Viele Internetnutzer bekommen derzeit fragwürdige Rechnungen oder Mahnungen der Firmen “Tropmi Payment” oder “aninos Anwaltsinkasso Osnabrück” in Höhe von 96, 00 Euro. Begründung: Sie hätten sich vor zwei Jahren auf der Seite top-of-software.de angemeldet. Bereits seit 2010 erreichen die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz häufig Beschwerden über diese Internetseite und untergeschobene Abonnements.
Quelle: Verbraucherzentrale-Rlp.de / Zum Artikel
Vorsicht, eben noch gratis – jetzt sauteuer! Wie Internetseiten sich in Minuten verändern. Wir haben für sie die neusten Tricks der Online-Abzocker aufgespürt.
Internetfallen von verbraucherinfoTV
Quelle: Sat1.de / Zum Artikel
Videoquelle: Dailymotion.com / Videokanal von verbraucherinfoTV
Sie meldete sich mit ihren Adressdaten auf der Internetseite top-of-software.de an, um über einen Link ein Computerprogramm herunterzuladen. Der Hinweis, dass mit der Anmeldung ein zweijähriger Vertrag zustande kommt und pro Jahr 96 Euro zu zahlen sind, war für sie unscheinbar. Trotzdem zahlte sie nach Aufforderung 96 Euro für das erste Jahr. Aber jetzt verlangt der Rechtsanwalt Nikolai Fedor Zutz mit seinem „Aninos Anwalts-inkasso Osnabrück“ auch für das zweite Vertragsjahr Geld.
Quelle: Test.de / Zum Artikel
Im Verfahren 720 Js 31889/09 gegen
Olaf Tank
Andreas Walter Schmidtlein
Alexander Varin
Jan Manuel Schmidtleinwegen gewerbsmäßigen Betruges (sog. Abofallen) hat die Staatsanwaltschaft Darmstadt am 7.6.2011 Anklage zum Landgericht Darmstadt erhoben. Die Anklage betrifft die Internetseiten opendownload.de und softwaresammler.de für den Tatzeitraum 02.09.08 – 28.02.10.
Alle Ermittlungsverfahren, die diesen Tatzeitraum und die vorgenannten Internetseiten betreffen, sind Gegenstand des obigen Verfahrens.
Alle anderen Verfahren – auch die weitere Internetseite top-of-software.de betreffend – wurden vorläufig im Hinblick auf die o. g. Anklage eingestellt, da dem Strafverfolgungsinteresse durch die Anklage auch insoweit Rechnung getragen wird.
Quelle: sta-darmstadt.justiz.hessen.de
Hannelore M. ist fassungslos, als sie am 1. März 2010 eine Rechnung im E-Mail-Fach findet. Sie soll 96 Euro bezahlen, und zwar für einen Zwölf-Monats-Zugang auf der Internetseite top-of-software.de. Dabei ist sie sich nicht bewusst, irgendwo einen Vertrag dieser Art abgeschlossen zu haben.
Quelle: Handelsblatt.com / Zum Artikel
Viele Internetnutzer bekommen derzeit Rechnungen einer Tropmi Payment GmbH ins Haus. Begründung: Sie hätten sich vor zwei Jahren auf der Seite top-of-software.de angemeldet. Zweifel, ob man diese Rechnungen wirklich zahlen sollte, sind allerdings angebracht.”
Quelle: Computerbetrug.de / Zum Artikel
Es wurde aber auch wirklich höchste Zeit, dass man einen Nachfolger für den Inkassoanwalt Olaf Tank, auch als “Tank-Stelle“ oder hilfsweise Skandal-Anwalt bekannt, installiert, um die bisher generierten “Datensätze” auf Top-of-Software.de der Content Services Ltd. (vorher Antassia GmbH) zu Geld zu machen – nun gibt es “Aninos – Anwaltsinkasso Osnabrück” eines Absolventen des Jurastudiums mit dem Namen Nikolai Fedor Zutz.
Die Verbraucherzentrale Torgau hat Bilanz gezogen. Mehr als 2400 Menschen haben dort im vergangenen Jahr Rat und Hilfe gesucht. Dazu kommen weitere 2600, die die Verbraucherzentrale auf anderen Wegen erreicht hat. Sei es über Vorträge, Aktionen oder Besuche von Schulklassen. In ihrem Jahresrückblick geht die Zentrale detailliert auf die Beratungsschwerpunkte für das Jahr 2010 ein. Im Folgenden können nur einige ausgewählte Punkte vorgestellt werden.
