Zum "Tag des geistigen Eigentums" passt eine Abmahnung, die ein Pornodarsteller kürzlich erhielt. Der Bodenturner wurde nicht etwa von seinem Arbeitgeber abgemahnt, weil er bei der Arbeit gestöhnt oder sich gar sexueller Belästigung schuldig gemacht hätte. Im Gegenteil fand der Produzent die Arbeitsleistung vermutlich sogar anregend, und auch die Kunstfreunde scheinen das Werk ausgiebig zu frequentieren.
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Innerhalb von zehn Monaten hat ein 31-jähriger Mann aus Nettetal seinen niederländischen Arbeitgeber um mehr als 35 000 Euro gebracht. Dafür mussten er und seine 29-jährige Frau sich vor dem Schöffengericht in Krefeld verantworten.
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Weil ein Arbeitnehmer seinen Chef respektlos behandelt hat, kassierte er eine Abmahnung. Zurecht, meint das Landesarbeitsgericht Mainz. Der Wunsch auf ein „beschissenes Wochenende“ gehe zu weit.
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Der Erfolg des Social Gaming-Anbieters Zynga basiert wohl zu einem guten Teil darauf, dass auf die Beschäftigten ein enormer Druck ausgeübt wird. Das bringt aber nicht nur schnelle Produktzyklen und hohe Wachstumsraten mit sich, sondern auch zunehmend Probleme.
Viele Mitarbeiter sind äußerst unzufrieden. Es könnte dem Unternehmen passieren, dass viele fähige Köpfe bei der erstbesten Gelegenheit einen anderen Job annehmen. Eine Reihe von Beschäftigten der ersten Stunde, die noch Aktienoptionen besitzen, wollen laut einem Bericht der 'New York Times' nur noch den Börsengang abwarten, um ihre Anteilsscheine nicht durch einen verfrühten Abgang zu verlieren, diese dann aber schnell verkaufen und die Firma verlassen.
Zynga könnte durch seinen zunehmend schlechter werdenden Ruf als Arbeitgeber aber nicht nur bei dem im Silicon Valley ohnehin harten Konkurrenzkampf um gute Fachkräfte ins Hintertreffen geraten. Auch das Manövrieren in der Gaming-Industrie fällt dem Unternehmen schon zunehmend schwerer. Das zeigt ein gescheiterter Übernahmeversuch.
Quelle : winfuture.de
“Kredit ohne Schufa” – ein verlockendes Angebot! Verlockend für alle, die pleite sind, dringend Geld benötigen, aber eine schlechte Bonität aufweisen. Aber Vorsicht – fast alle Angebote sind unseriös!
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Die Kunden bleiben weg und mögliche Arbeitskräfte bewerben sich womöglich gar nicht erst: Das schlechte Image macht dem Textildiscounter Kik schwer zu schaffen. Nun soll eine neue Kampagne Lust auf Kik machen.
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Wer seinen Urlaub nicht nehmen kann, kann ihn sich auszahlen lassen. Doch es gibt Grenzen, urteilt das Bundesarbeitsgericht – zur Freude der Unternehmen.
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Weil er Mitte Januar dem Wikileaks-Gründer Julian Assange in London CDs mit Daten seines früheren Arbeitgebers übergeben hatte, muss der ehemalige Schweizer Banker Rudolf Elmer für zehn Tage in Untersuchungshaft. Die ordnete am Samstag ein Schweizer Gericht an.
Quelle : rp-online.de
Die meisten Versicherten können ihre Krankenkasse jederzeit wechseln, müssen dabei allerdings ein paar Bedingungen beachten. So klappt der Kassenwechsel.
Grundsätzlich können Sie Ihre Kasse jederzeit verlassen - wenn sie bei ihr seit mindestens 18 Monate Mitglied sind. Dazu müssen Sie bei Ihrer alten Kasse mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende schriftlich kündigen. An die neue Kasse sind Sie dann wiederum mindestens anderthalb Jahre gebunden. Noch innerhalb der Kündigungsfrist müssen Sie Ihrer alten Kasse die Aufnahme in einer neuen Kasse durch eine Mitgliedsbescheinigung nachweisen. Ansonsten bleiben Sie automatisch in Ihrer bisherigen Krankenkasse versichert. Auch Ihrem Arbeitgeber sollten Sie den Nachweis sofort vorlegen, damit er sie rechtzeitig ummeldet.
Quelle und vollstaendiger Bericht : stern.de
Wer ein Haus baut oder ein Jobangebot hat, dem bietet die Schufa ein interessantes Internet-Portal an. Privatleute können sich über die Zahlungsfähigkeit von Unternehmen informieren – egal ob Baufirma oder möglicher Arbeitgeber.
Quelle : focus.de