Raubkopien habe er immer bekämpft, sagt Megaupload-Gründer Kim Dotcom. Die Vorwürfe gegen ihn nennt der in den USA wegen Gründung einer kriminellen Organisation Angeklagte “böswillig”. Er habe Beweise für seinen Kampf gegen illegale Inhalte.
Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel
Ilona A. staunte nicht schlecht. Ein Inkassounternehmen verlangt von ihr 720,- Euro. Sie soll im Internet einen Film über „Gewalt in Fussballstadien“ verbreitet haben. Abgesehen davon, dass die Renterin kaum der Hooliganszene zu zurechnen ist… sie hat nicht mal einen Computer. Dem Gericht ist das egal. Sie soll zahlen. Ein Skandalurteil?
Illegaler Download am Computer von verbraucherinfoTV
Quelle: WDR.de / Zum Artikel
Via: Konsumer.info / Zum Artikel
Videoquelle: Dailymotion.com / Videokanal von verbraucherinfoTV
In einem jetzt veröffentlichten bemerkenswerten Beschluss vom 14.11.2011 (Aktenzeichen I–20 W 132/11) stellt das Oberlandesgericht Düsseldorf fest, dass eine von der Hamburger Kanzlei Rasch verschickte Abmahnung zu pauschal verfasst und daher unwirksam ist. Sie ist als völlig unbrauchbare anwaltliche Dienstleistung anzusehen, für die keinerlei Abmahngebühren verlangt werden könne.
Quelle: Wbs-law.de / Zum Artikel
Die Staatsanwaltschaft Bayern hat es abgelehnt, ein Ermittlungsverfahren gegen den bayerischen Innenminister Joachim Herrmann und weitere Personen, die für den Einsatz des Staatstrojaners durch das Landeskriminalamt Bayern verantwortlich sind, einzuleiten.
"Wenn es also noch eines Beweises bedurft hat, dass die bayerischen Staatsanwaltschaften in bestimmten Fällen nach politischen Kriterien ermitteln, dann ist er spätestens jetzt erbracht", erklärte der Rechtsanwalt Thomas Stadler, der kürzlich in Vertretung der Piratenpartei Strafanzeige gestellt hatte.
Hintergrund dessen ist das so genannte Landshut-Verfahren. Hier hatte der zuständige Ermittlungsrichter den Einsatz eines Trojaners zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) genehmigt. In dem Beschluss hieß es allerdings ausdrücklich: "Unzulässig sind die Durchsuchung eines Computers nach bestimmten auf diesem gespeicherten Daten sowie das Kopieren und Übertragen von Daten von einem Computer, die nicht die Telekommunikation des Beschuldigten über das Internet mittels Voice-over-IP betreffen."
Quelle: winfuture.de / Zum Artikel
Luft für vermeintliche Filesharer: Der Inhaber eines Internetzugangs kann nicht ohne Beweisaufnahme wegen Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing als Täter verurteilt werden. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hervor.
Quelle: Golem.de / Zum Artikel
Via: Konsumer.info / Zum Artikel
Im Streit mit einem ehemaligen Geschäftspartner, der Anspruch auf die Hälfte an Facebook erhebt, glauben Anwälte von Firmengründer Mark Zuckerberg, den entscheidenden Beweis für einen Betrug gefunden zu haben.
Quelle: Heise.de / Zum Artikel
Im Internet bahnt sich ein großer Wandel an: Der aktuelle Standard IPv4 stammt noch aus den Anfangszeiten des Netzes. Inzwischen gibt es kaum noch freie IP-Adressen. Der Nachfolger IPv6 muss schnell kommen. Die Branche testet ihn bei einem großen weltweiten Probelauf.
Kaum ein Nutzer wird es gemerkt haben, aber am Mittwoch trat die Zukunft des Internets in Aktion. Bei einem weltweiten Aktionstag haben große Online-Konzerne wie Google und Yahoo zusammen mit Infrastruktur-Spezialisten den Einsatz des neuen Internet-Standards IPv6 im großen Maßstab getestet. Bei dem Testlauf sollten mögliche grundsätzliche Probleme aufgedeckt werden. Als Folge könnten manche Websites langsamer aufgerufen werden oder zeitweise nicht erreichbar sein. Allerdings schätzen die Veranstalter, dass vielleicht gerade einmal 0,05 Prozent der Nutzer irgendwelche Schwierigkeit bekommen werden.
Quelle : n-tv.de
Bestellt, bezahlt und nichts bekommen. Fußball-Eintrittskarten für die Bayern oder den BVB sind unter Fans heiß begehrt, schwer zu bekommen und teuer. Das wissen auch Ticketabzocker und machen daraus ein dubioses Geschäft: Sie verkaufen Tickets im Internet, die es gar nicht gibt!
Vorsicht, Ticket-Piraten!
