Nach der "Staatsanwaltschaft Frankfurt warnt vor falschen E-Mails" warnt nun die Staatsanwaltschaft Köln :
Presseerklärung
Im gesamten Bundesgebiet sind aktuell E-Mails im Umlauf, die dem An-schein nach von der Staatsanwaltschaft Köln herrühren. Den Empfängern dieser E-Mails wird vorgeworfen, illegal sog. Raubkopien in das Internet eingestellt bzw. aus dem Internet heruntergeladen zu haben. Sie werden aufgefordert, eine im Anhang befindliche Datei (bezeichnet als „Täterer-klärung nach § 315 BGB“) zu öffnen.
Quelle : sta-koeln.nrw.de (PDF)
Danke an unseren Leser der uns darauf hingewiesen hat.
Heute gingen zahlreiche E-Mails von Personen ein, die E-Mails mit Anhängen erhalten hatten, deren Absender angeblich die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main ist. Darin werden sie bezichtigt, Urheberrechtsverletzungen begangen zu haben. Ihnen wird eine zahlungspflichtige Abmahnung in Aussicht gestellt und sie werden gebeten, einen Anhang zu öffnen, in dem sich vermutlich ein sogenannter "Trojaner" befindet.
Quelle: fuldainfo.de /Zum Artikel
Diese Emails sind nicht von der Staatsanwaltschaft Frankfurt !
Mit Urteil vom 30.03.2012 hat das Amtsgericht Detmold zum Aktenzeichen 7 C 565/11 entschieden, dass der Melango.de GmbH aus Chemnitz keine Zahlungsansprüche gegen eine Gesellschaft bügergerlichen Rechts aus Lage zustehen.
Quelle: fachanwalt-fuer-it-recht.blogspot.de / Zum Artikel
BETRUG Polizei warnt ältere Bürger / Anrufwelle in Rhein-Neckar
Eine Frau ruft an, am liebsten bei Älteren, und weist auf Spielschulden hin. Diese nicht näher konkretisierten Schulden sollen angeblich durch die Staatsanwaltschaft eingetrieben werden. Die Unbekannte offeriert dann ein Ablösungsangebot, das per Nachnahme geschickt und gegen Zahlung von 119 Euro bei der Post abgeholt werden soll. Falls die Angerufenen dies dann tun, fallen sie auf einen Abo-Betrug mit weiteren Kosten herein, denn durch die Auslösung der Nachnahme haben sie einen Gewinnspielvertrag abgeschlossen.
Alle Jahre wieder kommt dieser Wahn moechte man sagen, hier ist eine alte Bekannte Seite die sich die ganze zeit noch nie geandert hat bis auf die domain wieder in Erscheinung getreten und zwar unter dem Namen bzw. der Adresse "sommergirl-2012.net, zu vor wurden die Seiten unter den Adressen wie : www.meine-geilen-teeniebilder.de oder bikini-girl.net
bist-du-ein-star.net
deutscher-superstar.net
feuchte-spiele.net
geile-spiele.net
mein-modeltraum.net
modeltraum.org
vz-sucht-den-superstar.net
So sah die Seite am 20.03.2011 unter der Domain meine-geilen-teeniebilder.de aus :
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Diese wurde angeblich von einer Firma namens Koc Ofis Hizmetleri Holding betrieben was man im Impressum entnehmen konnte.
So sieht es heute am 25.03.2012 unter der Domain sommergirl-2012.net aus :
"Neue" Spielregeln im Abmahnsport: Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass ein erstes Anschreiben, das bereits alle Anforderungen an eine Abmahnung erfüllt, schon die eigentliche Abmahnung darstellt – eine darauf folgende, anwaltliche Abmahnung in der gleichen Sache ist in diesem Falle nicht mehr gerechtfertigt. Zur Begründung wurde angeführt, dass der Zweck der Abmahnung, nämlich das Angebot einer außergerichtlichen Streitbeilegung, bereits durch das erste Schreiben erfüllt sei; eine weitere Abmahnung liefe daher rechtlich ins Leere (vgl. OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 10.01.2012, Az. 11 U 36/11).
