Bislang war die Regelung für Phishingopfer relativ klar: in der Regel wurde der entstandene Schaden unbürokratisch ersetzt. Der BGH hat jetzt im Rahmen einer Entscheidung die Haftung von Banken deutlich eingeschränkt.
In dem Fall, der der Entscheidung zugrunde lag, wollte ein Bankkunde von seiner Bank den Schaden von € 5.000,- ersetzt haben, der ihm durch einen Phishing-Angriff entstanden war. Der Kunde hatte ein sogenannten iTAN-Verfahren genutzt um damit Homebanking zu betreiben. Beim iTAN-Verfahren hat jede der von der Bank erhaltenen Transaktionsnummern (“TAN”) eine laufende Nummer und während der Auftragsverarbeitung wird seitens des Bankrechners eine bestimmte TAN anhand der laufenden Nummer angefordert.
Wie eine offizielle Presseverlautbarung des Landgerichts Osnabrück meldet, haben Michael Burat und der mitangeklagte Rechtsanwalt Bernhard S. ebenso wie die Staatsanwaltschaft Osnabrück gegen das Urteil der 15. großen Strafkammer des Landgerichts Osnabrück vom 17.02.2012 Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat nun die Entscheidung auf etwaige Rechtsfehler zu überprüfen.
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In letzter Zeit werden Gewerbetreibende vermehrt von verschiedenen Firmen von Branchenbüchern angeschrieben. Es wird dabei der Eindruck vermittelt, es handele sich um die Gelben Seiten der Telekom. Dabei schreibt eine Firma mit Sitz in der Türkei und informiert über ein ‘Branchenbuch für die Region‘.
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Dazu interessant und lesenswert:
Der massenhafte Betrug mit Grußkarten wird jetzt wohl auch den Bundesgerichtshof beschäftigen: Sowohl die beiden Hauptangeklagten als auch die Staatsanwaltschaft haben Revision gegen das Urteil des Landgerichts Osnabrück eingelegt. Das erklärte Gerichtssprecher Holger Janssen auf Nachfrage unserer Zeitung.
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Wer Steuern in großem Umfang hinterzieht, sollte in der Regel ins Gefängnis gehen. Mit diesem Urteil hat der BGH nun eine Bewährungsstrafe des Landgerichts Augsburg gekippt. Dass Landgerichte bei Steuerbetrug oft milde strafen, zeigen auch prominente Fälle – siehe Stars wie Becker oder Quinn.
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Der Bundesgerichtshof stärkt die Rechte von Mietern. Wenn der Besitzer die Heizkosten für ein Mehrfamilienhaus abrechnet, muss er künftig die Verteilung pro Wohnung genau aufschlüsseln. Pauschal die monatlichen Abschläge auf die Miete aufzuschlagen, gilt nicht mehr.
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Neue Fälle: Wie ahnungslose Kunden von dubiosen Buchhändlern um ihr Erspartes gebracht werden.
Die Masche mit teuren Büchern von verbraucherinfoTV
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Dazu interessant und lesenswert:
Der Bundesgerichtshof weitet den Kreis der Verantwortlichen für Finanzprodukte aus. Er fällte ein Urteil gegen den früheren Bundesverteidigungsminister und Verfassungsrechtler Rupert Scholz.
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Mit Schokolade fit werden? Dass dies möglich ist, wollte der Hersteller von Nutella vermitteln. Nun ist dieser Etikettenschwindel gerichtlich untersagt.
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Der Bundesgerichtshof schließt ein Stückweit eine jener Lücken, die die Richtlinien für die Domain-Registration der Domain-Verwaltung Denic enthalten. Diese Richtlinien sehen beispielsweise vor, dass im Fall einer Domain-Registration durch einen Anmelder außerhalb Deutschlands ein Admin-c mit Sitz in Deutschland bestimmt wird.
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Mehr als 4000 Euro will sich ein Kuckucksvater vom tatsächlichen Erzeuger seines vermeintlichen Kindes zurückholen – doch die Mutter weigert sich, dessen Identität preiszugeben. Nun hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden: Die Frau hat kein Recht, den biologischen Vater zu verschweigen.
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Wer in Blogs beleidigt wird, kann auf Hilfe von Providern hoffen. Der Bundesgerichtshof hat heute Regeln für die Prüfung von Beleidigungen im Internet vorgelegt und Provider in die Pflicht genommen.
BGH- Jetzt greifen Prüfregeln bei Beleidigungen... von verbraucherinfoTV
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Die Vergabestelle für Internetadressen DeNIC muss eindeutig missbräuchliche Domainnamen löschen. Das entschied der Bundesgerichtshof in einem am Donnerstag verkündeten Urteil. Wenn die DeNIC auf eine Rechtsverletzung hingewiesen werde, müsse sie die Adresse löschen, “wenn die Rechtsverletzung offenkundig und für sie ohne weiteres feststellbar ist”, so der BGH (Az. I ZR 131/10).
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Empfindliche Schlappe für die OPM Media GmbH: Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass mit der Anmeldung auf der Seite www.live2gether.de keine Einigung über einen kostenpflichtigen Vertrag zustande kommt. Betroffene müssen die geforderten Abogebühren demnach nicht bezahlen.
Die OPM Media GmbH betreibt so umstrittene Portale wie live2gether.de oder auch drive2u.de – Internetseiten, die von vielen Verbrauchern als Abofallen bezeichnet werden. Wer sich auf den genannten Seiten mit Name und Adresse anmeldet, bekommt wenig später eine hohe Rechnung ins Haus geschickt, weil er einen Vertrag über einen kostenpflichtigen Zugang zu einer Datenbank abgeschlossen habe. So zumindest die Behauptung der Firma.
Das Landgericht Berlin erteilte dem Geschäftsmodel der OPM Media GmbH nun allerdings eine Absage, zumindest, was die Seite live2gether.de betrifft. Nachdem das Amtsgericht Amtsgerichts Lichtenberg in erster Instanz noch eine Zahlungspflicht bei live2gether.de gesehen hatte, stellten die Berliner Richter nun in der Berufung fest, dass die Anmeldung auf der Seite “kein Angebot auf Abschluss eines entgeltlichen Vertrages” darstelle. Denn die Anmeldeseite sei “nicht so gestaltet, dass sie bei dem Durchschnittsverbraucher zwangsläufig zu der Erkenntnis führt, dass die Leistung der Klägerin kostenpflichtig ist”.
Derweil scheint bei der Justiz allmählich die Skepsis gegenüber Euroweb zu wachsen. So gab im Januar 2011 das Landgericht Hildesheim einem Kläger Recht, der sich beim Vertragsabschluss getäuscht fühlte. Die Richter werfen Euroweb arglistiges Handeln vor.
Quelle: Taz.de / Zum Artikel
Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel