Dubiose Forderungen für Win-Loads.net von einer Blue 180. Vermögensverwaltungs GmbH

Lange Zeit war es schon verdächtig ruhig um Win-Loads.net - zumindest bis jetzt, denn nun meldet sich ein Inkassobüro mit dem Namen Blue 180. Vermögensverwaltungs GmbH bei Betroffenen und droht mit gerichtlichen Schritten, Pfändungen und der Schufa.

Und so sieht ein aktuelles Schreiben der Blue 180. Vermögensverwaltungs GmbH aus:

 

Diesem Schreiben voran ging eine Zahlungsaufforderung von Win-loads.net wie folgt:

 

Vorläufige Sicherungsmaßnahmen gegen Gewinnspielfirmen

Die Staatsanwaltschaft Krefeld führt unter dem Aktenzeichen 2 Js 933/10 ein Ermittlungs-verfahren gegen die Verantwortlichen der Firmen MMC Medialog Marketing Company, Krefeld und FS Zahlungsverwaltungsmanagement UG, Krefeld, wegen des Verdachts des Betruges zum Nachteil vermeintlicher Kunden von Gewinnspieleintragungsdiensten.

Quelle: Ebundesanzeiger.de / Zum Artikel

Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel

 

via 2 : abzocknews.de

Was Focus-, Spiegel- und Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement gemein haben…

…ist nicht nur die aus Funk und Fernsehen bekannte Klientel oder das ein oder andere Mandat des Neu-Isenburger Doppel-Straßburgers von der Proinkasso GmbH, der derzeit ein kleines Problem hat. So befindet sich im Forum von AntiSpam.de ein aufschlussreicher Foreneintrag aus Oktober 2010, der zu einem “guten Bekannten” führt - zu Boesche Direct.

Nachfolger der Teleshop Versandhandels AG hält an Kooperation mit dem Telomax-Clan fest

Gemeint ist die gerade bei MDR-Escher thematisierte DMS Trading GmbH aus der Schweiz, der Nachfolger der Teleshop Versandhandels AG aus Liechtenstein, die ihren kostenpflichtigen Telefon-Support über eine 11859 – Die Auskunft GmbH angeboten hat – man schaue und staune, wer sich für dieses Unternehmen verantwortlich zeichnet:

 

Amtsgericht Mannheim Aktenzeichen: HRB 708957 Bekannt gemacht am: 19.03.2010 12:00 Uhr

In ().
gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Neueintragungen

18.03.2010

Oberlandesgericht Thüringen entscheidet zugunsten eines kostenpflichtigen Routenplaner-Services

Aktenzeichen: 9 W 517/10. Das muss ein echtes Weihnachtsgeschenk gewesen sein für die Webtains GmbH: Ein Oberlandesgericht, genauer das OLG Thüringen in Jena, hat am 23.12.2010 entschieden, dass mit den Mini-Hinweisen auf anfallende Kosten für ein “Online-Abo”, die häufig im Fließtext versteckt am Rande der Webseite versteckt werden, die Kunden Opfer ausreichend aufgeklärt würden.

Quelle: Klawtext.blogspot.com / Zum Artikel ( Bitte den gesamten Artikel lesen)

Via abzocknews.de

Warnung vor Epsilon GmbH Forderungsmanagement

Verbraucherzentralen warnen vor fragwürdigen Rechnungen einer Firma "Epsilon GmbH Forderungsmanagement".

"Wir sind beauftragt, die offene Forderung der Fa. Automobilservice Deutschland GmbH gegen Sie durchzusetzen." So heißt es in den Briefen, die die "Epsilon GmbH Forderungsmanagement" derzeit verschickt. Kassieren will die Gesellschaft aus Hannover 116,45 Euro für die angebliche Teilnahme an einem Bonusprogramm des Automobilservice.

Den Anschein der Korrektheit versucht Epsilon mit der Angabe eines Aktenzeichens zu erwecken, berichtet die Verbraucherzentrale Bayern. Dagegen fehlten Angaben, die das Gesetz vorschreibt: zum Beispiel das Registergericht des Sitzes der Gesellschaft und die Nummer des Handelsregistereintrags. Gespart habe sich Epsilon außerdem die ansonsten übliche Angabe von Sitz und Adresse der Automobilservice GmbH als Forderungsinhaber sowie zur Fälligkeit der angeblichen Forderung.

Quelle und vollstaendiger Bericht : computerbetrug.de

Abofallen dürfen Mozilla-Produkte nicht mehr anbieten! Urteil des Landgerichts Hamburg

Wow, das ist ja mal eine Nachricht. Auch wenn sie derzeit noch etwas verstümmelt daher kommt:

Diverse Betreiber so genannter Abofallen, in denen kostenlose Software gegen (versteckt aufgeführte) Abogebühren zum Download angeboten werden dürfen ab sofort nicht mehr ohne entsprechende Erlaubnis die Mozilla-Produkte "Firefox" (Browser) und "Thunderbird" (E-Mail-Programm) kostenpflichtig anbieten. Das hat das Landgericht Hamburg in seinem Urteil vom 10.12.2010, Aktenzeichen 406 O 50/10 geschrieben.

