Im Prozess wegen gewerbsmäßigen Betrugs gegen eine Frau aus Moers und ihren Sohn hat ein Polizeibeamter die Angeklagten jetzt weiter belastet. Die 59-Jährige habe bei den polizeilichen Ermittlungen eine Vielzahl von Betrugstaten gestanden.
Der Angeklagten, ihrem zur Zeit erkrankten Ehemann und dem Sohn wird vorgeworfen, Waren im Wert von rund 25 000 Euro bestellt und im Internet angeboten zu haben.
Es handelt sich um weit über hundert Fälle des Betrugs und des versuchten Betrugs. Der Polizeibeamte berichtete, die Frau habe zunächst geschwiegen, nach der Wohnungsdurchsuchung aber ein Geständnis abgelegt. Die Schuld habe sie komplett auf sich genommen.
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Bestellungen via Internet sind zwar bequem, doch bergen sie auch Risiken. Die Angebote, die zwei Weseler ins Internet stellten, waren interessant. Gartenmöbel und Couchgarnituren boten sie auf einer Versteigerungsplattform an. Und zahlreiche Kunden bestellten und überwiesen den Kaufpreis. Aber in 78 Fällen wurden die Gartenstühle oder Sofas gar nicht geliefert, in nur wenigen Fällen wurde der schon überwiesene Preis erstattet.
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Weihnachtszeit- Paketzeit. Immer zur Advents und Weihnachtszeit häuft sich der Ärger über abhandengekommene Pakete, oder abtrus lange Laufzeiten bei den verschiedensten Paketdiensten. Dauerärger Paketlieferung vor Weihnachten. Wenn Paketzusteller Ihre Unterschrift fälschen und das Paket unterschlagen…
Paketklau von verbraucherinfoTV
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Das LG Köln (Urt. v. 29.09.2011 – Az.: 81 O 91/11) hat eine wegweisende Entscheidung zur Erlaubnispflicht bei Online-Payment-Systemen getroffen. Eine Entscheidung mit hoher Sprengkraft. Sollte sich die Ansicht des LG Köln “verbreiten”, so dürfte dies eine erhebliche Veränderung von Online-Payment-Systemen in der Praxis nach sich ziehen.
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Dem Bundesrat reicht der umstrittene Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht aus, mit dem besser vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr geschützt werden soll. Er meint, die geplanten erweiterten Informationspflichten, die Verkäufer kostenpflichtiger Online-Angebote unmittelbar vor einer Bestellung erfüllen müssen, sollten auch für Käufer in Unternehmen und den Business-to-Business-Bereich gelten. Statt von "Verbrauchern" müsse daher von "Kunden" gesprochen werden, fordert der Bundesrat in einer am Freitag beschlossenen Stellungnahme (PDF-Datei). Unternehmer seien als "potenzielle Opfer unseriöser Geschäftsmodelle" wie Abofallen ebenfalls schutzbedürftig.
Quelle: Heise.de
Kathrin D. soll ein Abo für Unterwäsche bestellt haben – das behauptet jedenfalls die Firma Provea aus der Schweiz. Kathrin D. behauptet das Gegenteil, wie hunderte weitere vermeintliche Kunden, die im Internet über die neueste Abzock-Masche klagen: Sie sagen, sie haben die Wäsche niemals bestellt, sollen jetzt aber alle zwei Monate mit Strings und BH’s beliefert werden.
Abzocke mit Unterwäsche-Abo von verbraucherinfoTV
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Wer an das World Wide Web angeschlossen ist, ist auch auf dem Land nicht gegen Internetkriminelle gefeit. Das erfuhr nun eine Frau in Dittelsheim-Heßloch. Ein bisher Unbekannter hackte den Ebay- und PayPal-Account der 32-Jährigen und bestellte bei einem Verkäufer bei Ebay ein iPad.
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Ein 25 Jähriger aus dem Raum Singen erstattete bei der Internetwache des Landeskriminalamts Anzeige wegen Warenbetrugs. Er bestellte Mitte März bei einem Internetshop in Würzburg ein iPhone für 719 Euro und überwies den Betrag noch am selben Tag.
Quelle: Suedkurier.de / Zum Artikel
Die Handwerkskammer Ostfriesland warnt eindringlich vor einer derzeitigen Abzocke per Telefon. Laut der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) häufen sich in letzter Zeit die Betrugsfälle im Namen der Unfallkassen und Betriebsgenossenschaften. Da die Betrüger häufig über das Telefon auf die Betriebe und öffentlichen Verwaltungen zugehen, ist hier besondere Vorsicht geboten.
Quelle: Meistertipp.de / Zum Artikel
Pakete mit Münzen, Kleidung oder anderen Waren landen immer öfter bei Menschen, die eigentlich nichts bestellt haben. Wer nicht zahlt, dem flattert dann schnell eine Mahnung ins Haus. Wie geht man mit solchen Zusendungen um?
Unverlangte Pakete von verbraucherinfoTV
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Sie war ganz oben: Unternehmerin mit 37 Angestellten. Doch dann kam der Absturz, seitdem geht es nicht mehr bergauf. Jetzt bekam die 58-Jährige noch eine Packung: Sie muss wieder ins Gefängnis – für gewerbsmäßigen Betrug.
Quelle: DerWesten.de / Zum Artikel
Eine ganz neue Masche betrügerischen Verhaltens, so jedenfalls die Staatsanwaltschaft, soll ein 30-jähriger IT-Experte gegenüber dem Versandhaus Amazon im Internet ausgeheckt haben: Er habe Computerartikel in großem Stil bestellt und nach Erhalt wegen angeblicher Mängel oder Nichtgefallen jeweils die angebotene Möglichkeit der Rücksendung wahrgenommen.
Quelle: Badische-zeitung.de / Zum Artikel
Mitte Juni haben EU-Rat und ein Ausschuss des EU-Parlaments eine neue Verbraucherschutzrichtlinie auf den Weg gebracht, die für Bestellungen im Internet strengere Regeln vorsieht. Damit könnten Abofallen im Internet weitgehend lahmgelegt werden.
Quelle: Badische-Zeitung.de / Zum Artikel
An einer Packstation kann man Postsendungen abholen – die PIN und persönlichen Daten können aber ausspioniert werden. “Wir für Sie” hat die Gefahr des Betrugs untersucht.
Quelle : antiabzockenet.blogspot.com
Ein Student aus Zweibrücken hat mit Internet-Betrug und illegalen Downloads sein Studium finanziert. Der Schaden für die Geprellten liegt insgesamt bei 19.000 Euro.
Der Student hatte sich zwischen Mai und August 2009 die Zugangsdaten mehrerer Hundert Internet-Nutzer angeeignet, wie die Pirmasenser Zeitung berichtet. Er verwendete sie, um Waren zu bestellen und illegal zu vertreiben sowie illegal Software herunterzuladen. Über ein Internet-Auktionshaus hatte er heruntergeladene Lizenzen wieder verkauft. Mit den Verkäufen schädigte er 778 Käufer, deren Lizenzschlüssel daktiviert und damit unbrauchbar wurden.
Quelle : com-magazin.de