Internetprovider werben zwar häufig mit schnellem Internet, speisen den Kunden aber mit viel geringeren Downloadraten ab. Dagegen vorgehen, können Verbraucher nur selten. Es sei denn der Anbieter räumt Sonderrechte ein.
Quelle: Focus.de / Zum Artikel
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat mehreren Mobilfunk-Unternehmen Abmahnungen geschickt und auch einige einstweilige Verfügungen erwirkt. Auslöser dessen sind Werbeanzeigen für angebliche Datenflatrates.
Wie die Verbraucherzentrale ausführte, warb beispielsweise 1&1 mit den Worten: "Internet-Flat mit bis zu 7.200 kBit/s unbegrenzt surfen solange Sie wollen" Bei der Deutschen Telekom hieß es: Flatrate zum Highspeed-Surfen und E-Mailen (mit max. 7,2 Mbit/s)" und auch Vodafone versprach für die "SuperFlat Internet Mobil": "Surfen Sie unbegrenzt im Internet".
Doch den Unterschied zwischen Werbung und Wirklichkeit zeigte der Blick in die Tarifdetails oder ins Kleingedruckte. Dort behielten sich die Firmen vor, die Übertragungsgeschwindigkeit nach Nutzung eines monatlichen Datenvolumens von 500 Megabyte im Falle von 1&1 beziehungsweise 300 Megabyte bei den anderen Anbietern - was grob gerechnet einem Internetvideo in Spielfilmlänge entspricht - auf GPRS-Niveau mit maximal 64 Kilobit pro Sekunde zu drosseln. Bei NetCologne lag das Limit sogar bei 200 Megabyte.
Quelle und vollstaendiger Bericht: winfuture.de
Der deutsche Provider 1&1 bekennt sich in einem heise online vorliegenden Positionspapier “zur Netzneutralität als Prinzip eines freien Internets”. Jeder Nutzer müsse Zugang zu jedem über das Netz verfügbaren Inhalt haben, heißt es in der Stellungnahme weiter. Netzbetreibern dürfe es nicht gestattet werden, “den Zugang zu bestimmten Diensten oder Inhalten zu blockieren oder zu behindern”. Insbesondere sei jede Form der inhaltlichen Kontrolle unzulässig.
Quelle: Heise.de / Zum Artikel
“Der nächste freie Kundenbetreuer ist für Sie reserviert. Wir bitten Sie noch um etwas Geduld.” Diese Ansagen und die Minuten in der Warteschleife kosten bei vielen Servicehotlines Nerven und Zeit – in fast allen Fällen aber auch Geld. Die meisten Unternehmen lassen ihre Kunden weiterhin für die Wartezeit bei ihren Servicehotlines bezahlen. Die Preise sind dabei, je nach Hotline, sehr unterschiedlich.
Abkassiert in der Warteschleife von verbraucherinfoTV
Quelle: NDR.de / Zum Artikel
Via: Konsumer.info / Zum Artikel
Videoquelle: Dailymotion.com / Videokanal von verbraucherinfoTV
Das Telekommunikationsunternehmen darf für die Leistung “1&1 Sicherheitspaket” nicht mit dem Begriff “kostenlos” werben, wenn tatsächlich nach einem bestimmten Zeitraum Kosten anfallen. Derartige Reklame ist laut Oberlandesgericht Koblenz irreführend und damit wettbewerbswidrig.
Quelle : zdnet.de
Der E-Mail-Anbieter GMX muss gegenüber österreichischen Kunden zahlreiche in Österreich rechtswidrige Vertragsbestimmungen streichen und einige unzulässige Geschäftspraktiken einstellen. Dazu hat sich der Betreiber 1&1 Mail und Media GmbH vor dem Wiener Handelsgericht verpflichtet (Az. 11 Cg 122/10v und 22 Cg 115/10y ). Betroffene Kunden müssen daher bestimmte offene Rechnungen nicht bezahlen.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums zwei Verbandsklagen eingereicht, nachdem sich GMX-Kunden beschwert hatten. "Fest steht, dass einige Klauseln nach dem deutschen BGB zulässig sind, jedoch dem österreichischen Konsumentenschutzgesetz (KSchG) widersprechen", sagte Ulrike Wolf vom VKI gegenüber heise online, "GMX hat nun die offenbar auf das deutsche Recht zugeschnittenen Bestimmungen neu aufgesetzt und an das KSchG beziehungsweise ABGB angepasst."
Quelle : heise.de
Acht Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von 1&1 seien verbraucherfeindlich und müssten geändert werden, befand das Oberlandesgericht Koblenz.
Quelle : itespresso.de
1&1 betreibt einen Jabber-Server für Instant Messaging und verteilt seit drei Jahren kostenlos den dazu passenden Client "MultiMessenger" an seine Kunden. Hin und wieder bekommt der Kunde eine Werbebotschaft für diesen Service, allerdings nicht von 1&1, sondern von seinen eigenen Bekannten. Mit dem fremden Absender legt 1&1 dem Kunden nahe, er möge sich doch den MultiMessenger herunterladen. Außerdem habe man den neuen Kontakt schon automatisch hinzugefügt.
Woher hat 1&1 diese Absenderadresse und was löst diese Spam-Mail aus? Unsere Recherchen haben ergeben, dass 1&1 eine XMPP-Kontaktanfrage nutzt, um diese Werbung zu verschicken.
quelle : heise.de
Wer einen Jabber Server sucht und auch auf verschluesselte Verbindung wert legt sollte sich einmal den Jabber Server HeadCounter.Org anschauen, und wer gerne einen leichten Client nutzten moechte, den er nicht unbedingt noch installieren muss sondern in eine Art Portable Version nutzten moechte, ist mit dem Client : Tkabber gut bedient.
LG Koblenz verbietet Vertragsfalle von 1&1 Internet AG - Das LG Koblenz verbietet dem Internetdienstleister 1&1 Internet AG, Angebote als Gratis-leistung anzupreisen, wenn diese nach einiger Zeit in kostenlose Abonnements übergehen. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband. Im konkreten Fall hatte 1&1 seinen Neukunden ein kostenloses Sicherheitspaket mit Antivirus- und Firewall-Programm angeboten. Lediglich aus einem kleinen Hinweis ging hervor, dass es sich bei dem vermeintlichen [...] [abzocknews.de]