Die Datenschutzbeauftragten von Hamburg und Schleswig-Holstein, Johannes Caspar und Thilo Weichert, haben die ab Donnerstag geltenden Geschäftsbedingungen von Facebook kritisiert. Diese brächte weniger Rechte, gleichzeitig aber mehr Pflichten für die Nutzer mit sich, betonen die beiden Datenschützer in einer gemeinsamen Erklärung. Zudem würden weltweit bereits vorgebrachte Beschwerden immer noch nicht von dem Unternehmen aufgegriffen.
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Fast jeder fünfte Jugendliche in Deutschland sitzt täglich mindestens sechs Stunden vor dem Computer oder Fernseher. Das zeigt eine am Mittwoch in Hamburg veröffentliche Umfrage der Universität Lüneburg im Auftrag der Krankenkasse DAK-Gesundheit. Die Studie weise zudem darauf hin, dass Computer-Kids offensichtlich häufiger Schulprobleme haben.
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Auch der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix hat sich in die Debatte um den Datenschutz auf Facebook eingeklinkt. Ebenso wie sein Kollege Thilo Weichert aus Schleswig-Holstein will er erreichen, dass zumindest die Behörden sich von der Plattform fernhalten.
Wie Dix in einem Interview mit der 'Berliner Zeitung' erklärte, habe er dem neuen Innensenator Frank Henkel "dringend empfohlen, eine datenschutzgerechte Lösung zu finden". Dies gilt nicht nur für die Integration von "Gefällt mir"-Buttons, sondern auch für die Facebook-Seiten, über die sich einige Behörden in dem Social Network präsentieren und Kontakt zu den Nutzern suchen.
"Es kann nicht sein, dass eine Berliner Behörde klar gegen deutsches und europäisches Datenschutzrecht verstößt, nur um der Popularität willen", sagte Dix. Die Lösung könne seiner Ansicht nach nur darin liegen, dass Facebook samt "Gefällt-mir"-Button auf öffentlichen Webseiten von Senat und Bezirken nicht mehr angeboten werden.
Quelle: winfuture.de
Soziale Netzwerke entwickeln sich immer stärker zum neuen Informationskanal der Internet-Nutzer. 28 Prozent aller aktiven Anwender in Online-Communitys informieren sich so über das aktuelle Tagesgeschehen. Dies ergab eine Studie im Auftrag des IT-Branchenverbandes BITKOM.
"Der Anstoß für weitere Recherchen auf Nachrichtenseiten beginnt für immer mehr Menschen in einem sozialen Netzwerk. Die Nachrichtenseiten wiederum können ihre Klickzahlen deutlich erhöhen, wenn sie aktuelle Nachrichten auch über ihre Community-Profile verbreiten", erklärte BITKOM-Präsidiumsmitglied Ralph Haupter.
Viele Newsportale, auch WinFuture.de publizieren ihre Neuigkeiten auch in den sozialen Netzen. Diesen kommt somit verstärkt eine Filter-Funktion zu: Um der stetig zunehmenden Informations-Flut Herr zu werden, stützen sich die Nutzer zunehmend auf ihre Kontakte und finden hier bereits eine Grundlage für die eigene Priorisierung von Nachrichten: So kann man aus einem aufgeregten Tweet eines Freundes, der ein bestimmtes Thema eng verfolgt beispielsweise schnell herauslesen, das etwas wichtiges geschehen sein muss.
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Das Social Network Facebook und der Suchmaschinenkonzern Google können die Internetnutzer am längsten an die eigenen Angebote binden. Rund ein Viertel der gesamten Online-Zeit verbringen User durchschnittlich auf den beiden Plattformen, so eine Statistik des Monitoring-Unternehmens ComScore im Auftrag des IT-Branchenverbandes BITKOM.
Demnach hat sich das soziale Netzwerk Facebook zum zentralen Anlaufpunkt im Web entwickelt. Deutsche Internetnutzer verbrachten im September 16,2 Prozent ihrer Online-Zeit mit dem Dienst. Dem ging eine rasante Entwicklung voraus - zum Vergleich: Vor einem Jahr waren es erst 4,1 Prozent.
