Facebook-Freundschaft mit dem Chef? Nein danke!

Die sozialen Netzwerke können ihre Nutzer auch immer wieder vor ein Dilemma stellen. So beispielsweise, wie man sich verhalten soll, wenn eines Tages eine Freundschaftsanfrage vom eigenen Chef vorliegt. Letztlich hat die Mehrheit für einen solchen Fall aber durchaus eine klare Vorstellung.

Der überwiegende Teil der Nutzer, nämlich 56 Prozent, würde eine solche Freundschaftsanfrage laut einer Forsa-Umfrage im Auftrag des IT-Branchenverbandes BITKOM ablehnen. Nur 19 Prozent der berufstätigen Mitglieder einer Online-Community gaben hingegen an, sie mit Sicherheit anzunehmen. Weitere 19 Prozent würden sie nach eigener Aussage wahrscheinlich annehmen.

36 Prozent aber würden ihren Chef auf keinen Fall aus eigenem Antrieb als Freund hinzufügen, 20 Prozent würden sich mit einiger Wahrscheinlichkeit dagegen entscheiden. Und nur eine kleine Minderheit von zwei Prozent hat selbst eine Freundschaftsanfrage an den Chef geschickt.

Quelle: winfuture.de

Ryanair will per App Pornos im Flugzeug zeigen

Ryanair-Chef Michael O'Leary ist immer für kontroverse Aussagen zu haben. Gegenüber der britischen Boulevard-Zeitung 'The Sun' kündigte er nun Pläne für ein Unterhaltungsprogramm an Bord nach Vorbild von Hotels an – Sexfilme inklusive.

Laut O'Leary soll der angedachte Service unterschiedlichste Dienste ins Flugzeug bringen, etwa Glücks- und Videospiele sowie Filme – dabei soll es auch welche geben, bei denen die "Schauspieler" nicht ganz so viele Klamotten anhaben. "Hotels auf der ganzen Welt haben so etwas, warum also nicht auch wir?" so O'Leary.

Quelle : winfuture.de

Google+: Stellungnahme zu Pseudonym-Profilen

Es ist bereits seit geraumer Zeit bekannt, was die Betreiber des vor einigen Wochen vorgestellten Social Networks Google+ von Pseudonym-Profilen halten. Nun hat sich das Unternehmen näher dazu geäußert.

Vic Gundotra von Google hat sich über dieses Thema mit Robert Scoble unterhalten. Die Kernaussagen wurden anschließend auf 'Google+' veröffentlicht. Seinen getroffenen Angaben zufolge gibt es die Nutzungsbedingungen im Hinblick auf die Verwendung des Namens aus gutem Grund.

Es soll sich ferner ein positiver Effekt abzeichnen, wenn keine Pseudonyme bei Google+ verwendet werden. Hierbei wird der Vergleich mit einem Gast gezogen, der ein Restaurant ohne T-Shirt betreten möchte und daran gehindert wird.

Dem Anschein nach wird Google an dieser Regelung auch in Zukunft nichts ändern. Möglicherweise wird sich aber etwas an der Art und Weise ändern, wie der US-amerikanische Internetkonzern dies mit seinen Nutzern kommuniziert, heißt es.

Quelle : winfuture.de

Kino.to: Ein weiterer Beschuldigter freigelassen

Im Fall des kürzlich geschlossenen Streaming-Portals Kino.to wurde nun ein weiterer Beschuldigter nach einem abgelegten Geständnis freigelassen. Die getroffen Aussagen haben die Ermittlungen angeblich unterstützt.

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden spricht von glaubwürdigen und umfassenden Aussagen, die ein weiterer beschuldigter Mitarbeiter von Kino.to gemacht haben soll. Dies betrifft nicht nur seine Tätigkeiten bei dem Streaming-Portal, sondern auch die Aufgaben von anderen Personen, berichtet die 'Mitteldeutsche Zeitung'.

Quelle: winfuture.de

Kino.to-Nutzer befürchten strafrechtliche Konsequenzen

So manchem unbedarften kino.to-Nutzer dürfte mulmig geworden sein, als er beim Besuch des Streaming-Portals den Begrüßungstext der Kriminalpolizei las. Dort heißt es: "Internetnutzer, die widerrechtlich Raubkopien von Filmwerken hergestellt oder vertrieben haben, müssen mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen." An sich ist diese Aussage korrekt, doch was ist im konkreten Zusammenhang mit kino.to davon zu halten?

Zunächst einmal konzentrieren sich die Ermittlungen der Justiz vorrangig auf die Betreiber. Die Sondereinheit der Generalstaatsanwaltschaft Dresden sei kaum für Ermittlungen gegen einzelne Nutzer gedacht, hieß es auf Nachfrage von heise online. Darüber hinaus fehlt bisher eine höchstrichterliche Klärung für derartige Sachverhalte und die Juristen streiten sich über die Rechtslage der "Grauzone Streaming".

Quelle : heise.de

Facebook : Warnung vor "Love Test" "Dieses kleine Quiz wird zeigen, Ihre Einstellung zur Liebe."

Das Eine Datenkraken APP ist noch nicht ganz raus und schon folgt auch schon das naechste nicht sehr vertrauenerweckende APP mit dem Namen "Love Test"

www.ImageBanana.com - Facebook_1304784411425.png

Und quaelt einem mit der Aussage "Dieses kleine Quiz wird zeigen, Ihre Einstellung zur Liebe."

Wir wuerden hier wohl eher sagen, dieses Kleine APP zeigt Ihnen wie schnell man an die Privaten Daten und Fotos kommt auch wenn diese nicht freigeben sind, den bei der Abfrage erscheint unten wieder die nette Anfrage fuer die Persoenlichen Daten :

www.ImageBanana.com - Lovetest.jpg

Auch hier koennen wir nur wieder Raten : "Finder weg von solchen Fragwuerdigen APPs die auf Daten zugreifen moechten"

Bundesregierung: Vorerst keine Websperren

Nach dem Bundesjustizministerium hat inzwischen auch das Innenressort die Forderung aus der Spitze der CDU/CSU-Bundestagsfraktion nach der sofortigen Einführung von Blockaden für Kinderporno-Webseiten zurückgewiesen. Von einem zeitlich befristeten "Nichtanwendungs-Erlass" für Teile des Zugangserschwerungsgesetzes könne keine Rede sein, betonte ein Sprecher des Innenministeriums gegenüber heise online. Das Gesetz selbst schreibe zunächst den Grundsatz "Löschen statt Sperren" vor. Die Aufnahme in eine zentrale Filterliste und die damit verknüpfte Sperrung sei nur zulässig, wenn andere Maßnahmen, durch die ein Angebot gelöscht werden soll, nicht Erfolg versprechend seien.

Belastbare Aussagen zu den Erfolgen der laufenden Löschanstrengungen ließen sich erst treffen, wenn die Bundesregierung den Evaluierungsbericht vorgelegt habe, erklärte der Sprecher weiter. Die Frage, wann das im Koalitionsvertrag vereinbarte Evaluierungsjahr abläuft, werde derzeit noch mit dem Justizressort besprochen.

Quelle : heise.de

Smartphone-Spionage

Die App Phone Creeper installiert sich in der Version 0.95 nach Aussage ihres Entwicklers Chetstriker automatisch und ohne erforderlichen Reboot auf Windows-Mobile-Smartphones. Eine Portierung für Android-Handys ist laut Chetstriker schon weit gediehen und soll erscheinen, sowie die Windows-Mobile-App den Versionsstand 1.0 erreicht hat.

Damit die Software aktiv werden kann, ist in der neuesten Ausgabe offenbar nichts weiter erforderlich, als dass der Benutzer das heruntergeladene Software-Archiv auf eine SD-Karte kopiert und diese ins Handy einschiebt. So lange die Karte im Handy steckt, soll sich die App automatisch installieren und sich auch nach einem Hard-Reset erneut aufspielen, ohne dass der Handy-Benutzer davon etwas mitbekommt oder dass danach Anzeichen des laufenden Prozesses sichtbar würden. Das Programm wird durch SMS-Kommandos ferngesteuert und kann Auskünfte über gesendete und empfangene SMS-Nachrichten – sogar zwischenzeitlich gelöschte – sowie Telefon-Verbindungsdaten zurückmelden. Ebenfalls auf eine entsprechende SMS hin soll es auch auf dem Gerät installierte Programme aufrufen oder den PDA komplett sperren können.

