Das Angebot klingt lukrativ: Pakete zu Hause annehmen, umpacken und versenden – mit neuer Anschrift ins Ausland. Der Haken: Die Pakete enthalten meistens technische Geräte, die durch betrügerische online Bestellungen mit gestohlenen Kundendaten “bezahlt” wurden.
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Als Geldeintreiber von Internet-Abzockern hat der Osnabrücker Anwalt Olaf Tank ein Vermögen verdient. Jetzt hat seine Frau ein Buch über ihn geschrieben. NOZ-Redakteur Wilfried Hinrichs hat es gelesen – seine Rezension ist allerdings eher ungewöhnlich. Er schreibt Olaf Tank einen Brief.
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Das Landgericht (LG) Osnabrück hat am heutigen Freitagvormittag eine Haftstrafe auf Bewährung gegen den für seine Abofallen bekannten Michael Burat verhängt (Az. 15 KLs 35/09). Burat und drei weitere Angeklagte wurden in einer anderen Sache des gewerbsmäßigen Betrugs für schuldig befunden. Bei einem der Angeklagten handelt es sich um den Münchener Rechtsanwalt Bernhard S., der bereits wegen Beihilfe zu gewerblichen Urheberrechtsverletzungen vorbestraft ist.
Die Täter haben nach Überzeugung des Gerichts zwischen März 2004 bis August 2005 in mehreren Fällen gegenüber Firmen, Kommunen und Parteien beklagt, dass sie unerwünscht per E-Mail elektronische Grußkarten erhalten hätten. Die E-Cards haben sich die Täter jedoch selbst zugeschickt, um die Betroffenen danach abzumahnen. Sie forderten die Opfer zur Abgabe einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungserklärung auf, wonach für jeden Wiederholungsfall eine Vertragsstrafe von 5000 Euro Strafe fällig sein sollte. Diese Vertragsstrafen haben sie in einigen Fällen tatsächlich erfolgreich provoziert.
Weil sie an Weihnachten 2006 mit 0137-Lockanrufen Millionen Menschen um ihr Geld bringen wollten, müssen sich drei Angeklagte seit dieser Woche in Osnabrück vor Gericht verantworten.
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Dazu interessant und lesenswert:
Soziale Netzwerke verletzen die Gesetze und missachten Rechte der Selbstbestimmung. Wer deren Angebote wie den “Gefällt mir”-Button übernimmt, macht sich mitschuldig.
Quelle: Ftd.de / Zum Artikel
Ein 44-jähriger Franzose aus Köln steht vor dem Landgericht Duisburg. Er ist wegen Beihilfe zum gewerbsmäßigen Betrug und Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz angeklagt. Insgesamt wurden Anleger um rund 3,7 Millionen Euro gebracht.
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Wie das Landgericht Osnabrück mitteilt, wird morgen durch die 15. Große Strafkammer der mit Spannung erwartete Prozess gegen mehrere Personen eröffnet, denen unter anderem gewerbs- und bandenmäßige Erpressung, Betrug und Beihilfe hierzu vorgeworfen wird. Michael B. (Ulrichstein), Bernhard S. (München) Alexander J. K. (Frankfurt/Main) kennt in Deutschland eigentlich jeder, der sich mit Verbraucherschutz beschäftigt.
Quelle: Kanzlei-Richter.com / Zum Artikel
Update vom 18.02.2011:
Das Landgericht Essen verhängte am 29. Dezember 2010 Haft- und Bewährungsstrafen für zwei Drahtzieher der Gewinnspiel-Mafia. Wie berichtet, warf die Anklage Vedat Ö. und Nicoleta C. vor, unerlaubt von Konten von Verbrauchern abgebucht zu haben.
Quelle : danielgrosse.com
Der Osnabrücker Rechtsanwalt Olaf Tank muss einem Internetnutzer Schadensersatz von 46 Euro zahlen. Ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Osnabrück aus dem Oktober ist rechtskräftig, wie das Amtsgericht heute mitteilte.
Quelle : noz.de
Osnabrück. Sinn für Humor hat er ja, der Osnabrücker Skandal-Anwalt Olaf Tank. Unter dem Nummernschild seines aufgemotzten Luxus-Mercedes steht: „Verbrechen lohnt sich doch!“ Jede Ironie enthält ein Körnchen Wahrheit. Und so scheint es auch hier.
3800 Strafanzeigen gegen Olaf Tank liegen der Staatsanwaltschaft Osnabrück vor. In Worten: Dreitausendachthundert! Wegen Betruges, Beihilfe zum Betrug, Erpressung, Nötigung. Alexander Retemeyer, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft, kann die Zahl aus dem Stand nennen. Kein Wunder: Olaf Tank hat inzwischen eine gewisse Berühmtheit erlangt. Er ist der Rechtsanwalt, der für die abgebrühten Abzocker aus der Internetwelt das Geld eintreibt. Er ist der Handlanger in einer gewissenlosen Branche, die sich an arglosen Internetnutzern bereichert. Und er verdient offenbar gut dabei. Der Daimler mit dem kecken Spruch auf dem Nummernschildverstärker ist von AMG getunt, hat sechs Liter Hubraum und schafft 300 km/h in der Spitze.