Quelle: Torgauerzeitung.com / Zum Artikel
Beim stöbern bin ich zufällig über eine Reportage von ARD-Plusminus, wahrscheinlich aus Ende 2005 oder Anfang 2006, gestolpert, in welcher es um Abzocke mit Dialern geht, also das “innovative Geschäftsmodell” der Gebrüder Schmidtlein vor den Abofallen im Namen der Andreas & Manuel Schmidtlein OHG (GbR), Redcio OHG, Content Services Limited (bspw. Opendownload.de, Softwaresammler.de) und Antassia GmbH (Top-of-Software.de), deren “Geschäfte” wiederum von der Content Services Ltd. übernommen wurden.
Nach der Festnahme der Betreiber von Kino.to könnte es jetzt auch den Werbepartnern strafrechtlich an den Kragen gehen. Nach Presseberichten ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft Dresden auch gegen die Firmen, die durch ihre Werbung das Betreiben dieser Streamingseite so lukrativ machten, bzw. evtl. gar ermöglichten – und die Werbeeinahmen waren beachtlich.
Quelle: Gegen-abzocke.blogspot.com / Zum Artikel
Rechtsanwälte, die Rechnungen für opendownload.de eintreiben, begehen Beihilfe zum versuchten Betrug und müssen Surfern, die sich mithilfe eines Anwalts wehren, dessen Honorar ersetzen (Amtsgericht Marburg, Az. 91 C 981/09 (81), ebenso AG Karlsruhe, Az. 9 C 93/09).
Quelle: Test.de / Zum Artikel
Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel
Bereits im letzten Jahr warnte die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz vor dem Internetportal "top-of-software.de" der Antassia GmbH mit Sitz in Mainz. Der Seitenbetreiber bat Internetnutzer für ein Abonnement zur Kasse, welches sie angeblich durch Registrierung auf seiner Seite geschlossen hatten. Mit der Weiterverbreitung von kostenlosen Programmen Dritter versuchten die Drahtzieher der Seite, unbedarfte Internetnutzer abzukassieren.
Zum 1. Februar 2011 hat die Firma Content Services Ltd. die Geschäfte der Antassia GmbH übernommen und verschickt nun erneut Rechnungen für die angebliche Anmeldung für top-of-software.de. "Lassen Sie sich durch diese Rechnungen und Mahnschreiben nicht einschüchtern", so der Rat der Verbraucherzentrale. "Weisen Sie die Zahlungsaufforderungen des Anbieters mit der Begründung zurück, dass kein rechtskräftiger Vertrag zustande gekommen ist." Einen Musterbrief, um diesen Forderungen zu widersprechen, finden Betroffene unter www.vz-rlp.de/muster.
Auch das Amtsgericht Mainz sieht in einer aktuellen Entscheidung bei top-of-software eine "Abofalle" und geht von einem versuchten Betrug aus. Ein betroffener Verbraucher hatte auf Erstattung seiner Anwaltskosten geklagt, die ihm durch die Abwehr der unberechtigten Antassia-Forderung entstanden sind.
Eine langjährige Forderung auch der Göttinger Verbraucherzentrale scheint jetzt erfüllt zu werden: Opfer von sogenannten Abo-Fallen im Internet können die Betreiber erfolgreich auf Schadensersatz verklagen.
Quelle: Goettinger-Tageblatt.de / Zum Artikel
Das Amtsgericht Mainz hat den Betreiber von top-of-software.de zur Zahlung außergerichtlicher Anwaltskosten verpflichtet, die einem Nutzer zur Abwehr einer unberechtigten Forderung entstanden sind. Das hat Rechtsanwalt Christian Reckling von der Kanzlei Schlömer & Sperl mitgeteilt. Die Verbraucherzentrale Hamburg führt die Site seit längerem in einer Liste mit bekannten Abofallen.
Der Kläger hatte ursprünglich mit Google nach einer kostenlosen Virensoftware gesucht. Von dort gelangte er durch einen der ersten fünf Einträge auf top-of-software.de. Dahinter verbirgt sich im Wesentlichen eine Datenbank mit Informationen über aktuelle Software, meist Freeware. Zugriff auf die Informationen und den Link zum Download gewährt top-of-software.de aber nur angemeldeten Nutzern.
Quelle : zdnet.de
Tausend Menschen um ihr Geld gebracht haben. Um Gratis-Software herunterzuladen, sollen Benutzer auf diesen Seiten ein Zwei-Jahres-Abo eingehen. Mit Druck durch Mahnschreiben eines Anwalts sehen sich etliche gezwungen, schließlich 96 Euro zu bezahlen.
Abzocker müssen 5.000 Euro zurückzahlen von verbraucherinfoTV
Quelle: Sat1.de / Zum Artikel