Quelle : klawtext

Hamburger Gericht hält Ermittlung von IP-Adressen durch Dritte für unbedenklich

Das Oberlandesgericht Hamburg hat die Ermittlung von IP-Adressen durch die Logistep AG Logistep AG aus datenschutzrechtlicher Sicht als unbedenklich eingestuft (Aktenzeichen 5 W 126/10): "Dass das Ermitteln der IP-Adressen nach deutschem Datenschutzrecht rechtswidrig sein könnte, ist nicht ersichtlich, da bei den ermittelten IP-Adressen ein Personenbezug mit normalen Mitteln ohne weitere Zusatzinformationen nicht hergestellt werden kann."

Quelle : zdnet.de

Wenn Mieter Ärger machen-Warnschuss muss sein

Mietverträge können nicht ohne weiteres fristlos gekündigt werden. Stört ein Mieter den Hausfrieden, muss er zunächst abgemahnt werden. Erst wenn er sein Verhalten nach dem Warnschuss nicht ändert, kann die Kündigung folgen. Das hat das Amtsgericht Berlin-Wedding entschieden (Aktenzeichen: 3 C 22/10).

Eine einmalige Verfehlung reicht demnach nicht für den Rausschmiss, der Mieter muss den Hausfrieden nachhaltig stören. Im konkreten Fall kündigte eine Vermieterin einen Mietvertrag schon kurz nach dessen Beginn fristlos. Sie begründete das mit Zwischenfällen, zu denen es seit dem Einzug der Mieterin gekommen war. So hatte diese zweimal die Polizei wegen Ruhestörung im Haus gerufen.

Quelle und vollstaendiger Bericht : n-tv.de

Erneut Abzockversuch mit fingierten Forderungen: Verbraucherzentrale Thüringen warnt vor Rechtsanwaltsschreiben in Sachen "WinPr

Dass Anwaltschreiben und angedrohte Mahnverfahren Angst vor möglichen gerichtlichen Auseinandersetzungen auslösen können, scheint sich bei Abzockern aller Couleur herumgesprochen zu haben. Nicht umsonst versuchen auf diese Weise erneut zwei angebliche Rechtsanwaltskanzleien (Hammerschmidt, Dupont & Pyrmov sowie Martines, Julich & Kollegen) Geld zu machen.
In den Schreiben wird Verbrauchern unterstellt, den "Gewinnspielservice WinPro" genutzt und Restforderungen noch nicht beglichen zu haben. Für den Fall, dass der geforderte Betrag nicht überweisen wird, drohen die angeblichen Rechtsanwaltskanzleien gerichtliche Mahnverfahren an.

Die Verbraucherzentrale rät, sich nicht von den Schreiben einschüchtern zu lassen. Zudem hat sie erhebliche Zweifel, ob es die Kanzleien überhaupt gibt. Unterschiedliche Adressen, identische Aktenzeichen und Vertragsnummern in den einzelnen Mahnschreiben deuten darauf hin.

Betroffene Verbraucher sollen sich bei der Rechtsanwaltskammer über die Existenz der Rechtsanwaltskanzleien informieren und diese ggf. zum Einschreiten auffordern.

Quelle : vzth.de

LG Hamburg verurteilt Filesharer zu 30 Euro Schadenersatz

Das Landgericht Hamburg hat einen 20-Jährigen zu 30 Euro Schadenersatz verurteilt, weil er 2006 als knapp 16-Jähriger zwei Musikstücke in eine Internettauschbörse eingestellt hatte. Die weitergehende Schadensersatzforderung wurde ebenso wie die Schadensersatzklage gegen den Vater des Beklagten abgewiesen (Urteil vom 8. Oktober 2010, Aktenzeichen 308 O 710/09).

Der Jugendliche hatte den Internetzugang des Vaters genutzt - ohne dessen Wissen. Bei den Liedern handelte es sich um "Engel" der Band "Rammstein" sowie "Dreh dich nicht um" des Sängers Marius Müller-Westernhagen. Die Künstler beteiligten sich nicht an dem Rechtsstreit.

Quelle : zdnet.de

Ermittlungsverfahren 230 Js 413/10 Sta Stuttgart- und weiterer Dumm spam

Nach dem wir den Artikel "Ermittlungsverfahren gegen Sie- oder wie man versucht an Geld zu kommen" wo inerhalb weniger Minuten mehre hundert seiten aufrufe eroflgten, veroffentlichten, geht der dumm spam weiter, nun versucht man es mit dem Betreff :

Ermittlungsverfahren 230 Js 413/10 Sta Stuttgart und Ermittlungsverfahren gg. Sie

Weiter wird auch der Name eines Anwaltes genutzt der nicht fuer diese Emails verantwortlich ist und auch nicht der Inhaber der Domains in der E-Mail.

