24.10.2011 - Die Webseite mitfahrzentrale-24.de muss in Zukunft den Preis für die Anmeldung deutlich erkennbar angeben. Das hat das Landgericht Landshut nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) entschieden. Bislang standen die Gebühren für den Service nur im Kleingedruckten.
Die Paid Content GmbH, Betreiberin der Seite mitfahrzentrale-24.de, hatte den Hinweis auf die Kosten in der rechten Spalte unter "Kundeninformation" in einem kleingedruckten Fließtext platziert. Das sei irreführend, hat nun das Landgericht Landshut geurteilt. Die Seite weise nicht deutlich genug auf die Kostenpflicht hin. Die Verbraucher seien es gewohnt, im Internet viele kostenlose Dienstleistungen zu finden. Daher sei ein deutlicher Hinweis notwendig, dass der Service bei mitfahrzentrale-24.de eben nicht kostenlos ist.
Die IContent GmbH – Betreiberin kostenpflichtiger Inhalte im Internet – hat auf Hinweis des AG Helmstedt (Beschl. v. 6.4.2011, Az. 2 C 95/11) eine Zahlungsklage zurückgenommen.
Quelle: Stuecke.eu / Zum Artikel
Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel
Unlauterer Wettbewerb: Rechtskräftiges Urteil gegen die Antassia GmbH erwirkt - Betroffene, die von Antassia GmbH – Betreiberin von top-of-software.de – E-Mails erhalten, in denen Rechnungen und Mahnungen und sonstige “Informationen” enthalten sind, ohne dass Sie sich jemals auf dieser WebSite aufgehalten und angemeldet haben, können sich vor Antassia´s E-Mails schützen:
Können Sie die folgenden Fragen eindeutig mit JA beantworten:
1. Ich bekomme E-Mails von Antassia GmbH (top-of-software.de).
2. Die Mail(s) enthalten Rechnungen oder Mahnungen und Links zu top-of-software.de.
3. Ich habe mich auf top-of-software.de nicht aufgehalten bzw. mich dort niemals angemeldet.