Softwarebilliger.de hat im Streit mit Microsoft um den Vertrieb von Gebrauchtsoftware einen wichtigen Punkt gemacht: Auf Antrag des Händlers erließ das Landgericht Hamburg am 2. April 2012 ohne mündliche Verhandlung im Dringlichkeitsverfahren eine einstweilige Verfügung (LG Hamburg, Az. 327 O 141/12). Diese untersagt Microsoft die weitere Verbreitung zentraler Passagen einer Pressemitteilung vom 13. März 2012. Der Softwarehersteller darf nicht mehr erklären, er warne vor dem "Kauf von gefälschter Markensoftware auf www.softwarebilliger.de".
Quelle: heise.de
Der in Neuseeland verhaftete und wegen Internet-Piraterie und Geldwäsche angeklagte deutsche Gründer der Internet-Tauschbörse Megaupload, Kim Schmitz, bleibt vorerst hinter Gittern. Das Gericht will erst später über eine mögliche Freilassung auf Kaution entscheiden. Unterdessen zeigt die Aktion gegen Megaupload Wirkung bei anderen Filesharing-Unternehmen.
Der festgenommene Gründer der geschlossenen Internet-Tauschplattform Megaupload, Kim Schmitz, bleibt vorerst weiter hinter neuseeländischen Gittern. Richter David McNaughton vertagte die Entscheidung über den Antrag der Verteidigung auf Freilassung gegen Kaution. Wie auf der Webseite der Zeituntg "The New Zealand Herald" zu lesen ist, will McNaughton frühestens am 24. Januar seine Entscheidung verkünden.
Quelle: n-tv.de
Facebook hat ein Trademark beantragt, gemäß dem der Name "Facebook" auf Visitenkarten bzw. sein Einsatz auf "nicht-magnetisch codierten" Identifikations-Karten markenrechtlich geschützt wäre.
In letzter Zeit tauchen im Internet immer häufiger Shops auf, die Visitenkarten im Facebook-Design anbieten. Facebook könnte nun die Absicht haben, gegen dieses spezielle Geschäftsmodell markenrechtlich vorzugehen und es zu unterbinden.
Quelle: winfuture.de
Das mit „Branchenverzeichnis Oldenburg“ überschriebene Schreiben macht durch seine Aufmachung und die angebene Servicenummer einen offiziellen Eindruck. „Beim ersten Blick kann man denken, es handele sich um die Gelben Seiten“, erklärt Christel Lohrey. Die Angeschriebenen werden in dem Brief gebeten, die Unternehmensdaten zu überprüfen und den Eintragsantrag umgehend zurückzusenden.
Quelle: Nwzonline.de / Zum Artikel
In einem der SZ vorliegenden Fall lag die Forderung ursprünglich bei 34,45 Euro – am Ende aber bei 880,18 Euro. Auf drei DIN-A4-Seiten wurde dem Schuldner detailliert aufgelistet, wofür die zusätzlichen Kosten angefallen sein sollen, zum Beispiel für “vorl. Zahlungsverb. GV UGV” oder für “KontoFK. 3/2006″ oder für “VA mit EV Antrag”, oder es handelt sich um Zinsen, die mal 5,12 Prozent, mal 13,25 Prozent und mal 6,62 Prozent betragen.
Quelle: Sueddeutsche.de / Zum Artikel
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 1. Februar 2011 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.
Quelle: NRW.de / Zum Artikel
Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel
via2: abzocknews.de
Unter den Juristen ist der "Gefällt mir"-Button von Facebook bereits seit einiger Zeit umstritten. Kritisiert werden dabei potentielle Verstöße gegen Vorgaben des Datenschutzes. Denn nicht nur bei Aktivieren dieses Knopfes, sondern bereits beim Aufruf der dieses Angebot enthaltenen Seite werden potenziell personenbezogene Daten an Facebook übertragen. Nunmehr hatte sich das Landgericht Berlin als vermutlich erstes deutsches Gericht mit dieser Problematik zu beschäftigen. Mit Beschluss vom 14. März 2011 lehnte das Landgericht einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Nutzung eines "Gefällt mir"-Buttons ab (Az.: 91 O 25/11).
