Mit Urteil vom 30.03.2012 hat das Amtsgericht Detmold zum Aktenzeichen 7 C 565/11 entschieden, dass der Melango.de GmbH aus Chemnitz keine Zahlungsansprüche gegen eine Gesellschaft bügergerlichen Rechts aus Lage zustehen.
Quelle: fachanwalt-fuer-it-recht.blogspot.de / Zum Artikel
Das Schreiben sieht auf den ersten Blick seriös aus. Ein Absender ist angegeben, ein Briefkopf und ein Firmenlogo. Dazu ein Bankauszug, der dem Empfänger mitteilt, er habe Anspruch auf 1052,20 Euro
Die in Berlin ansässige Firma 'eleven' macht darauf aufmerksam, dass sich seit dem vergangenen Wochenende massenhaft E-Mails im Umlauf befinden, in denen den Empfängern Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen werden.
In der elektronischen Post, die mit dem Betreff "Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung - Filesharing" im Zusammenhang mit der geschlossenen Filehosting-Plattform Megaupload daher kommt, werden die Empfänger zur Zahlung von 146,95 Euro aufgerufen. Sollte man der Zahlung innerhalb einer gesetzten Frist nicht nachkommen, so müsse man 891,31 Euro aufbringen. Den Gegenstandswert beziffert man auf 10.000 Euro.
Quelle: winfuture.de /Zum Artikel
Neu ist die Falle nicht wirklich so gab es in der Vergangenheit schon einige Fake Emails die im Umlauf waren wo man Namen von Kanzleien Missbraucht hat um hier eine Falsche Seriositaet vorzugeben.
Sehen sie Dazu auch folgende Artikel :
Ilse Aigner sieht das weltgrößte Online-Netzwerk Facebook mit dem angestrebten Börsengang beim Datenschutz noch stärker in der Pflicht. "Als börsennotiertes Unternehmen muss Facebook umso mehr den Anspruch erfüllen, sich an Recht und Gesetz zu halten - und zwar nicht nur in den USA, sondern auch auf wichtigen Auslandsmärkten wie Deutschland", sagte Aigner. Bisher habe Facebook schon viele Datenschutzverbesserungen angekündigt, aber nur wenig eingelöst.
Die Ministerin unterstützte die Pläne der EU-Kommission, die Nutzerrechte zu stärken. "Jeder sollte jederzeit und selbstbestimmt seine persönlichen Daten löschen können, insbesondere Daten, die er selbst bei Sozialen Netzwerken eingestellt hat." Wichtig sei zudem die Verpflichtung zu datenschutzfreundlichen Voreinstellungen.
Quelle: N-tv.de
Die Posten personenbezogener Daten in ein Webforum kann durch öffentliches Interesse gerechtfertigt sein. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg, indem es dem Kläger einen Unterlassungsanspruch gegen den Betreiber des Internetforums absprach (Az.: 7 U 134/10).
Ein Nutzer hatte sich in dem Forum kritisch über die Geschäftspraxis eines Unternehmens geäußert. Dem Verbraucher sei vorgespiegelt worden, dass es ein breites Angebot einer Produktart gebe, obwohl ein und dasselbe Produkt unter verschiedenen Namen und verschiedenen Firmen von einem einzigen Unternehmen vertrieben wurde. Um seine Kritik zu untermauern, nannte der Beitragsverfasser den Namen, das Geburtsdatum und die Anschrift des Klägers, der Geschäftsführer mehrerer dieser Firmen war. Die genannten Daten entnahm er dem irischen Handelsregister.
Quelle: heise.de
Zahlreiche Verbraucher kommen derzeit aufgeregt in die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt mit Post von der Deutschen Zentral Inkasso GmbH aus Berlin. Im Grunde geht es mal wieder um Internetabofallen. So werden im Auftrag der Mandantin Premium Content GmbH rund 160 Euro für eine Dienstleistung gefordert, die Verbraucher auf der Internetseite my-downloads.de in Anspruch genommen haben sollen.
