Knapp zwei Jahre nach einer ersten Ankündigung hat der irische High Court jetzt den Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen der Brüsseler Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung angerufen. Laut irischen Medienberichten sollen die Richter in Luxemburg prüfen, ob diese EU-Richtlinie Grundrechte der Nutzer respektiert, wie sie in der europäischen Grundrechtecharta verbrieft sind.
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Ein Dokument der Strafverfolgungsbehörden führt vor Augen, wie weit die Vorratsdatenspeicherung von Mobilfunkern wirklich geht.
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Mehr als 90 Tage speichern etliche Mobilfunkanbieter angeblich die Daten ihrer Kunden. Verbraucherschützer protestieren gegen die Praktiken.
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Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) hat am Donnerstag gegen sechs Telekommunikationsanbieter Anzeige bei der Bundesnetzagentur erstattet. Die Datenschützer werfen den Unternehmen BT (Germany), E-Plus, M-net, Telefonica, Telekom Deutschland und Vodafone D2 einen Verstoß gegen Paragraf 97 des Telekommunkationsgesetzes vor.
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Die Sozialdemokraten befürworten die Speicherung von IP-Adressen auf Vorrat. Der Gesprächskreis “Netzpolitik und Digitale Gesellschaft” beim SPD-Parteivorstand hat einen “Musterantrag” vorgelegt, demzufolge IP-Adressen gespeichert werden dürfen.
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"Gegen eine umfangreiche Erfassung und Zusammenführung ihrer persönlichen Daten unter fragwürdigen Bedingungen" wenden sich mehr als 10.000 Menschen: Sie unterstützten online die Verfassungsbeschwerde gegen den Zensus 2011, teilten die Organisatoren der Verfassungsbeschwerde, der Bürgerrechtsverein FoeBuD und der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, mit. Bis zum 12. Juli kann die Initiative noch auf einer Webseite des FoeBuD unterstützt werden. Am 16. Juli soll die Verfassungsbeschwerde zusammen mit den Unterstützungsunterschriften beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe abgegeben werden.
"Eine besondere Gefahr sehe ich darin, dass die Zuordnung der Daten aus der Volkszählung 2011 durch eine eindeutige Personenkennziffer bis zu vier Jahre oder gar länger möglich sein wird", erklärte Eva Dworschak, die als Rechtsanwältin die Beschwerdeschrift vorbereitet. Eine solche Ordnungsnummer habe das Bundesverfassungsgericht in seinem Volkszählungsurteil von 1983 jedoch ausdrücklich verboten.