Veröffentlichung personenbezogener Daten in Internetforum kann gerechtfertigt sein

Die Posten personenbezogener Daten in ein Webforum kann durch öffentliches Interesse gerechtfertigt sein. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg, indem es dem Kläger einen Unterlassungsanspruch gegen den Betreiber des Internetforums absprach (Az.: 7 U 134/10).

Ein Nutzer hatte sich in dem Forum kritisch über die Geschäftspraxis eines Unternehmens geäußert. Dem Verbraucher sei vorgespiegelt worden, dass es ein breites Angebot einer Produktart gebe, obwohl ein und dasselbe Produkt unter verschiedenen Namen und verschiedenen Firmen von einem einzigen Unternehmen vertrieben wurde. Um seine Kritik zu untermauern, nannte der Beitragsverfasser den Namen, das Geburtsdatum und die Anschrift des Klägers, der Geschäftsführer mehrerer dieser Firmen war. Die genannten Daten entnahm er dem irischen Handelsregister.

Quelle: heise.de

Warnung vor betrügerischen Mahnungen der angeblichen Rechtsanwältin Davoutaki

Post von Rechtsanwältin Davoutaki aus Athen

Verbraucherzentrale Sachsen: Nicht einschüchtern lassen von offensichtlich unberechtigten Forderungsschreiben

Gegenwärtig erhalten sachsenweit Verbraucher Forderungsschreiben einer Rechtsanwaltskanzlei Katharina Davoutaki & Partner mit einer Postanschrift in Frankfurt am Main, Bockenheimer Landstraße 17-19. Die Firma Lotto-Tip GmbH, so heißt es darin, hätte die in Athen zugelassene Rechtsanwältin beauftragt, Forderungen aus der kostenpflichtigen Teilnahme an der Lotto-Spielgemeinschaft einzuziehen.

"Wir raten Verbrauchern, die ohne Rechtsgrund mit derartigen Forderungen behelligt werden, schriftlich zu widersprechen und trotz der angedrohten Rechtsfolgen bei nicht fristgerechter Zahlung keinesfalls übereilt die Rechnung von regelmäßig 127,50 € zu begleichen", so Bettina Dittrich, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Immerhin berichten uns Verbraucher, dass sie mit der Firma Lotto-Tip GmbH keinen Vertrag geschlossen hatten. Wer sich bezüglich eines Vertragsschlusses nicht sicher ist, sollte prüfen, ob tatsächlich wie behauptet eine Rücklastschrift erfolgte und Lotto-Tip daraufhin die Mitgliedschaft gekündigt hat.

Makaberer Betrug durch Sex-Verlag in Nordenham

Mit einer besonders pietätlosen Masche hat ein Sex-Verlag versucht, trauernde Angehörige in Nordenham (Landkreis Wesermarsch) zu betrügen. Der Verlag schickte eine Rechnung für Erotikprodukte an einen Toten in Nordenham. Die Adresse war die Traueranschrift, die in einer Todesanzeige in der Tageszeitung veröffentlicht wurde.

Quelle: NDR.de / Zum Artikel

via 2 : abzocknews.de

top-of-Software - alte Masche in neuem Gewand: Verbraucherzentrale will Internetabzockern zu Leibe rücken

Bereits im letzten Jahr warnte die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz vor dem Internetportal "top-of-software.de" der Antassia GmbH mit Sitz in Mainz. Der Seitenbetreiber bat Internetnutzer für ein Abonnement zur Kasse, welches sie angeblich durch Registrierung auf seiner Seite geschlossen hatten. Mit der Weiterverbreitung von kostenlosen Programmen Dritter versuchten die Drahtzieher der Seite, unbedarfte Internetnutzer abzukassieren.

Zum 1. Februar 2011 hat die Firma Content Services Ltd. die Geschäfte der Antassia GmbH übernommen und verschickt nun erneut Rechnungen für die angebliche Anmeldung für top-of-software.de. "Lassen Sie sich durch diese Rechnungen und Mahnschreiben nicht einschüchtern", so der Rat der Verbraucherzentrale. "Weisen Sie die Zahlungsaufforderungen des Anbieters mit der Begründung zurück, dass kein rechtskräftiger Vertrag zustande gekommen ist." Einen Musterbrief, um diesen Forderungen zu widersprechen, finden Betroffene unter www.vz-rlp.de/muster.