Im Anhang befindet sich der Entwurf einer Klageschrift. Auf den fünf Seiten Text sind bereits die persönlichen Daten des Verbrauchers eingefügt. Die Klage, die beim für den Wohnsitz des Verbrauchers zuständigen Amtsgericht eingereicht werden soll, könne nur gestoppt werden, wenn der Betroffene sofort zahlt. Offensichtlich sollen mit diesen Schreiben "zahlungsunwillige" Verbraucher verängstigt und zur Zahlung bewegt werden, so die Einschätzung der Verbraucherzentrale.
Auch in diesem Fall heißt es, Ruhe bewahren. Allein durch Einschüchterung und Drohung werden Forderungen nicht rechtmäßig.
Im Streit mit einem ehemaligen Geschäftspartner, der Anspruch auf die Hälfte an Facebook erhebt, glauben Anwälte von Firmengründer Mark Zuckerberg, den entscheidenden Beweis für einen Betrug gefunden zu haben.
Quelle: Heise.de / Zum Artikel
“Die Fälle mit den Inkassoschreiben häufen sich in unseren Beratungsstellen zurzeit”, sagt Verbraucherschützerin Meisel. Die Deutsche Zentral Inkasso GmbH mit Sitz in Berlin versende sie derzeit an Verbraucher, die Ende 2009 beziehungsweise Anfang 2010 eine Dienstleistung der Premium Content GmbH in Anspruch genommen haben sollen.
Quelle: Mz-web.de / Zum Artikel
Via : Abzocknews.de
Eine Zahlungsverpflichtung wird nicht durch Androhung eines teuren gerichtlichen Verfahrens begründet
Die Deutsche Zentral Inkasso GmbH mit Sitz in Berlin versendet derzeit Inkassoschreiben an Verbraucher, die Ende 2009 bzw. Anfang 2010 eine Dienstleistung der Premium Content GmbH in Anspruch genommen haben sollen. Behauptet wird, der betroffene Verbraucher habe auf der Internetseite my-downloads.de einen Dienstleistungsvertrag geschlossen und die daraus resultierende Grundforderung in Höhe von 96 Euro trotz Mahnungen nicht bezahlt. Zuzüglich Mahnkosten, Verzugszinsen sowie vorgerichtlichen Inkassogebühren und – auslagen wird seitens des Inkassobüros nunmehr die stolze Summe von fast 160 Euro verlangt. Bei weiterer Zahlungsverweigerung werde man die Forderung gerichtlich geltend machen und droht: "Durch eine solche Verurteilung entstehen Ihnen unverhältnismäßig hohe Kosten." Mit einer beigefügten Ratenzahlungsvereinbarung und einem Urteil des Amtsgerichtes Langen, welches übrigens als Einzelfallentscheidung keinesfalls die Zahlungspflicht für alle Verbraucher begründet, will man offensichtlich den "Zahlungswillen" der Betroffenen verstärken.
Das Thema hat sicherlich schon für eine Menge Ärger zwischen Anbietern und Handel auf der einen Seite sowie Verbrauchern auf der anderen Seite gesorgt: In Deutschland gab es bisher keine Regelung dazu, wer für Liefer- und Montagekosten aufkommen soll, wenn mangelhafte Ware ersetzt werden muss.
Quelle: Heise.de / Zum Artikel
Obwohl Firefox 4 nur einige Wochen alt ist, steht ab sofort die Version 5 des weit verbreiteten Browsers der Mozilla Foundation zum Download bereit. Den offiziellen Startschuss hat die Organisation noch nicht gegeben, jedoch findet man die fertige Datei bereits auf den Downloadservern.
