Der Abfallwirtschaftsbetrieb Alzey-Worms (AWB) warnt vor falschen Müllkontrolleuren und Betrügern, die insbesondere ältere Mitbürger anrufen und vorgeben, Mitarbeiter des AWB zu sein. Im weiteren Verlauf des Gespräches wird vielfach ausgeführt, die Müllgefäße kontrolliert und angebliche Fehlbefüllungen festgestellt zu haben.
Quelle: Allgemeine-zeitung.de / Zum Artikel
Wie sie plötzlich ihre vermeintlich gute “Anlage” los sind und tausende von Euros in den Sand gesetzt haben.
unseriöse Finanzberatung von verbraucherinfoTV
Quelle: Sat1.de / Zum Artikel
Videoquelle: Dailymotion.com / Videokanal von verbraucherinfoTV
Wie der Kollege Andreas Jede von der Berliner Kanzlei Dr. Schmitz & Partner auf seinem Blog berichtet, hat das Niedersächsische Finanzgericht entschieden, dass anwaltliches Volumeninkasso ohne Einzelfallprüfung keine freiberufliche anwaltliche Tätigkeit, sondern eine dem Gewerbesteuerrecht unterliegende gewerbliche Tätigkeit sei.
Quelle: Kanzlei-Richter.com / Zum Artikel
Die Neue Verbraucherzentrale im Land verzeichnet immer mehr Fälle von versuchter Abzocke im Internet und am Telefon. Die Preise für die kostenpflichtigen Beratungen werden 2012 leicht steigen.
Quelle: Nordkurier.de / Zum Artikel
Von Abzocke – wie dies in einigen Internet-Foren getan wird – spricht Ulla Thönnissen ausdrücklich nicht. Aber eines unterstreicht die CDU-Abgeordnete im Städteregionstag mit Nachdruck: «Es kann nicht sein, dass Arbeitslosen-II-Empfänger eine 0180er-Nummer wählen müssen, um zu ihrem Recht zu kommen oder um sich beraten zu lassen.»
Quelle: Az-web.de / Zum Artikel
Hier moechten wir auch fuer ein APP mal Werbung machen was sich 0180-Telefonbuch nennt und alternative Rufnummern fuer kostenpflichtige anzeigt es ist kostenlos im APP Store zu finden HIER
Die deutschen Geldinstitute geraten in die Kritik: Verbraucherschützer werfen den Banken vor, ihre Kunden beim Kampf gegen Schulden falsch zu beraten. Wer einen teuren Dispokredit in einen günstigen Ratenkredit umwandeln will, bekommt oft eine Abfuhr – mit fadenscheinigen Argumenten.
Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel
Massenhafte Forderungen zu mitfahrzentrale-24.de – Anbieter täuscht Kooperation mit Verbraucherzentralen vor
Noch bevor die so genannte Buttonlösung Gesetz werden und den Internetabofallen endgültig das Wasser abgraben soll, will die Paid Content GmbH mit Sitz in Gammelsdorf offenbar nochmal zum großen Wurf ausholen. Sie verschickt derzeit massenweise Zahlungsaufforderungen für die von ihr betriebene Seite www.mitfahrzentrale-24.de. Auf diese Seite gelangen Nutzer auf der Suche nach Mitfahrgelegenheiten, die es im Netz vielfach und kostenlos gibt. Nicht so auf dieser Seite, auf der man mit dem Ausfüllen des Anmeldeformulars eine 2-Jahresmitgliedschaft zum Preis von 132 Euro eingeht. Das freilich erfährt der Nutzer nur, wenn er regelrecht danach sucht und den eher unscheinbar rechts auf der Seite angebrachten Hinweis entdeckt. "Wir sehnen deshalb die Buttonlösung herbei, mit der die Anbieter gesetzlich verpflichtet werden sollen, auf einem vom Nutzer zwingend anzuklickenden Button einen Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit der Seite zu geben", so Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen.
Ein Mann hatte sich bei der gesetzlichen Rentenversicherung erkundigt, ob er in Altersrente gehen könne. Als ein Mitarbeiter ihm dies zusagte, stellte er den Antrag – und erhielt schließlich doch eine Absage. Nun bekommt er Schadenersatz.
Quelle: Focus.de / Zum Artikel
Das Inkassounternehmen “DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH” ist in diesen Tagen wieder einmal besonders aktiv. Zahlreiche Verbraucher suchten mit Mahnungen, die das Berliner Unternehmen im Namen der Rodgauer IContent GmbH (”out-lets.de”) bzw. der Premium Content GmbH (”my-downloads.de”) verschickt, die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Hessen auf.