Auch das Amtsgericht Mainz sieht in einer aktuellen Entscheidung bei top-of-software eine "Abofalle" und geht von einem versuchten Betrug aus. Ein betroffener Verbraucher hatte auf Erstattung seiner Anwaltskosten geklagt, die ihm durch die Abwehr der unberechtigten Antassia-Forderung entstanden sind.

Warnung vor irreführenden Zahlungsaufforderungen

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) warnt seine Kundinnen und Kunden eindringlich vor unseriösen Unternehmen, die mit irreführenden Zahlungsaufforderungen die Überweisung von angeblich fälligen Gebühren herbeiführen wollen. Aktuell wird besonders vor dem “Deutschen Marken- und Patent Register” gewarnt, das in seinen Schreiben die Hausanschrift des DPMA als Absenderadresse angibt.

Quelle: Dpma.de / Zum Artikel

Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel

Anderer Name – gleiche Masche: Verbraucherzentrale warnt vor Abzocke

In den letzten Wochen flatterten vielen Verbrauchern wieder dubiose Rechnungen über angeblich in Anspruch genommene Telefonsexdienstleistungen ins Haus. Absender der Briefe ist eine Firma namens “Bohemia Factoring S.R.O.“ mit Postfachadresse im hessischen Petersberg bei Fulda und Postanschrift im tschechischen Pilsen. Das fragwürdige Geschäftsmodell ist nicht neu.

Quelle: Osthessen-news.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

Rufschädigung im Netz-Kein Zugriff auf die Nutzerdaten

Wer sich in Internetforen oder auf Bewertungsportalen verleumdet sieht, kann nicht einfach die Daten des Urhebers fordern. Die bekommt höchstens die Polizei, entschied jetzt das Amtsgericht München.

Privatleute haben kein Recht, Namen oder Anschriften der Nutzer von Internetforen zu bekommen. Das Amtsgericht München hat entschieden, dass die Nutzerdaten nur der Polizei und anderen Behörden weitergegeben werden dürfen - etwa wenn es um Strafverfolgung, Gefahrenabwehr, Terrorismusbekämpfung oder Rechte an geistigem Eigentum geht (Az: 161 C 24062/10).

Im konkreten Fall hatten die Inhaber eines Autohauses auf einer Internetplattform zum Thema Auto negative Berichte über sich entdeckt. Sie fühlten sich nach Angaben des Gerichts diskreditiert und befürchteten geschäftsschädigende Auswirkungen. Das Autohaus wandte sich daher an den Betreiber des Forums, der die Beiträge sofort löschte. Das Autohaus wollte aber auch die Kontaktdaten der Nutzer, die die Berichte eingestellt hatten, um rechtliche Schritte gegen sie einleiten zu können. Dies verweigerte der Forumsbetreiber unter Hinweis auf den Datenschutz.

Quelle : n-tv.de

Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein: Czech Media Factoring heißt jetzt Bohemia Factoring

Aus Böhmen kommt die Musik und dubiose Inkassopost -
Czech Media Factoring heißt jetzt Bohemia Factoring

Czech Media Factoring benannte sich vielmehr kurzerhand erneut um und nennt sich jetzt Bohemia Factoring. Denn zu viele Verbraucher brachten mit dem alten Namen die bereits bekannte Masche in Verbindung und ignorierten die unberechtigten Zahlungsaufforderungen. Die dubiose Firma gibt eine Postfachadresse in Fulda und eine Postanschrift im tschechischen Plzen an. Dies ist nicht die erste Namensänderung: TRC Telemedia, MB Direct Phone, Roxborough Management, Pepper United hieß das "Unternehmen" in den letzten zwei Jahren.