Nachdem die Entwicklung von Firefox 4 viel zu viel Zeit in Anspruch genommen hat und die dort eingeflossenen Neuerungen zu spät an die Nutzer weitergegeben wurden, so dass Konkurrenzprodukte wie Chrome deutlich in Sachen Marktanteil zulegen konnten, hat man den Veröffentlichungszyklus umgestaltet. Das erste Ergebnis der neuen Strategie ist der Browser Firefox 5, der jetzt in der finalen Fassung zum Download bereit steht. Noch in diesem Jahr werden die Versionen 6 und 7 erwartet.
Quelle : winfuture.de
Fuer die Monstersgame Fans darf man mit Freude verkuenden das es auch schon die FX Version als Monstersgame Browser version die wie gewohnt kostenlos hier heruntergeladen werden kann : Firefox 5.0 MG Edition Portable
Noch als Hinweis an alle Monstersgame Spieler der Firefox4.0safeEditionPortable ist nicht an MG angepasst.
In den letzten Wochen flatterten vielen Verbrauchern wieder dubiose Rechnungen über angeblich in Anspruch genommene Telefonsexdienstleistungen ins Haus. Absender der Briefe ist eine Firma namens “Bohemia Factoring S.R.O.“ mit Postfachadresse im hessischen Petersberg bei Fulda und Postanschrift im tschechischen Pilsen. Das fragwürdige Geschäftsmodell ist nicht neu.
Quelle: Osthessen-news.de / Zum Artikel
via abzocknews.de
Es war die Angst vor angedrohten Schadenersatzansprüchen, die am vergangenen Dienstag etliche Senioren veranlasst hatte an einer Senioren-Kaffeefahrt teilzunehmen. Schon vor Tagen ist die Polizeidirektion Tuttlingen auf eine anberaumte Kaffeefahrt aufmerksam geworden.
Quelle: Polizei-bwl.de / Zum Artikel
Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel
via 2 : abzocknews.de
Mit dem Slogan "Einfach. Ehrlich. Günstig." lockt Klarmobil preisbewusste Handynutzer. Günstig sind die Tarife aber nur, solange man nicht kündigt und regelmäßig zahlt. Verbraucherschützer haben das Unternehmen wegen unzulässiger Klauseln verklagt - mit Erfolg.
Wer seinen Prepaid-Vertrag fürs Handy vorzeitig kündigt, hat Anspruch auf die vollständige Rückzahlung des Restguthabens. Das hat das Landgericht Kiel nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden. Der Verband hatte den Mobilfunkanbieter Klarmobil wegen mehrerer nach seiner Ansicht verbraucherfeindlicher Klauseln vor Gericht gebracht. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. (Az.: 18 O 243/10)
Klarmobil, das mit dem Slogan "Einfach. Ehrlich. Günstig" wirbt, fordert für die Auszahlung von Restguthaben bei Vertragskündigungen eine Gebühr von sechs Euro. Für Mahnungen sind zudem jeweils 9,95 Euro fällig. Und wenn eine Lastschrift wegen eines ungedeckten Kontos nicht ausgeführt wird, bittet Klarmobil mit 19,95 Euro zur Kasse.
Quelle : n-tv.de
Das Internet entzieht sich nach Einschätzung von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) weitgehend den traditionellen Werkzeugen staatlicher Lenkung. "Mit der klassischen Regulierung – wir machen ein Gesetz, wir verbieten etwas, wir zerschlagen Unternehmen – stößt man jedenfalls schneller an Grenzen, als manch einer glaubt", sagte die Liberale in einem Interview der Wochenzeitung Die Zeit.
"National zu regulieren, damit der Bürger sich sicher fühlt, dieser Anspruch läuft gerade im Internet oft ins Leere", sagte Leutheusser-Schnarrenberger. Große Internetunternehmen agieren über nationale Grenzen hinweg. "Eine Firma wie Facebook kann die Bundesregierung nicht regulieren." Doch sei der Staat nicht machtlos. Da das Unternehmen einen Geschäftssitz in Deutschland habe, müsse es aber wie Google auch deutsche Datenschutzrichtlinien einhalten.
Quelle : heise.de