Also wird von den Betruegern versucht weiter angst zu verbreiten und zu Drohen um sich Geld zu erbeuten, wie man in dieser Email erkennen kann :

Return-Path:
X-Spam-Checker-Version: SpamAssassin 3.2.5 (2008-06-10) on
X-Spam-Level: *****
X-Spam-Status: No, score=5.7 required=99.0 tests=HTML_MESSAGE,
MIME_QP_LONG_LINE,RCVD_IN_PBL,RCVD_IN_SORBS_DUL,RCVD_IN_SORBS_HTTP,
RDNS_DYNAMIC,URIBL_AB_SURBL autolearn=no version=3.2.5
X-Original-To: eine unbenutzteemail@meine_uraltedomain.de
Received: from rechtsanwalt-giese.info (c-68-35-164-246.hsd1.nm.comcast.net [68.35.164.246])
for ; Mon, 18 Oct 2010 23:20:02 +0200 (CEST)

Ermittlungsverfahren gegen Sie- oder wie man versucht an Geld zu kommen [Update / Stellungnahme]

Wie hier Berichtet "Ermittlungsverfahren gegen Sie- oder wie man versucht an Geld zu kommen" ist wieder mal Emil muell im Umlauf mit dem Ziel Ahnungslose Opfer zur Zahlung zu bewegen, mit einer Fake Email zum Thema p2p ( Tauschboaersen) und es handelt sich diesmal nicht um emails der Grevenreuth AG sondern unter dem Namen Rechtsanwalt Florian Giese auf der Richtigen Webseite des Rechtsanwaltes gibt es bereits eine Mitteilung zu diesen Emails :

Rechtsanwalt Florian Giese steht nicht in Zusammenhang mit betrügerischen E-Mails mit dem Betreff "Ermittlungsverfahren gegen Sie"

Die Kanzlei Giese Rechtsanwälte in Hamburg und speziell Rechtsanwalt Florian Giese stehen nicht im Zusammenhang mit den betrügerischen E-Mails, welche angeblich im Auftrag der Firma Videorama GmbH wg. Urheberrechtsverletzung in Filesharing-Netzwerken versendet werden.

Weder hat die Firma Videorama GmbH hier einen solchen Auftrag erteilt, noch sind durch RA Florian Giese unter der E-Mail Adresse "giese@rechtsanwalt-giese.info" oder "zahlung@rechtsanwalt-giese.info" derartige Mails versendet worden. Auch ist weder die Kanzlei Giese noch RA Florian Giese Inhaber der Domain "rechtsanwalt-giese.info".

Ermittlungsverfahren gegen Sie- oder wie man versucht an Geld zu kommen

Wie hier Berichtet "Ermittlungsverfahren gegen Sie- oder wie man versucht an Geld zu kommen" ist wieder mal Emil muell im Umlauf mit dem Ziel Ahnungslose Opfer zur Zahlung zu bewegen, mit einer Fake Email zum Thema p2p ( Tauschboaersen) und es handelt sich diesmal nicht um emails der Grevenreuth AG sondern unter dem Namen Rechtsanwalt Florian Giese auf der Richtigen Webseite des Rechtsanwaltes gibt es bereits eine Mitteilung zu diesen Emails :

Rechtsanwalt Florian Giese steht nicht in Zusammenhang mit betrügerischen E-Mails mit dem Betreff "Ermittlungsverfahren gegen Sie"

Die Kanzlei Giese Rechtsanwälte in Hamburg und speziell Rechtsanwalt Florian Giese stehen nicht im Zusammenhang mit den betrügerischen E-Mails, welche angeblich im Auftrag der Firma Videorama GmbH wg. Urheberrechtsverletzung in Filesharing-Netzwerken versendet werden.

Weder hat die Firma Videorama GmbH hier einen solchen Auftrag erteilt, noch sind durch RA Florian Giese unter der E-Mail Adresse "giese@rechtsanwalt-giese.info" oder "zahlung@rechtsanwalt-giese.info" derartige Mails versendet worden. Auch ist weder die Kanzlei Giese noch RA Florian Giese Inhaber der Domain "rechtsanwalt-giese.info".

Telekom haftet nicht für illegale Inhalte auf Website

Das Landgericht Hamburg hat eine Klage der GEMA abgewiesen. Die Rechteverwalter wollten die Deutsche Telekom dazu zwingen, einen Internetzugang zu sperren, über den Urheberrechtsverletzungen begangenen wurden.

Die GEMA hatte gegen die Deutsche Telekom geklagt. Diese habe als Access-Provider den Zugang zum Internet und damit auch zur Domain "d(...).am" vermittelt, auf der urheberrrechtswidrige Inhalte abrufbar waren. Die Telekom hafte nach Ansicht der Gema als Mitstörer, da sie den Zugang zum Internet ermögliche.

Die Richter des Landgerichts Hamburg wiesen die Klage ab (Aktenzeichen 308 O 640/08). Sie erklärten, dass der Antrag der Klägerin teilweise auf eine unmögliche Leistung gerichtet und deshalb unbegründet sei.

quelle : zdnet.de

via abzocknews.de

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