Quelle : heise.de

Quälend lange Suche nach Mirco S.- Fokus der Ermittler verschoben

Seit exakt vier Wochen ist der elfjährige Mirco aus dem niederrheinischen Grefrath verschwunden. Die Polizei spricht von einer unerträglichen Situation. Neue Zeugenaussagen haben wieder Bewegung gebracht.

Seit einem Monat berührt das Schicksal des schüchternen, blonden Mirco aus Grefrath die Menschen in Deutschland. Trotz einer der größten Suchaktionen in der Geschichte der Bundesrepublik und wochenlanger Fahndungsaufrufe auch im Ausland: Der Elfjährige aus Grefrath am Niederrhein bleibt verschwunden. Alles deutet auf eine Entführung hin, vieles auf noch Schlimmeres. Am vergangenen Wochenende appellierten Mircos Eltern im Fernsehen an den möglichen Entführer - vergeblich.

Bis zu 1000 Polizisten hatten tagelang viele Quadratkilometer unübersichtliches Gelände durchkämmt. Tornados stiegen auf, um mit Spezialkameras zu suchen. Wünschelrutengänger und Wahrsager aus aller Welt boten ihre Hilfe an. "Es ist natürlich nach vier Wochen für uns unerträglich, dass wir immer noch nicht Mirco gefunden haben", sagte Polizeisprecher Willy Theveßen. Für die Familie sei das Rätselraten um das Schicksal des Jungen schrecklich.

quelle : n-tv.de

Einsatz an der Niers: Polizeitaucher suchen Mirco

Die Tatsache, dass nach vier Wochen von Mirco noch jede Spur fehlt, ist für die Ermittler unerträglich. Bisher war die Niers die Begrenzung des Suchgebiets, jetzt wird das Flüsschen auch unmittelbar durchsucht.

Genau vier Wochen nach Verschwinden des inzwischen elfjährigen Mirco hat die Polizei mit einer weiteren Suchaktion begonnen. Taucher untersuchten nahe Mircos Heimatort Grefrath einen zehn Kilometer langen Abschnitt des Flüsschen Niers. Auch sechs Hunde waren im Einsatz.

Insbesondere Wehre, Krautfänger und Uferböschungen sollten untersucht werden, sagte Polizeisprecher Willy Theveßen. Denn an diesen Stellen könnten sich Gegenstände verfangen. Bisher sei der Flusslauf nur grob mit Booten und Hunden abgesucht worden. "Bis jetzt war die Niers ja nur östliche Begrenzung unseres Suchgebietes", sagte Theveßen. Neuerdings sei die Niers im Fokus der Ermittler.

Quelle : n-tv.de

AK Vorrat klagt gegen die Volkszählung 2011

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) wird im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde gegen die für das kommende Jahr geplante Volkszählung Klage einreichen.

Die Organisation kritisiert, dass mit der Maßnahme die Sammlung von Informationen über die Bürger durch den Staat fortgesetzt werde. "Die Daten aller in Deutschland lebenden Menschen werden im nächsten Jahr in einer gewaltigen Datenbank zusammengeführt und ausgewertet", fasst der AK Vorrat die Situation zusammen.

Ein großer Teil der Bevölkerung soll dazu verpflichtet werden, zahlreiche Fragen aus dem persönlichen Lebensbereich zu beantworten. Dabei gehe Deutschland weiter als die EU-weit abgestimmte Vorlage zur Volkszählung und erfrage beispielsweise auch die Religionszugehörigkeit. Verweigert man die Aussagen, drohen Bußgelder von bis zu 5.000 Euro.

Quelle : winfuture.de

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