Abrechnungsbetrug: Schon 2005 gab es Hinweise auf Betrug in DRK-Kliniken

Beim bandenmäßigen Abrechnungsbetrug in den DRK-Kliniken war Sachkunde vorhanden. Die Kassenärztliche Vereinigung reagierte jedoch nicht.

Quelle: Berliner-zeitung.de / Zum Artikel

Via Abzocknews.de

DRK-Skandal: So lief die Abzocke

Die Herren in Weiß waren überrascht: Überall Damen und Herren in Grün. Leitende Ärzte und Geschäftsführer der DRK-Kliniken in Berlin sahen sich 2010 einer Razzia wegen Betrugsverdachts ausgesetzt. Jetzt ist die Anklageschrift fertig. Vorwurf: Banden- und erwerbsmäßiger Betrug.

Quelle: Berliner-Kurier.de / Zum Artikel

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BGH-Urteil: Vermieter müssen Heizkosten präziser abrechnen

Der Bundesgerichtshof stärkt die Rechte von Mietern. Wenn der Besitzer die Heizkosten für ein Mehrfamilienhaus abrechnet, muss er künftig die Verteilung pro Wohnung genau aufschlüsseln. Pauschal die monatlichen Abschläge auf die Miete aufzuschlagen, gilt nicht mehr.

Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel

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Noch keine zentrale Datenbank:Unbedingt den Lohnschein prüfen

Arbeitnehmer sollten einen kritischen Blick auf ihre Januar-Gehaltsabrechnung werfen. Es könnten sich Fehler eingeschlichen haben. Grund: Da die elektronische Lohnsteuerkarte noch nicht gilt, gilt eine frühere Lohnsteuerkarte.

Weil sich der Start der elektronischen Lohnsteuerkarte verzögert hat, gilt weiterhin die Lohnsteuerkarte 2010 oder eine entsprechende Ersatzbescheinigung, erklärt der Bundesverband der Lohnsteuerhilfe (BDL) in Berlin. Möglicherweise haben sich inzwischen Änderungen ergeben. Diese werden bei der Lohnabrechnung möglicherweise nicht übernommen.

 

Quelle: n-tv.de

Betrugs-Verdacht: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Deutsche Telekom

Die nächste Hiobsbotschaft für die Deutsche Telekom: Die Staatsanwaltschaft Bonn hat Ermittlungen aufgenommen. Der Verdacht lautet: gewerbsmäßiger Betrug. Der Konzern soll Kostenabrechnungen falsch erstellt haben.

Quelle: Handelsblatt.com / Zum Artikel

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AK Vorrat zeigt Telecom-Unternehmen bei Bundesnetzagentur an

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) hat am Donnerstag gegen sechs Telekommunikationsanbieter Anzeige bei der Bundesnetzagentur erstattet. Die Datenschützer werfen den Unternehmen BT (Germany), E-Plus, M-net, Telefonica, Telekom Deutschland und Vodafone D2 einen Verstoß gegen Paragraf 97 des Telekommunkationsgesetzes vor.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel

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Deutsche Telekom: Betrug bei Abrechnungen?

Über mehrere Jahre hinweg soll das Management der Deutschen Telekom Verbraucher, Kunden und Aufsichtsbehörden mit doppelten Abrechnungen betrogen haben. Es wird von einem Volumen in dreistelliger Millionenhöhe ausgegangen.

Entsprechende Informationen gehen aus einer Strafanzeige hervor, die bei der Staatsanwaltschaft in Bonn eingereicht wurde. Angeblich habe sich das Unternehmen aus Bonn umlagefähige Kosten für den Aufbau und die Pflege ihrer Kundendatenbanken mehrfach erstatten lassen. Dies behaupten jedenfalls die Erstatter der Anzeige.

Quelle : winfuture.de

Technikmafia: Erpressung in der Elektroabteilung

Schutzgelderpressung ist ein florierendes Geschäftsmodell, wo man es kaum vermutet: Hersteller von Kameras, Handys und Druckern verschlechtern ihre Modelle künstlich – um uns teure Extras verkaufen zu können. Eine Abrechnung.