Quelle: Verbraucherzentrale-Hessen.de / Zum Artikel
Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel
Betrüger lassen sich immer wieder neue Tricks einfallen. Bevorzugt ältere Menschen sind dabei das Ziel der skrupellosen Trickbetrüger. Gerade der älteren Generation fällt es häufig schwer, freundliche Anfragen einfach aber bestimmt zurückzuweisen. Sie trauen sich nicht, jemanden abzuwimmeln, manchmal sind sie auch einfach froh, wenn mal jemand mit ihnen redet.
Quelle: Kreisbote.de / Zum Artikel
“Die Fälle mit den Inkassoschreiben häufen sich in unseren Beratungsstellen zurzeit”, sagt Verbraucherschützerin Meisel. Die Deutsche Zentral Inkasso GmbH mit Sitz in Berlin versende sie derzeit an Verbraucher, die Ende 2009 beziehungsweise Anfang 2010 eine Dienstleistung der Premium Content GmbH in Anspruch genommen haben sollen.
Quelle: Mz-web.de / Zum Artikel
Via : Abzocknews.de
Vergleichsportale für Versicherungen preisen sich als unabhängig, leben aber von den Provisionen der Gesellschaften. Wer seine Daten angibt, kann von Maklern belästigt werden. Was Interessenten wissen sollten.
Quelle: Handelsblatt.com / Zum Artikel
Die Verbraucherschützer nehmen wieder einmal die Banken ins Visier. Wie bei Restaurants könnten Smileys bald die Beratungsqualität in den Filialen kennzeichnen. Den Testierten dürfte der Vorstoß kaum gefallen.
Quelle: Handelsblatt.com / Zum Artikel
Zahlreiche Verbraucher kommen derzeit aufgeregt in die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein mit Post von der Deutschen Zentral Inkasso und einem einschüchternden Anhang.
Im Grunde geht es mal wieder um Internetabofallen und das Eintreiben der hierfür in Rechnung gestellten Kosten. Doch dieses Mal befindet sich im Anhang zu dem Inkassoschreiben ein Urteil (AZ.: 58 C 6/10 (70)) des Amtsgerichtes Langen (ein kleiner Ort südlich von Frankfurt a. M.), das die Adressaten stark verunsichert. Hier wurde ein Verbraucher dazu verurteilt, die Kosten für das Abo zu zahlen.
Auch hier heißt es, Ruhe bewahren. Zum einen gibt es bereits eine Vielzahl von Urteilen, die weitaus ausführlicher und juristisch präziser das Gegenteil besagen. Zum anderen stammt dieses Urteil wohl aus der Feder eines Richters, der sich nicht sehr ausführlich mit der Materie beschäftigt haben kann. Hätte er dies getan, wären ihm die zahlreichen juristischen Bedenken in Bezug auf den versteckten Preishinweis und die entsprechende Rechtsprechung bekannt gewesen.
Verbraucher, die sich gegen diese Art der Abzocke wehren wollen, sollten sich in unseren
Beratungsstellen informieren.
Eine Zahlungsverpflichtung wird nicht durch Androhung eines teuren gerichtlichen Verfahrens begründet
Die Deutsche Zentral Inkasso GmbH mit Sitz in Berlin versendet derzeit Inkassoschreiben an Verbraucher, die Ende 2009 bzw. Anfang 2010 eine Dienstleistung der Premium Content GmbH in Anspruch genommen haben sollen. Behauptet wird, der betroffene Verbraucher habe auf der Internetseite my-downloads.de einen Dienstleistungsvertrag geschlossen und die daraus resultierende Grundforderung in Höhe von 96 Euro trotz Mahnungen nicht bezahlt. Zuzüglich Mahnkosten, Verzugszinsen sowie vorgerichtlichen Inkassogebühren und – auslagen wird seitens des Inkassobüros nunmehr die stolze Summe von fast 160 Euro verlangt. Bei weiterer Zahlungsverweigerung werde man die Forderung gerichtlich geltend machen und droht: "Durch eine solche Verurteilung entstehen Ihnen unverhältnismäßig hohe Kosten." Mit einer beigefügten Ratenzahlungsvereinbarung und einem Urteil des Amtsgerichtes Langen, welches übrigens als Einzelfallentscheidung keinesfalls die Zahlungspflicht für alle Verbraucher begründet, will man offensichtlich den "Zahlungswillen" der Betroffenen verstärken.