Der Betreiber eines Internetportals zur Bewertung ärztlicher Leistungen muss konkrete Beanstandungen eines Arztes zu einem Foreneintrag, in dem seine medizinischen Leistungen beurteilt werden, prüfen. Erfolgt dies nicht, muss der Forenbetreiber im Rahmen der so genannten Störerhaftung den Beitrag löschen. Dies hat heute das Landgericht Nürnberg-Fürth per einstweiliger Verfügung entschieden und gab damit – zumindest vorübergehend – einem Zahnarzt Recht, der sich gegen die Verbreitung einer aus seiner Sicht negativen Bewertung seiner Leistung zur Wehr gesetzt hatte (Urteil vom 8. Mai 2012, Az. 11 O 2608/12).
Quelle: Heise.de /Zum Artikel
Viele Internetkäufer vertrauen auf Erfahrungsberichte in Online-Shops. AUDIO VIDEO FOTO BILD deckt auf: Ein großer Teil der Nutzer-Kommentare sind gefälscht.
Quelle: computerbild.de /Zum Artikel
Überschreitung des Höchstwertes von nicht dioxinähnlichen PCB
Weitere Informationen:
Bei einer betrieblichen Eigenkontrolle vom 07.04.2012 wurden in einem Betrieb die zulässigen Höchstwerte überschritten. Der Warenvorrat im Betrieb wurde gesperrt.
Es ist nicht auszuschließen, dass sich noch Eier beim Verbraucher befinden.
Derzeit vorliegende Erkenntnisse lassen den Schluß zu, dass eine Gesundheitsgefährdung durch den Verzehr belasteter Eier nicht besteht. Das Bundesinstitut für Risikobewertung wurde um eine gesundheitliche Bewertung gebeten.
Die Stempelnummer lautet:
0-DE-0357911
Quelle : lebensmittelwarnung.de
Im Internet können Nutzer inzwischen nicht nur Hotels, sondern auch Ärzte bewerten. Die entsprechenden Portale ermöglichen es zudem, Mediziner in der Nähe zu finden, sich über ihre Sprechzeiten und zusätzlichen Qualifikationen zu erkundigen.
Bewertungsportale von verbraucherinfoTV
Quelle: Konsumer.info / Zum Artikel
Videoquelle: Dailymotion.com / Videokanal von VerbraucherinfoTV
Quelle und vollstaendiger Artikel : mimikama.at / Zum Artikel
Dort wird im uebrigen Werbung fuer so genannte lustige Video Seiten gemacht, die eigentlich nur fremd verlinkt werden von Youtube etc.
Verwandt mit der oben genannten Facebook Gewinnspielseiten mit folgende Domains die mit auf dem Server liegen und von ein und dem Selben Seiten Betreiber sind :
best-clips.net
daily-fail.net
gezer-works.net
nice-clips.net
vip-time.de
www.vip-time.de
Im Appstore belegen momentan dubiose TV-Apps die oberen Ränge. Sie heißen “TV Deutsch Deluxe”, “Fußball TV” oder schlicht “Fernsehen” und versprechen Dutzende deutsche Fernsehsender im Stream gegen eine Einmalzahlung. Auch wenn keine Downloadzahlen vorliegen, deuten die guten Platzierungen auf mehrere tausend Downloads pro Tag hin. Doch die Macher tricksen bei Angebot, Inhalt und sogar bei den Bewertungen.
Quelle: Meedia.de / Zum Artikel
Betreiber von illegalen Film-Download-Seiten verdienen Millionen. Das Geld kommt auf Umwegen von seriösen Unternehmen wie Microsoft, Ebay oder Flensburger. Die werben auf den umstrittenen Seiten – und wissen nicht einmal davon. Eine Spurensuche in den dunkleren Ecken des Netzes.
Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel
Twitter versilbert alle der mehr als 200 Milliarden Kurznachrichten seiner Nutzer. Jede einzelne davon mit emotionaler Tendenz, Ort und Zeit des Versands. Dieses Archiv erlaubt Trendvorhersagen und Manipulation – von unheimlichem Ausmaß.