Quelle: Handelsblatt.com / Zum Artikel

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Inhalt von Pressemitteilungen: Abzocke mit unerwünschten Werbeanrufen darf an den Pranger

Die Bundesnetzagentur hat zu Recht einen Hinweis auf verbotene Abrechnungen eines ausländischen Telefondienstanbieters veröffentlicht. Dies entschied nun das OVG Münster und macht deutlich, dass solche Firmen für ihre Praxis mit empfindlichen Konsequenzen rechnen müssen – inklusive eben auch einer Information der Öffentlichkeit.

Quelle: Lto.de / Zum Artikel

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Verbraucherschützer fordern schnelle Abhilfe gegen Telefonabzocke

Die Verbraucherzentralen fordern von der Bundesregierung eine schnelle Regelung gegen illegale Werbeanrufe. Die Telefongesellschaften trieben das Geld für Leistungen wie etwa Gewinnspiel-Abonnements derzeit automatisch ein, sagte der Chef des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, Gerd Billen. Solche Abrechnungen sollten künftig nur nach vorheriger Zustimmung der Kunden möglich sein. Damit würde betrügerischen Geschäftsmodellen die Grundlage entzogen, sagte Billen.

quelle : heise.de

Kaffeefahrten, Gewinnlose, falsche Abrechnungen: Vorsicht Abzocker!

Um an das Geld ihrer Opfer zu kommen, denken sich dubiose Firmen immer wieder neue Abzock-Methoden aus. Silke Schröder von der Verbraucherzentrale Saarland erläutert für die SZ-Leser drei aktuelle Beispiele.

Quelle : saarbruecker-zeitung.de

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Telekom stoppt Abrechnungen für telomax

Die Deutsche Telekom hat beim Landgericht Bonn eine einstweilige Verfügung gegen den Anbieter telomax erwirkt. Das Unternehmen kann gegen diese Verfügung noch Rechtsmittel ein-legen. Hintergrund des Rechtsstreits sind zahlreiche Beschwerden von Kunden, die Forderungen von telomax auf ihrer Telefonrechnung nicht nachvollziehen konnten.

Quelle : telekom.com

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Aus die Maus für Telomax – Bundesnetzagentur untersagt Abrechnungen

Die Bundesnetzagentur hat jetzt für bestimmte Forderungen der telomax GmbH ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung verhängt. Das Verbot wurde gegenüber dem Unter-nehmen und der Telekom Deutschland GmbH ausgesprochen, über deren Telefonrechnungen die telomax GmbH Verbrauchern unter den Artikel-/Leistungsnummern 61404 und 83917 Entgelte für Gewinnspieleintragsdienste berechnet.

Quelle : bundesnetzagentur.de

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Abzocke auf dem iPhone 4: Telekom, dtms und Der Heiße Draht Verlagsgesellsch. mbH & Co. KG

Vor wenigen Tagen habe ich meine Mobilfunkrechnung für mein iPhone 4 erhalten. Nach dem öffnen der Rechnung war ich sehr schockiert. Der Abrechnungsbetrag für den Monat Oktober 2010 belief sich auf 299,50 Euro.

Quelle: Apfelnews.eu / Zum Artike

Via abzocknews.de

Wasserzähler:BGH entscheidet zugunsten der Vermieter

Haus- und Wohnungsvermieter dürfen zur Abrechnung von Wasserkosten auch die Zählerangaben von nicht geeichten Wasseruhren nutzen. Sie müssen dann lediglich nachweisen, dass die Anzeige korrekt ist.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Streit um nicht geeichte Wasserzähler die Vermieterrechte gestärkt. Ist die Eichfrist eines Geräts abgelaufen, müssen die Immobilieneigentürmer etwa durch eine staatliche Prüfstelle nachweisen lassen, dass die Anzeige während des Ablesezeitraums richtig funktionierte. Das entschied der BGH in einem Urteil am Mittwoch (Az. VIII ZR 112/10)

Quelle : focus.de

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