: taz.de / Zum Artikel
Facebook will seine Richtlinie für den Umgang mit Nutzerdaten erneuern. Das weltgrößte Online-Netzwerk stellte am Freitagabend einen Entwurf mit zahlreichen Änderungen zur Diskussion ins Netz. Dazu veröffentlichte das Unternehmen ausführliche Erklärungen zu den geplanten Änderungen. Nutzer können den Entwurf noch bis zum 18. Mai auf der Corporate-Governance-Seite von Facebook kommentieren.
Quelle: heise.de / Zum Artikel
Massenhafte Abmahnungen für Filesharer auf der Basis von IP-Adressen könnten bald ein Ende finden. Denn in New York entschied der Richter Gary Brown, dass IP-Adressen nicht zur Identifizierung einer Person ausreichen. Das berichtet der Blog TorrentFreak. Bereits früher wurden ähnliche Entscheidungen getroffen, doch bislang begründete ein Richter noch nie seine Entscheidung dermaßen ausführlich.
Quelle: kurier.at / Zum Artikel
In der Facebook-Timeline mancher Nutzer ist dieser Tage ein neues Phänomen zu entdecken: Hervorgehobene Posts tauchen zwischen allen Status-Updates ihrer Freunde auf. Was Facebook als einfachen Test abtut, könnte eine neue Einkommensquelle für das Unternehmen werden – kurz vor dem Börsengang musste Facebook die Investoren vor einem möglichen Einbruch der Anzeigeneinnahmen warnen.
Quelle: heise.de /Zum Artikel
Das novellierte Telekommunikationsgesetz (TKG verbessert die Rechte der Kunden gegenüber den Anbietern. Das betrifft sowohl Umzug und Anbieterwechsel als auch Call-by-Call-Telefonate, Warteschleifen bei Hotlines sowie den Mobilfunk.
Wer umzieht, kann nun seine Telekommunikationsverträge – ganz gleich ob Festnetz, Internet oder Mobilfunk - ohne Änderung der Vertragslaufzeit oder sonstiger vertraglicher Vereinbarungen an den neuen Wohnort mitnehmen. Vorausgesetzt, der Anbieter bietet die vereinbarte Leistung auch dort an. Für den Aufwand darf das Unternehmen ein Entgelt verlangen – allerdings nicht mehr, als die Schaltung eines Neuanschlusses kostet.
Quelle: verbraucherzentrale-sh.de /Zum Artikel
Wenn Sie kostenlose E-Maildienste wie web.de oder gmx nutzen, öffnen sich häufig Werbefenster. Zusätzlich bekommen Sie Treueprämien, Geburtstagsglückwünsche oder einfach ein “Dankeschön” per Mail von Ihrem Dienst. Das wäre nicht weiter schlimm, wenn nicht zunehmend mehr Verbraucher dadurch in Abofallen gerieten. Denn Anbieter versuchen Sie mit Tricks zu ködern.
Quelle: verbraucherzentrale-niedersachsen.de / Zum Artikel
Via: antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel
Via : Abzocknews.de
Mit günstigen Offerten für Unterhosen, Socken und BHs geht die Schweizer Firma Provea per Internet auf Kundenfang in 19 Ländern. Doch Vorsicht: Wer die Vorzugsangebote ordert, wird – hart am Rand der Irreführung – zum “Kunden ohne weitere Abnahmeverpflichtung”.
Quelle: vz-nrw.de / Zum Artikel
Via: antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel
Via2: Abzocknews.de
Wer öffentliche WLANs nutzt, muss zukünftig noch vorsichtiger sein. Das FBI hat Angriffe in Hotel-WLANs beobachtet, bei denen Nutzern Malware als Software-Update getarnt zur Installation angeboten wurde. Laut dem FBI-Bericht wurden dem Nutzer nach dem Einloggen ins WLAN ein Pop-up präsentiert, das den Update-Agenten einer "weit verbeiteten Software" imitiert hat.
Quelle: heise.de /Zum Artikel
Die Sitten und Gebräuche im Gerichtssaal hängen immer maßgeblich vom Vorsitzenden ab. Der Vorsitzende wacht über die Ordnung im Saal, und je nach persönlicher Empfindsamkeit eckt er mit seinen Vorstellungen schon mal bei den sonstigen Anwesenden an. Über Marotten diverser Richter kann man jedenfalls immer mal wieder was lesen. Zum Beispiel bei einem Blogger, der aktuell über den Prozess gegen den mutmaßlichen Abofallenbetreiber Michael B. berichtet:
Quelle: lawblog.de / Zum Artikel
Weitere Informationen und Material zum aktuellen Prozess:
Die Schwester von Abdullah Saleh, Sabrina Saleh, ist nicht mehr Geschäftsführerin der BinLayer GmbH, wie auf Unternehmensregister.de zu sehen ist. Neuer Geschäftsführer ist nun ein Herr André Wendt aus Dresden:
Quelle: inside-megadownloads.blogspot.com / Zum Artikel
Der digitale Radiergummi ist nun doch toll – zumindest, wenn es nach Ex-SAP-Chef Henning Kagermann geht. Der Präsident des Mitausrichters Acatech war in seiner Laudatio ganz hingerissen. "Da kommt ein junger Mann, nimmt sich das Konzept von X-Pire, entwickelt von Michael Backes, dem Superstar der Verschlüsselungsszene, und macht es noch besser." Kagermann prophezeite dem Ansatz, der zudem mit einem tragfähigen Geschäftsmodell eingeschickt worden sei, eine große Zukunft und versprach Hilfe bei der Suche nach Investoren.
Quelle: Heise.de /zum Artikel
Das Bundeskriminalamt (BKA) ist bisher mit seinen Versuchen gescheitert, eine Software zum Überwachen verschlüsselter E-Mails und IP-Telefonate zu entwickeln. Das berichtete das Nachrichtenmagazin Der Spiegel. Die Experten seien mit dem "Staatstrojaner" überfordert, habe das BKA gegenüber Vertretern von Bund und Ländern einräumen müssen.
Quelle: heise.de
Der Betreiber eines Internetportals zur Bewertung ärztlicher Leistungen muss konkrete Beanstandungen eines Arztes zu einem Foreneintrag, in dem seine medizinischen Leistungen beurteilt werden, prüfen. Erfolgt dies nicht, muss der Forenbetreiber im Rahmen der so genannten Störerhaftung den Beitrag löschen. Dies hat heute das Landgericht Nürnberg-Fürth per einstweiliger Verfügung entschieden und gab damit – zumindest vorübergehend – einem Zahnarzt Recht, der sich gegen die Verbreitung einer aus seiner Sicht negativen Bewertung seiner Leistung zur Wehr gesetzt hatte (Urteil vom 8. Mai 2012, Az. 11 O 2608/12).
Quelle: Heise.de /Zum Artikel