Das Vorgehen hat sich mit dem neuen Namen allerdings nicht geändert: Der Verbraucher erhält eine Rechnung, die ihm unterstellt, er habe eine sogenannte Sex-Hotline angerufen. Als Beleg dafür dient die dort verzeichnete Rufnummer des Verbrauchers. Diese erlangt Bohemia Factoring durch einen einfachen Trick. Man ruft bei Abwesenheit an in der Hoffnung, der Angerufene sieht die Nummer und ruft zurück. Tut er dies, hat die Firma die Rufnummer des Verbrauchers und kann darüber die Postadresse ermitteln. Wenige Tage später findet sich die erste Rechnung über die Inanspruchnahme einer Sex-Hotline in Höhe von € 90,- im Briefkasten.

Online-Adventskalender: Vorsicht vor lästiger Werbung und Datensammlern

Vorsicht vor Adventskalendern im Internet: Hinter vielen Angeboten steckt vor allem eines: Der Versuch, an Daten zu kommen - oder Nutzer mit lästiger Werbung bombardieren zu können.

Hinter den Türchen von Adventskalendern im Internet verbergen sich oft Gewinnspiele. Teilnehmer werden von Firmen mit Preisen angelockt - mit einem Hintergedanken. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat 18 Internet-Adventskalender für Kinder - unter anderem von Bravo, Haribo, Wendy und t-online - unter die Lupe genommen und geprüft, welche Daten gesammelt werden und ob Kinder erfahren, was mit ihren Angaben geschieht. Das Ergebnis: Die Kinder müssen fast ausnahmslos mehr Daten preisgeben, als die Verbraucherzentrale für erforderlich hält.

Abofallen im Internet: Niemand muss zahlen

Abofallen sind die Landplage des Internets. Hunderttausende Surfer fallen darauf herein. Anschließend werden sie oft monatelang von dubiosen Anbietern mit Rechnungen, Mahnungen und Drohbriefen unter Druck gesetzt. Zahlen muss aber niemand für diese untergeschobenen Verträge. Das haben mittlerweile Dutzende Gerichte entschieden.

...

So funktionieren alle Abofallen: Die Preise werden klein gedruckt, in den allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im Fließtext versteckt – „acht Euro“ statt „8 Euro“, oft neben greller Werbung. Dann erscheint ein Formular, in das Nutzer ihre Adresse eingeben sollen (siehe Bild). Wo immer das der Fall ist, gibt es nur einen Rat: die Seite wegklicken. Kein Ladeninhaber fragt Kunden nach ihrer Anschrift, warum soll die dann bei kostenlosen Basteltipps oder Horoskopen wichtig sein?

Quelle : test.de

Ein Fax, das in den Papierkorb gehört

«Wie gewohnt, kostenlos», sollte die «Grundlistung mit Ihrer Anschrift» sein. Erst genaues Lesen des Kleingedruckten machte klar, dass damit lediglich Name und Anschrift gemeint waren. Für den Eintrag von Telefon- und Fax-Nummer, Internet und E-Mail verlangte das Unternehmen, als «DMV Deutscher Medienverlag» bezeichnet, stolze 739 Euro im Jahr.

Quelle : fnp.de

via : abzocknews.de

Proinkasso GmbH/Deutsche Telekom AG: Mehr als 10.000 Audiofiles mit sensiblen persönlichen Daten frei im Internet abrufbar

Vorname, Name, Anschrift, Geburtsdatum, Kontoverbindung, zum Teil auch Telefonnummern - welche Daten hätten Sie denn gern?

Die ehemals in Hanau ansässige, mittlerweile nach Neu-Isenburg umgezogene Proinkasso GmbH und ihr Geschäftsführer Stefan Straßburg sind bundesweit seit längerem berüchtigt als Geldeintreiber für dubiose Forderungen, darunter der sog. Gewinnspielmafia. Die Proinkasso GmbH verweist derzeit in ihren Mahnschreiben im Auftrag dubioser Gewinnspieleintragungsdienste - offenbar zur Erzeugung eines besonders hohen Zahlungsdrucks

quelle : kanzlei-richter

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