Auf Platz Zwei liegt Google mit einem Anteil der im Internet verbrachten Zeit von 12,3 Prozent. Dies umfasst alle Dienste dieses Anbieters - neben der Suchmaschine auch weitere Google-Services wie E-Mail, Video-Streaming auf Youtube oder Besuche im Social Network Google+.
Microsoft kommt mit seinen Internetangeboten wie Bing, MSN und Hotmail auf einen Anteil von 5 Prozent. Das Online-Handelsortal Ebay erreicht immerhin 2,4 Prozent, United Internet mit seinen Portalen Web.de und GMX 2,1 Prozent und die Deutsche Telekom 1,4 Prozent, hieß es.
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Der Rechtsanwalt Dominik Boecker hat den Hersteller verschiedener Staatstrojaner DigiTask im Auftrag des IT-Unternehmens Wavecon abgemahnt (PDF Datei). Die Firma wurde aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und die Herstellung und den Verkauf von Software zur Überwachung von Computern durch Strafverfolgungsbehörden einzustellen.
"Die von DigiTask hergestellte und an Strafverfolgungsbehörden verkaufte Software erfüllt die strafrechtlichen Merkmale des unbefugten Ausspähens von Daten (§ 202a StGB). Die Software kann Daten ausspähen und an den Einsetzenden übermitteln", erklärte Boecker.
Seiner Ansicht nach sei schließlich für das Abhören von Voice-over-IP-Gesprächen derzeit keine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für die Strafverfolgungsbehörden vorhanden. Die Anwendung der Trojaner zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung wird nach Einschätzung der Behörden durch die allgemeinen Regelungen zum Abhören von Telekommunikation gedeckt - was unter Juristen aber höchst umstritten ist.
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Der Streit um datenschutzrechtliche Bedenken zu Googles Web-Analysedienst Analytics scheint beendet zu sein. Nach Angaben des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar, der für Google zuständig zeichnet, ist für deutsche Webseitenbetreiber ein “beanstandungsfreier Betrieb von Google Analytics ab sofort möglich”.
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Die Datenschutzbeauftragten mehrerer Länder und des Bunds unterstützen die Kampagne ihres Kieler Kollegen gegen Social-Network-Plug-ins wie den “Gefällt mir”-Button bei Facebook.
Neben dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) sehen auch die Aufsichtsbehörden in Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachen die damit erfolgende Datenabfrage nicht als rechtskonform an, meldet das Marketing-Fachblatt "Werben & Verkaufen" (w&v). Es würden zu viele personenbezogene Informationen von Surfern an den Betreiber des sozialen Netzwerks weitergeleitet, ohne das den Nutzer darüber ausreichend Klarheit verschafft werde.
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Gegenwärtig erhalten sachsenweit Verbraucher Forderungsschreiben einer Rechtsanwaltskanzlei Katharina Davoutaki & Partner mit einer Postanschrift in Frankfurt am Main, Bockenheimer Landstraße 17-19. Die Firma Lotto-Tip GmbH, so heißt es darin, hätte die in Athen zugelassene Rechtsanwältin beauftragt, Forderungen aus der kostenpflichtigen Teilnahme an der Lotto-Spielgemeinschaft einzuziehen.
"Wir raten Verbrauchern, die ohne Rechtsgrund mit derartigen Forderungen behelligt werden, schriftlich zu widersprechen und trotz der angedrohten Rechtsfolgen bei nicht fristgerechter Zahlung keinesfalls übereilt die Rechnung von regelmäßig 127,50 € zu begleichen", so Bettina Dittrich, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Immerhin berichten uns Verbraucher, dass sie mit der Firma Lotto-Tip GmbH keinen Vertrag geschlossen hatten. Wer sich bezüglich eines Vertragsschlusses nicht sicher ist, sollte prüfen, ob tatsächlich wie behauptet eine Rücklastschrift erfolgte und Lotto-Tip daraufhin die Mitgliedschaft gekündigt hat.