Nur er selbst bleibt unsichtbar. „Herr Tank gibt keinen Kommentar ab“, lässt eine Kanzlei-Mitarbeiterin am Telefon wissen. Der Besuch seiner unscheinbaren Kanzlei in einem Gewerbegebiet am Stadtrand endet an der Gegensprechanlage. Bei Verhandlungen vor den Zivilkammern des Amtsgerichts Osnabrück lässt er sich von einem Kollegen vertreten.
Das ist ein richtungsweisendes Urteil des Schwelmer Amtsgerichts“, sagt der Gevelsberger Rechtsanwalt Christian Edelmann. Er handelte im Auftrag einer Familie, deren minderjähriger Sohn im Internet in eine perfide „Abo-Falle“ tappte, verklagte die Münchener Rechtsanwältin Katja Günther, die die Anbieterfirma vertritt – und bekam Recht.
Der 17-jährige Sohn der Familie hatte unwissentlich bei einer Internetrecherche seine Personalien auf einer Seite für Ahnenforschung angegeben, ohne dass anfallende Gebühren ersichtlich gewesen wären.
Wochen später flatterte Post ins Haus. Keine Rechnung, sondern sofort eine Mahnung der vom Unternehmen beauftragten Anwältin aus Süddeutschland. Der Gevelsberger habe einen Abonnenten-Vertrag über 60 Euro für die Seite abgeschlossen, hinzu kämen ihre eigenen Gebühren von 50,88 Euro. Sie drohte mit Inkasso-Firmen.
Seine Eltern taten das einzig Richtige in so einem Fall, und zahlten nicht. Sie konsultierten Rechtsanwalt Christian Edelmann. Der schrieb die Münchener Anwältin an, seine Mandantschaft weise die Forderung zurück und fordere Schadensersatz für die angefallen Anwaltskosten.
quelle : derwesten.de
Für dubiose Dienstleistungen im Internet soll oft etwas bezahlt werden, obwohl die Forde-rungen unberechtigt sind. Viel zu oft lassen sich die Opfer solcher Abzockseiten leider zur Zahlung zwingen. Durch Drohschreiben von Mahnanwälten. Olaf Tank und Sven Schulze wur-den ebenso wie Katja Günther bereits in Zivilverfahren abgewatscht. Im Tenor der Urteile wird den Anwälten Beihilfe zum Betrug unterstellt. Die prominenteste Frau in diesem Gewerbe, hat gerade vor Gericht wieder eine derbe Schlappe erlitten. Urteil vom 07. Oktober 2010 beim AG Schwelm.
Quelle : antiabzockenet.blogspot.com
via abzocknews.de
Das Amtsgericht Osnabrück hat dem umstrittenen Osnabrücker Rechtsanwalt Olaf Tank eine weitere Abfuhr erteilt: Es verurteilte Tank zur Zahlung von 40 Euro Schadensersatz an einen Internetnutzer, von dem ursprünglich Tank Geld gefordert hatte – allerdings in betrügerischer Absicht, wie das Gericht in der Urteilsbegründung anführte.
Quelle: Noz.de / Zum Artikel
Dazu interessant und lesenswert:
Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II) haben bei der Konsultation eines Rechtsanwalts nicht automatisch Anspruch auf staatliche Finanzhilfen. Hartz-IV-Empfänger bekämen einen Anwalt nur dann bezahlt, wenn sie etwa mangels ausreichender Rechtskenntnisse wirklich einen benötigten, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Die Richter des Ersten Senats wiesen damit die Verfassungsbeschwerde einer Frau ab, die sich 2008 gegen die Kürzung ihres ALG II wehren wollte und dafür einen Anwalt beauftragt hatte. Die Richter sahen keinen Finanzierungsbedarf, weil die Klägerin sich zuvor bereits allein erfolgreich gegen eine Kürzung ihres Arbeitslosengeldes gewehrt hatte. (1 BvR 1974/08)
quelle : n-tv.de
Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch einen Gesetzentwurf (PDF-Datei) "zur Stärkung der Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht" beschlossen. Laut der von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger vorgeschlagenen Initiative sollen Journalisten künftig nicht mehr wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat verfolgt werden, wenn sie ihnen zugespielte Dienstgeheimnisse auswerten oder veröffentlichen. Dafür soll der § 353b des Strafgesetzbuches (StGB) ergänzt werden. Darin wird einerseits Amtsträgern, die ein Dienstgeheimnis verraten, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren gedroht. Andererseits soll ein neuer Absatz die Anwendung der "Beihilfe zum Geheimnisverrat" ausschließen und somit Journalisten begünstigen.
quelle : heise.de