Quelle: Faz.net / Zum Artikel
Abzocke übers Telefon: Akte zeigt, wie Anbieter von Gewinnspielen ihre zweifelshaften Dienstleistungen vertreiben – und welche teuren Folgen solche Anrufe haben können…
Aboabzocke am Telefon von verbraucherinfoTV
Quelle: Sat1.de / Zum Artikel
Via: Konsumer.info / Zum Artikel
Videoquelle: Dailymotion.com / Videokanal von verbraucherinfoTV
Dazu interessant und lesenswert:
“Gefälschte” Bewertungen werden von Hotel-Bewertungsportalen oft nicht erkannt. Das ist das Ergebnis einer aktuellen WISO-Stichprobe.
Hotel-Bewertungsportale von verbraucherinfoTV
Quelle: ZDF.de / Zum Artikel
Via: Konsumer.info / Zum Artikel
Videoquelle: Dailymotion.com / Videokanal von verbraucherinfoTV
Wie sie plötzlich ihre vermeintlich gute “Anlage” los sind und tausende von Euros in den Sand gesetzt haben.
unseriöse Finanzberatung von verbraucherinfoTV
Quelle: Sat1.de / Zum Artikel
Videoquelle: Dailymotion.com / Videokanal von verbraucherinfoTV
Wer im Internet einkauft, verlässt sich oft auf die Meinung anderer Kunden. Doch eine neue Studie zeigt: Zahlreiche Userbewertungen bei Amazon, Ebay & Co. sind manipuliert, um die Kaufentscheidungen zu beeinflussen. Wie funktioniert die Fälschungsindustrie? Und wie können User sich schützen?
Quelle: RP-online.de / Zum Artikel
Mobbing-App oder harmloses Schülerspiel? Nutzer des Jugendportals SchülerVZ können in der Anwendung “VZ Pausenhof” ihre Mitschüler bewerten – auch negativ. Blogger werfen den VZ Netzwerken nun vor, mit zwielichtigen Methoden gegen ihre sinkende Bedeutung ankämpfen zu wollen.
Quelle: Sueddeutsche.de / Zum Artikel
Nachdem in den letzten anderthalb Wochen vorrangig mit Ausflüchten und Rechtfertigungen auf die Vorwürfe des Chaos Computer Clubs (CCC), die Behörden würden rechtlich nicht gedeckte Staatstrojaner einsetzen, reagiert wurde, scheint nun die Vorbereitung eines Gegenschlages anzulaufen.
Beim wissenschaftlichen Dienst des Bundestages wurde ein Gutachten erstellt, das zu dem Schluss kommt, dass die Veröffentlichung des Staatstrojaner-Quellcodes durch den CCC möglicherweise selbst rechtswidrig war. Das berichtete die 'Mitteldeutsche Zeitung', der das Gutachten vorliegt.
Demnach sei es nicht auszuschließen, "dass die Veröffentlichung des Quellcodes eines sog. staatlichen Trojaners als Tathandlung einer Strafvereitelung gemäß Paragraph 258 Strafgesetzbuch angesehen wird", heißt es in dem Papier, von dem bisher unklar ist, wer es ausgearbeitet hat. Es kann als Grundlage für rechtliche Schritte gegen den Club dienen.
Einschränkend wird allerdings ausgeführt, dass die Präzedenzfälle, die zur Bewertung herangezogen werden können, noch keine hinreichend sichere Prognose darüber zulassen, zu welchem Schluss eine juritische Prüfung des Sachverhalts wohl kommen würde.
Quelle : winfuture.de
Wer sich neu bei Ebay anmeldet, muss nun zwingend ein neues Zahlungsverfahren anwenden: Käufer überweisen das Geld zuerst zu Ebay. Dann erst bekommt der Anbieter die Summe.
Quelle: Focus.de / Zum Artikel