Nicht selten kommt es vor, dass eine Rechnung über mehrere hundert Euro im Briefkasten landet, bei dem Absender aber gar keine Leistung in Auftrag gegeben wurde. “So ein Fall wird uns mindestens ein Mal im Monat gemeldet”, sagt Ludger Benda, bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) für Recht und Fair Play zuständig. “Und das sind nur die Fälle, bei denen wirklich eine Beschwerde bei uns eingeht.”
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Nachdem die Deutsche Zentral Inkasso bereits im Juli (s. Presseinformation der Verbraucherzentrale vom 28.07.2011) für die Premium Content GmbH Forderungen einzutreiben versucht hatte, schlägt das Inkassounternehmen erneut zu. Nun fordert sie im Auftrag ihrer Mandantin IContent GmbH ebenfalls knapp 160 Euro für eine Dienstleistung, die Verbraucher auf der Internetseite outlets.de in Anspruch genommen haben sollen.
Quelle: Verbraucherzentrale-Niedersachsen.de / Zum Artikel
Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel
Bei Anruf Abzocke: In Oldenburg erhalten immer mehr Bürger Anrufe von Betrügern, die sich am Telefon als Notare ausgeben. Die Anrufer gaukeln vor, im Auftrag der „Gewinner-Ermittlungs-Zentrale Istanbul“ zu handeln und verlangen für die Übermittlung eines angeblichen Auto-Gewinns in der Türkei Geld.
Quelle: Nwzonline.de / Zum Artikel
Das Social Network Facebook sollte nach Ansicht des Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar die über die Gesichtserkennung gespeicherten biometrischen Daten der Nutzer löschen. Die Funktion verstoße hierzulande gegen geltendes Recht. Für entsprechende Anpassungen gemäß der hiesigen Regelungen ist Caspar aber ebenfalls offen.
Die Gesichtserkennung dient zur automatischen Erkennung von Freunden, die auf Fotos der Nutzer abgebildet sind. Hierfür wertet Facebook die von Nutzern auf ihren Fotos markierten Gesichter nach biometrischen Merkmalen aus und speichert sie. So entstehe die vermutlich weltweit größte Datenbank mit biometrischen Merkmalen einzelner Personen, so der Datenschützer.
Quelle : winfuture.de
Am 9. Mai 2011 beginnt in Berlin und Brandenburg die Volkszählung. Über 6.000 sogenannte Erhebungsbeauftragte nehmen dann ihre Arbeit auf. Leider werden mit Sicherheit auch Trittbrettfahrer unterwegs sein, die den Verbrauchern persönliche Daten entlocken wollen, um damit Missbrauch zu treiben.
Quelle: VzB.de / Zum Artikel
US-Ermittler legen ein riesiges Windows-Botnetz namens "Coreflood" lahm und übernehmen selbst die Kontrolle. So können sie Zombie-Rechner erlösen und Updates der Schadsoftware verhindern. So etwas hat es in den USA - offiziell - noch nie gegeben.
Der Computervirus "Coreflood" soll in den vergangenen zehn Jahren weltweit mindestens zwei Millionen Windows-Rechner befallen und unter die Kontrolle von Cyberkriminellen gebracht haben. Der Schädling zeichnet Tastatureingaben auf, liest Passwörter, Zugangsdaten oder Kreditkartennummern aus und schickt sie an den Server seiner Auftraggeber. Die Gangster haben so vermutlich mehr als 100 Millionen Dollar erbeutet.
FBI zieht Strippen
Um das Botnetz endgültig auszuschalten, griffen die US-Ermittler - offiziell zum ersten Mal - zu einem außergewöhnlichen Mittel: Von der Justiz ermächtigt, ersetzten sie die Server der Cyberkriminellen durch ihre eigenen und steuern das Botnetz jetzt selbst. Auf diese Weise können sie Updates des Schädlings verhindern und Coreflood den Befehl geben, stillzuhalten.
Zusammen mit Providern ermitteln die Fahnder über die IP-Adresse die Besitzer der befallenen Computer und informieren sie. Die Nutzer können dann dem Schädling mit Microsofts aktualisiertem "Tool zum Entfernen bösartiger Software" den Garaus machen.