Der Betreiber eines Internetportals zur Bewertung ärztlicher Leistungen muss konkrete Beanstandungen eines Arztes zu einem Foreneintrag, in dem seine medizinischen Leistungen beurteilt werden, prüfen. Erfolgt dies nicht, muss der Forenbetreiber im Rahmen der so genannten Störerhaftung den Beitrag löschen. Dies hat heute das Landgericht Nürnberg-Fürth per einstweiliger Verfügung entschieden und gab damit – zumindest vorübergehend – einem Zahnarzt Recht, der sich gegen die Verbreitung einer aus seiner Sicht negativen Bewertung seiner Leistung zur Wehr gesetzt hatte (Urteil vom 8. Mai 2012, Az. 11 O 2608/12).
Quelle: Heise.de /Zum Artikel
Überschreitung des Höchstwertes von nicht dioxinähnlichen PCB
Weitere Informationen:
Bei einer betrieblichen Eigenkontrolle vom 07.04.2012 wurden in einem Betrieb die zulässigen Höchstwerte überschritten. Der Warenvorrat im Betrieb wurde gesperrt.
Es ist nicht auszuschließen, dass sich noch Eier beim Verbraucher befinden.
Derzeit vorliegende Erkenntnisse lassen den Schluß zu, dass eine Gesundheitsgefährdung durch den Verzehr belasteter Eier nicht besteht. Das Bundesinstitut für Risikobewertung wurde um eine gesundheitliche Bewertung gebeten.
Die Stempelnummer lautet:
0-DE-0357911
Quelle : lebensmittelwarnung.de
Im Web werden Final-Tickets teils als Schnäppchen angeboten - doch Käufer dieser Abzock-Offerten werden aus allen Wolken fallen! Worauf Sie achten müssen und welche Chancen es auf Tickets gibt, lesen Sie hier.
Es klingt wie ein Traum, aber am Ende bleibt nur das böse Erwachen. Konto-Frust statt Fußball-Lust – weil Geschäftemacher im Internet Fußball-Fans abzocken. Sie versteigern Final-Tickets für viel Geld. Dass es aber nicht ums Herren-, sondern ums Damen-Spiel geht, ist frühestens auf den dritten Blick ersichtlich …
Quelle: tz-online.de /Zum Artikel
Deutschlands oberster Datenschützer Peter Schaar sieht Mängel bei der vom Bund eingesetzten Trojanersoftware zur Überwachung von Computern. In seinem Prüfbericht kommt er nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa zu dem Ergebnis, dass die Software die Datenschutzanforderungen nicht erfüllt.
Quelle: Heise.de / Zum Artikel
Die Polizei warnt: In ganz Oberbayern verspricht derzeit eine Betrüger-Bande telefonisch attraktive Gewinne – um dann angebliche Auslagen abzukassieren.
Quelle: Augsburger-Allgemeine.de / Zum Artikel
Mit Abofallen im Internet haben dubiose Geschäftsleute in den vergangenen sechs Jahren einen enormen volkswirtschaftlichen Schaden angerichtet. Vor allem das Inkasso-Stalking, also die Drohbriefe, mit denen Anwälte und Inkassobüros für die Abzocker das Geld hereinholten, sorgte bei unzähligen Verbrauchern für Angst und Schrecken.
Quelle: Computerbetrug.de / Zum Artikel
ie sollen Computerspezialisten sein, bei der Kriminalpolizei angesiedelt werden und im Internet nach Kinderschändern, Terroristen und Betrügern suchen: In diesem Jahr treten in Bayern 54 Internetpolizisten, auch „Cyber-Cops“ genannt, ihren Dienst an.
Quelle: Donaukurier.de / Zum Artikel
Noch eine Schülerzeitung? Brauchen wir nicht, wir haben schon eine – fand eine Schulleiterin im bayerischen Landsberg und verbot den Verkauf. Doch die jungen Blattmacher wollten nicht kuschen. Also zog der 12 Jahre alte Herausgeber Stephan Albrecht kurzerhand vor Gericht.
Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel
Unerhört dreist legten Keiler auf einer Werbefahrt einen Salzburger im benachbarten Bayern herein: sie entlockten dem Mann 4.000 Euro, die er wohl nie mehr wieder sehen wird. Die AK-Konsumentenschützer warnen vor dieser Partie, die sich Rätsel-Gewinnzentrale Richard Glaser nennt und unter der Postfachadresse 2425, 5000 Salzburg firmiert. Bei der Kriminalpolizei wurde bereits eine Anzeige wegen schweren Betrugs erstattet.
Quelle: AK-Salzburg.at / Zum Artikel
Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel
Die Thüringer Verbraucherschutzbehörde warnt vor dem Verzehr von Wodka der Firma Bärenkrone. Die bestehende Verzehrwarnung für die Marke „Excellent Vodka V 24 Original“ wurde auf die Marken „Vodka AntiVirus“ und „Premium Vodka Cosmos“ ausgeweitet.
Quelle: Bz-Berlin.de / Zum Artikel
Die Staatsanwaltschaft Bayern hat es abgelehnt, ein Ermittlungsverfahren gegen den bayerischen Innenminister Joachim Herrmann und weitere Personen, die für den Einsatz des Staatstrojaners durch das Landeskriminalamt Bayern verantwortlich sind, einzuleiten.
"Wenn es also noch eines Beweises bedurft hat, dass die bayerischen Staatsanwaltschaften in bestimmten Fällen nach politischen Kriterien ermitteln, dann ist er spätestens jetzt erbracht", erklärte der Rechtsanwalt Thomas Stadler, der kürzlich in Vertretung der Piratenpartei Strafanzeige gestellt hatte.
Hintergrund dessen ist das so genannte Landshut-Verfahren. Hier hatte der zuständige Ermittlungsrichter den Einsatz eines Trojaners zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) genehmigt. In dem Beschluss hieß es allerdings ausdrücklich: "Unzulässig sind die Durchsuchung eines Computers nach bestimmten auf diesem gespeicherten Daten sowie das Kopieren und Übertragen von Daten von einem Computer, die nicht die Telekommunikation des Beschuldigten über das Internet mittels Voice-over-IP betreffen."
Quelle: winfuture.de / Zum Artikel
Die Vergabestelle für Internetadressen DeNIC muss eindeutig missbräuchliche Domainnamen löschen. Das entschied der Bundesgerichtshof in einem am Donnerstag verkündeten Urteil. Wenn die DeNIC auf eine Rechtsverletzung hingewiesen werde, müsse sie die Adresse löschen, “wenn die Rechtsverletzung offenkundig und für sie ohne weiteres feststellbar ist”, so der BGH (Az. I ZR 131/10).
Quelle: Heise.de / Zum Artikel
Das Innenministerium von Sachsen-Anhalt hat den Einsatz von Spionage-Software zur Verbrechensbekämpfung verteidigt. “Zwischen Bund und Ländern besteht Einigkeit darüber, dass die Software ein unverzichtbares Instrument darstellt, um Straftaten aufzuklären und zu verhüten” erklärte das Ministerium am gestrigen Freitag, dem 21. Oktober.
Quelle: Heise.de / Zum Artikel
In der Debatte um den Einsatz von Spähsoftware hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) die Software erneut verteidigt – und zugleich den Chaos Computer Club (CCC) angegriffen. “Die Fachleute vom Landeskriminalamt sagen, die von ihnen eingesetzte Software konnte genau nur das, was der Richter angeordnet hat”, sagte Herrmann dem Münchner Merkur und wies damit erneut die Erkenntnisse des CCC als falsch zurück.
Quelle: Heise.de / Zum Artikel
Telefonabzocker probieren es momentan mit einer neuen Masche. Die Anrufer geben sich als Mitarbeiter der Verbraucherzentrale Bayern aus und behaupten, dass der Verbraucher in eine Gewinnspielfalle geraten sei. Dort wolle man ihm heraushelfen und dafür müsse er seine Bankverbindung angeben. Besonders dreist: Im Display des angerufenen Verbrauchers erscheint die Rufnummer der Münchner Verbraucherzentrale.
Quelle: Wochenblatt.de / Zum Artikel