Die Internetsite isharegossip.com wird am heutigen Donnerstag auf den Index der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) gesetzt. Das teilte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) in Berlin mit. Das Ministerium hatte die Indizierung nach eigenen Angaben am 9. Februar beantragt. Die technische Umsetzung der Indizierung könne einige Tage dauern, erklärte ein Ministeriumssprecher. "Wir gehen davon aus, dass spätestens Dienstag nächster Woche alle Maßnahmen umgesetzt sind."
Damit wird isharegossip.com in das sogenannte BPjM-Modul aufgenommen und wird von zahlreichen Jugendschutz-Filterprogrammen erfasst. Indizierte Websites werden zudem aufgrund einer freiwilligen Selbstverpflichtung der großen Suchmaschinenbetreiber aus den Indizes von Google, Yahoo und Bing gelöscht. Bei der Freiwilligen Selbstkontrolle der Multimedia-Dienstanbieter hieß es laut dpa jedoch, die Filterliste werde lediglich einmal im Monat aktualisiert. Das nächste Mal werde dies erst Mitte April wieder der Fall sein.
Quelle : heise.de
Das 'Landesgericht Berlin' hat die Beschwerde eines Online-Händlers offiziell zurückgewiesen, bei der es um die Einbindung des "Gefällt mir"-Knopfs von Facebook auf anderen Webseiten geht. Hierbei handelt es sich um keinen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.
Die besagte Entscheidung hat das zuständige Gericht aus Berlin am heutigen Mittwoch offiziell bekannt gegeben. Ein konkurrierender Online-Händler hatte diese besagte Beschwerde im Vorfeld mit Antrag auf Unterlassung eingereicht.
Quelle : winfuture.de
Das Landgericht Berlin hat auf Antrag der Kanzlei Richter Berlin gegen die GTS GmbH & Co KG aus Neuss ein Ordnungsgeld von EUR 1.500,00 wegen fortwährender unerbetener Telefonwerbung für ihren Gewinnspieldienst verhängt.
Zugrunde lag dem Beschluss eine wiederholt vorgenommene, identitätsverschleierte Telefonwerbung (Ende 2009 und wieder 12.04.2010) der vorgenannten Gesellschaft. Im Ordnungsmittelverfahren hatte sie dann eingewandt, man habe die Daten nach dem ersten Verstoß in eine Robinsonliste, die - so wurde es hier verstanden - bei der Clarity AG geführt wurde.
Quelle und voller Bericht : kanzlei-richter.com
Das Amtsgericht Wuppertal verlässt seine bisherige Linie und sieht keinen Strafbestand mehr erfüllt, wenn ein Nutzer über ein fremdes, ungesichertes WLAN online geht.
Das geht aus einer Mitteilung der Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf hervor. Diese verteidigte einen Mandanten, der wegen eines solchen "Vergehens" angeklagt war. Der Antrag der Staatsanwaltschaft auf Eröffnung einer Hauptverhandlung wurde abgewiesen.
Im Jahr 2007 hatte das Amtsgericht Wuppertal einen Notebook-Nutzer noch wegen der unberechtigen Nutzung eines offenen WLANs verurteilt. Im Urteil stützte man sich auf das so genannte Abhörverbot, nach dem mit Funkempfängern nur Nachrichten empfangen werden dürfen, zu deren Adressatenkreis man gehört.
quelle und vollstaendiger Bericht : winfuture.de
Vertreter der alten großen Koalition haben sich ablehnend gegenüber einem Antrag (PDF-Datei) der Linksfraktion im Bundestag geäußert, die umkämpfte Befugnis für das Bundeskriminalamt (BKA) zum Einsatz des Bundestrojaners wieder zu streichen. Das Instrument heimlicher Online-Durchsuchungen, von dem die Wiesbadener Polizeibehörde bis Mai noch keinen Gebrauch gemacht haben will, "ist auch weiterhin unverzichtbar", erklärte Armin Schuster im Namen der CDU/CSU-Fraktion bei der 1. Lesung des Vorstoßes der Linken am gestrigen Donnerstag laut den zu Protokoll gegebenen Redebeiträgen. "Gerade beim internationalen Terrorismus beobachten wir zunehmend, dass sich Personen modernster Technologien bedienen, um nicht entdeckt zu werden", führte der Polizeidirektor weiter aus. Mit einer Online-Durchsuchung sei es etwa möglich, auf Daten vor einer Verschlüsselung zuzugreifen. Es wäre daher schlicht "unverantwortlich, dem BKA bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus diese Spezialbefugnis zu nehmen".