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Haus- und Wohnungsvermieter dürfen zur Abrechnung von Wasserkosten auch die Zählerangaben von nicht geeichten Wasseruhren nutzen. Sie müssen dann lediglich nachweisen, dass die Anzeige korrekt ist.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Streit um nicht geeichte Wasserzähler die Vermieterrechte gestärkt. Ist die Eichfrist eines Geräts abgelaufen, müssen die Immobilieneigentürmer etwa durch eine staatliche Prüfstelle nachweisen lassen, dass die Anzeige während des Ablesezeitraums richtig funktionierte. Das entschied der BGH in einem Urteil am Mittwoch (Az. VIII ZR 112/10)
Quelle : focus.de
test warnt vor anmaßenden Drohschreiben der Premium Content GmbH - Es ist schon dreist genug, Internetnutzern Abofallen zu stellen. Ein Beispiel ist da www.my-downloads.de. Viele test-Leser, die hineingetappt sind, aber unseren Rat befolgt und trotz wiederholter Inkassodrohungen nicht gezahlt haben, erhalten nun auch freche Briefe: „Gerichtliches Mahnverfahren“ steht obendrüber. Es folgen vier Seiten mit teils falschen rechtlichen Ausführungen. So taugt das Speichern einer IP-Adresse keineswegs [...] [abzocknews.de]
In sozialen Online-Netzwerken geben Nutzer häufig zu viel von sich preis. Das wissen auch Scheidungsanwälte und durchstöbern Facebook und andere Dineste nach Beweismaterial. Dabei stoßen die Juristen häufig auf Fotos von der Geliebten oder Lästern über den Ex.
Facebook ist Anwalts Liebling. Diese Abwandlung eines Werbspruchs können amerikanische Scheidungsanwälte inzwischen blind unterschreiben. Denn das, was die Menschen so in sozialen Netzwerken wie Facebook, Twitter, MySpace & Co verbreiten, ist immer häufiger Gegenstand von Prozessen. Beispiele gibt es zuhauf: Da stellt ein Mann die Urlaubsschnappschüsse mit seiner Geliebten auf seiner Profilseite in Facebook ein. Nur hat er leider vergessen, dass auch seine Ehefrau zu seinen Netzwerkverbindungen zählt.
quelle und vollstaendiger Bericht: stern.de
via : abzocknews.de
AK warnt: Betrüger stellen Schadenersatzansprüche - Ein professionell formulierter Brief erreicht derzeit viele Steirer. Unter dem Namen einer deutschen Anwaltskanzlei wird vorgegeben, die Interessen einer “Videorama GmbH” zu ver-treten. “Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandaten”, heißt es. Und weiter: “Für Ihren Anschluss sind mehrere Downloads von pornografischem Videomaterial und musikalischen Werken dokumentiert [...] [abzocknews.de]
test warnt: Proinkasso - Derzeit schickt sie eine Welle böser Briefe durchs Land, meist wegen Forderungen irgend-welcher Internet-Abofallen oder weil die Empfänger sich angeblich bei Gewinnspielen angemeldet haben. Oft wird der Vertragsabschluss aber nur behauptet, juristisch wirksam ist er in der Regel nicht. Dennoch blufft Proinkasso auf dreiste Weise: Wer sich mit Aktenzeichen und Postleitzahl auf ihrer Homepage einloggt, [...] [abzocknews.de]
Die Premium Content GmbH will mit ihrer Seite my-downloads.de nochmal Kasse machen. Die Firma verschickt jetzt Drohbriefe mit der Überschrift "Gerichtliches Mahnverfahren". Betroffene können trotzdem gelassen bleiben.
Die Betreiber von my-downloads.de haben die nächste Stufe des Inkasso-Stalkings gestartet. Internetnutzer, die auf der Seite my-downloads.de im Glauben an kostenlose Software ihre Daten angegeben haben, erhalten von der Premium Content GmbH Briefe mit dem Titel "Gerichtliches Mahnverfahren".
Auf vier Seiten werfen die Absender in ihren Briefen mit Paragrafen um sich, zitieren ihnen genehme Gerichtsurteile, drohen - zumindest indirekt - mit einem negativen Schufa-Eintrag und geben auch sonst ziemlich viel heiße Luft von sich.
So behauptet die Premium Content GmbH doch allen Ernstes, man habe "zum Zwecke der Nachweisbarkeit Ihrer Anmeldung" eine IP-Adresse gespeichert. Dabei sollte mittlerweile wirklich jeder das Märchen von der IP-Adresse kennen - und wissen, dass IP-Adressen eben nicht dazu taugen, einen Vertragsschluss zu beweisen.
quelle und vollstaendiger Bericht : computerbetrug.de
SWR Landesschau: Bei Anruf – Abzocke! (Video) - Millionen Verbraucher in Deutschland werden täglich durch unerlaubte Telefonwerbung belästigt. Die Verbraucherzentralen wollen es jetzt genau wissen und starten eine bundesweite Umfrageaktion, um Beweise für unerwünschte Telefonwerbung zu sammeln und zu dokumentieren. Auch bei der RLP-Verbraucherzentrale nahmen die Beschwerden über lästige Werbeanrufe zu — manche der Opfer erhielten “etwa 23 Anrufe” täglich. Wer soll sich da
[...] [abzocknews.de]