Haben Sie heute schon Ihre E-Mails abgerufen? Wenn ja, dann wartet da hoffentlich keine unliebsame Überraschung in Form einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung - sogenanntes Filesharing - auf Sie! Die Verbraucherzentrale warnt.
Quelle: derwesten.de /Zum Artikel
Mit Urteil vom 12.01.2012 hat das Amtsgericht Burgwedel zum Aktenzeichen 78 C 97/11 entschieden, dass der Melango.de GmbH aus Chemnitz keine Zahlungsansprüche gegen einen Freiberufler aus Isernhagen zustehen.
Quelle: Fachanwalt-fuer-IT-Recht.blogspot.com / Zum Artikel
Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel
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Gestern Tauschbörsen, heute soziale Netzwerke: Unbedarfte User sind leichte Opfer für Abmahnanwälte. Droht nun eine Klagewelle?
Das Handy: immer dabei. Partyfotos auf Facebook hochladen: gratis. Die späte Überraschung: Abmahngebühren und Anwaltskosten von 2000 Euro oder mehr. Wer Facebook, Twitter, Google+ oder andere Netzwerke nutzt, denkt meist nicht an die rechtlichen und finanziellen Folgen seiner Postings. Dabei summieren sich in einem typischen Facebook-Profil die Partybilder, YouTube-Videos oder aus dem Web kopierten Texte auf einen Abmahnwert von bis zu 15 000 Euro – sagt Christian Solmecke, Anwalt für Medienrecht. Aber: Kennen Sie jemanden, der wegen eines Facebook-Postings abgemahnt wurde?
Quelle: Focus.de / Zum Artikel
Es ist die Methode Jamba, aber statt um Klingeltöne geht es um Pillchen und Tabletten. Immer häufiger bekommen vor allem Senioren Anrufe bei denen ihnen günstige Probelieferungen von Medikamenten angeboten werden. Lassen sich die Angerufenen auf das Angebot ein, erleben sie häufig eine böse Überraschung: Denn die ungebetenen Anrufer wollen meist einen langfristigen Liefervertrag vereinbaren.
Quelle: Welt.de / Zum Artikel
Wer im Ausland mobil ins Internet geht, kann eine böse Überraschung erleben – wenn ihm sein Mobilfunkbetreiber eine aberwitzige Rechnung präsentiert. Doch jetzt will die Europäische Kommission den Mondtarifen Einhalt gebieten.
Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel
Vermeintlich günstige Angebote zum mobilen Internetzugang können für Smartphone-Besitzer böse Überraschungen bringen. Reicht das monatlich erworbene Datenpaket nicht aus, wird Internet am Handy zum teuren Spaß.
Quelle: Nachrichten.at / Zum Artikel
Dass es schon viele Urteile gegen Abo-Fallen-Betreiber gibt, ist bekannt. Die Gerichte sehen häufig, dass die “Kunden” von outlets.de, download-service.de und ähnlichen Seiten in eine Falle getappt sind, und dass das auch von den Betreibern wie der IContent GmbH oder der Content4U GmbH durchaus so gewollt sein könnte.
Quelle: Klawtext.blogspot.com / Zum Artikel
Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel
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