Kind fährt Rentner an: Eltern haften nicht zwangsweise

Eltern haften nicht zwangsläufig für ein minderjähriges und noch schuldunfähiges Kind. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor. Danach müssen beispielsweise die Eltern eines fünfjährigen Kindes dieses trotz ihrer Aufsichtspflicht nicht derart streng überwachen, dass sie jederzeit eingreifen können (Az.: 5 U 433/11).

Quelle: n-tv.de

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