Quelle: it-recht-kanzlei.de/Zum Artikel
Die in Berlin ansässige Firma 'eleven' macht darauf aufmerksam, dass sich seit dem vergangenen Wochenende massenhaft E-Mails im Umlauf befinden, in denen den Empfängern Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen werden.
In der elektronischen Post, die mit dem Betreff "Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung - Filesharing" im Zusammenhang mit der geschlossenen Filehosting-Plattform Megaupload daher kommt, werden die Empfänger zur Zahlung von 146,95 Euro aufgerufen. Sollte man der Zahlung innerhalb einer gesetzten Frist nicht nachkommen, so müsse man 891,31 Euro aufbringen. Den Gegenstandswert beziffert man auf 10.000 Euro.
Quelle: winfuture.de /Zum Artikel
Neu ist die Falle nicht wirklich so gab es in der Vergangenheit schon einige Fake Emails die im Umlauf waren wo man Namen von Kanzleien Missbraucht hat um hier eine Falsche Seriositaet vorzugeben.
Sehen sie Dazu auch folgende Artikel :
Die Staatsanwaltschaft Potsdam hat die massenhaft dort eingegangenen Anzeigen gegen Michael Burat u.a. nun eingestellt und zwar mit dem Hinweis darauf, dass durch die getroffenen Ermittlungen der Tatvorwurf des “Betrugs als Mitglied einer Bande” nicht mit Sicherheit erwiesen werden konnte.
In den entsprechenden Beschwerdebelehrungen steht, dass die betroffene Firma auf die Kostenpflichtigkeit ihrer Angebote erst Anfang 2010 im erforderlichen Umfang hingewiesen habe. Aufgrund dieser Veränderungen sei der Vertragsschluss nach dem Frühjahr 2011 von mehreren Gerichten bejaht worden.
Quelle: verbraucherschutz.tv
Warnung vor einem Mahnschreiben der griechischen Rechtsanwaltskanzlei John Markou & Partner mit einer Niederlassung in Hannover.
Der in Athen zugelassene Anwalt verlangt die Zahlung von 122,50 Euro für die Teilnahme an der Lotto-Spielgemeinschaft des Unternehmens MaxiTip Ltd.
Quelle : computerwissen.de
Das Landgericht (LG) Osnabrück hat am heutigen Freitagvormittag eine Haftstrafe auf Bewährung gegen den für seine Abofallen bekannten Michael Burat verhängt (Az. 15 KLs 35/09). Burat und drei weitere Angeklagte wurden in einer anderen Sache des gewerbsmäßigen Betrugs für schuldig befunden. Bei einem der Angeklagten handelt es sich um den Münchener Rechtsanwalt Bernhard S., der bereits wegen Beihilfe zu gewerblichen Urheberrechtsverletzungen vorbestraft ist.
Die Täter haben nach Überzeugung des Gerichts zwischen März 2004 bis August 2005 in mehreren Fällen gegenüber Firmen, Kommunen und Parteien beklagt, dass sie unerwünscht per E-Mail elektronische Grußkarten erhalten hätten. Die E-Cards haben sich die Täter jedoch selbst zugeschickt, um die Betroffenen danach abzumahnen. Sie forderten die Opfer zur Abgabe einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungserklärung auf, wonach für jeden Wiederholungsfall eine Vertragsstrafe von 5000 Euro Strafe fällig sein sollte. Diese Vertragsstrafen haben sie in einigen Fällen tatsächlich erfolgreich provoziert.
Mit Unterstützung des Staates Washington geht Facebook erstmalig gerichtlich gegen das sogenannte "Clickjacking" vor. Im Visier steht das Unternehmen Adscend Media, ein Werbenetzwerk, das im Verdacht steht, über ein Partnerprogramm illegale Werbemethoden in sozialen Netzwerken zu befördern.
Facebook und der Washingtoner Generalstaatsanwalt Rob McKenna haben getrennt voneinander Anklage gegen die Firma erhoben. Die Ankläger berufen sich auf Verstöße gegen das US-amerikanische Antispam-Gesetz "CAN-SPAM Act" sowie auf den "Commercial Electronic Mail Act" des Staates Washington.
Quelle : Heise.de/Zum Bericht
Die Staatsanwaltschaft Bayern hat es abgelehnt, ein Ermittlungsverfahren gegen den bayerischen Innenminister Joachim Herrmann und weitere Personen, die für den Einsatz des Staatstrojaners durch das Landeskriminalamt Bayern verantwortlich sind, einzuleiten.
"Wenn es also noch eines Beweises bedurft hat, dass die bayerischen Staatsanwaltschaften in bestimmten Fällen nach politischen Kriterien ermitteln, dann ist er spätestens jetzt erbracht", erklärte der Rechtsanwalt Thomas Stadler, der kürzlich in Vertretung der Piratenpartei Strafanzeige gestellt hatte.
Hintergrund dessen ist das so genannte Landshut-Verfahren. Hier hatte der zuständige Ermittlungsrichter den Einsatz eines Trojaners zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) genehmigt. In dem Beschluss hieß es allerdings ausdrücklich: "Unzulässig sind die Durchsuchung eines Computers nach bestimmten auf diesem gespeicherten Daten sowie das Kopieren und Übertragen von Daten von einem Computer, die nicht die Telekommunikation des Beschuldigten über das Internet mittels Voice-over-IP betreffen."
Quelle: winfuture.de / Zum Artikel
Der Rechtsanwalt Dominik Boecker hat den Hersteller verschiedener Staatstrojaner DigiTask im Auftrag des IT-Unternehmens Wavecon abgemahnt (PDF Datei). Die Firma wurde aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und die Herstellung und den Verkauf von Software zur Überwachung von Computern durch Strafverfolgungsbehörden einzustellen.
"Die von DigiTask hergestellte und an Strafverfolgungsbehörden verkaufte Software erfüllt die strafrechtlichen Merkmale des unbefugten Ausspähens von Daten (§ 202a StGB). Die Software kann Daten ausspähen und an den Einsetzenden übermitteln", erklärte Boecker.
Seiner Ansicht nach sei schließlich für das Abhören von Voice-over-IP-Gesprächen derzeit keine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für die Strafverfolgungsbehörden vorhanden. Die Anwendung der Trojaner zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung wird nach Einschätzung der Behörden durch die allgemeinen Regelungen zum Abhören von Telekommunikation gedeckt - was unter Juristen aber höchst umstritten ist.
Quelle : winfuture.de
Vor allem Seniorinnen sind im Visier der unbekannten Betrüger, berichtet die Polizei. Der Trick: Eine angebliche Anwaltskanzlei aus dem Norden Deutschlands ruft bei den Opfern an und behauptet, von ihren Konten sei unberechtigt Geld abgebucht worden. Dieses Geld sei aber glücklicherweise von der Anwaltskanzlei beschlagnahmt worden und solle nun ausbezahlt werden.
Quelle: Augsburger-Allgemeine.de / Zum Artikel
Gegenwärtig erhalten sachsenweit Verbraucher Forderungsschreiben einer Rechtsanwaltskanzlei Katharina Davoutaki & Partner mit einer Postanschrift in Frankfurt am Main, Bockenheimer Landstraße 17-19. Die Firma Lotto-Tip GmbH, so heißt es darin, hätte die in Athen zugelassene Rechtsanwältin beauftragt, Forderungen aus der kostenpflichtigen Teilnahme an der Lotto-Spielgemeinschaft einzuziehen.
"Wir raten Verbrauchern, die ohne Rechtsgrund mit derartigen Forderungen behelligt werden, schriftlich zu widersprechen und trotz der angedrohten Rechtsfolgen bei nicht fristgerechter Zahlung keinesfalls übereilt die Rechnung von regelmäßig 127,50 € zu begleichen", so Bettina Dittrich, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Immerhin berichten uns Verbraucher, dass sie mit der Firma Lotto-Tip GmbH keinen Vertrag geschlossen hatten. Wer sich bezüglich eines Vertragsschlusses nicht sicher ist, sollte prüfen, ob tatsächlich wie behauptet eine Rücklastschrift erfolgte und Lotto-Tip daraufhin die Mitgliedschaft gekündigt hat.