Die Abzocke mit Telefon-Warteschleifen bei teuren Service-Nummern hat die Bundesbürger im vergangenen Jahr nach einer Berechnung der Grünen-Bundestagsfraktion knapp 150 Millionen Euro gekostet. Das schreibt die „Saarbrücker Zeitung“.
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Der verbesserte Schutz vor teuren Telefon-Warteschleifen hat die letzte Hürde genommen. Der Bundesrat billigte am Freitag in Berlin einstimmig den zuvor gefundenen Kompromiss im Vermittlungsausschuss.
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Das Werbeverbot am Telefon schreckt Betrüger nicht ab. Sie nehmen mögliche Strafen offenbar billigend in Kauf, weil sich mit Telefon-Abzocke viel Geld ergaunern lässt. Der zuständige Bundesrat verzögert eine notwendige Gesetzesänderung.
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Der Bundesrat hat am Freitag die umstrittene Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes passieren lassen. Mit der vom Bundestag im vorigen Monat beschlossenen Initiative werden einige geheimdienstliche Kompetenzen aus dem Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz (TBEG) um vier Jahre fortgeschrieben und zum Teil ausgedehnt.
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Die Verbesserungen für Telefon- und Internetkunden waren zum Greifen nah. Nur der Bundesrat muss noch zustimmen, doch nun wollen die Länder den Vermittlungsausschuss anrufen. „Bitte warten Sie“ lautet jetzt das Motto.
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Dem Bundesrat reicht der umstrittene Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht aus, mit dem besser vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr geschützt werden soll. Er meint, die geplanten erweiterten Informationspflichten, die Verkäufer kostenpflichtiger Online-Angebote unmittelbar vor einer Bestellung erfüllen müssen, sollten auch für Käufer in Unternehmen und den Business-to-Business-Bereich gelten. Statt von "Verbrauchern" müsse daher von "Kunden" gesprochen werden, fordert der Bundesrat in einer am Freitag beschlossenen Stellungnahme (PDF-Datei). Unternehmer seien als "potenzielle Opfer unseriöser Geschäftsmodelle" wie Abofallen ebenfalls schutzbedürftig.
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Für unseriöse Inkassobutzen werden demnächst wohl schwere Zeiten anbrechen und den Einzug von unberechtigten sowie betrügerischen Forderungen unterbinden oder zumindest erschweren. Der Bundesrat hat beschlossen, dass das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) vom 12. Dezember 2007 geändert wird.
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Den Berufstätigen bleibt zukünftig etwas mehr Geld in der Tasche. Der Arbeitnehmerpauschbetrag bei der Einkommensteuer für die Anrechnung von Werbungskosten steigt um 80 auf 1000 Euro.
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Die Betreuung von Hartz-IV-Empfängern betreiben seit der Neuordnung der Jobcenter einige deutsche Kommunen in Eigenregie. Anderen wurde diese Option verwehrt. Sie haben beim Verfassungsgericht Beschwerde eingelegt.
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Sie haben mächtige Verbündete in unserer Bundesregierung, die dreisten Gewinnbimmel-Betrüger. Man verschiebt mal wieder die über eine Bundesratsinitiative eingebrachte Bestätigungslösung für telefonisch aufs Auge gedrückte angebliche “Verträge”.
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Der Bundesrat drängt darauf, den Datenschutz auf Online-Plattformen für nutzergenerierte Inhalte zu verbessern. Die Länderkammer hat dazu auf Initiative Hessens einen Gesetzesantrag (PDF-Datei) beschlossen, wonach Betreiber sozialer Netzwerke und vergleichbarer Dienste für neue Nutzer zunächst die höchste Sicherheitsstufe "gemäß dem Stand der Technik" einstellen müssen. Das soll durch eine Rechtsverordnung des Bundeswirtschaftsministeriums näher konkretisiert werden können. Den Anwendern bliebe es dann freigestellt, die Datenschutzbestimmungen in Eigenregie wieder zu lockern und ihren Bedürfnissen anzupassen. Außerdem wollen die Länder zudem vorgeben, dass externe Suchmaschinen anfangs nicht auf Profilinhalte zugreifen dürfen.
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Wir erinnern uns: Im Jahre 2008 empörte sich die Öffentlichkeit massiv über einen Datenschutzskandal, den der öffentlich gewordene massenhafte Missbrauch von Datenbeständen ausgelöst hatte. Mutmaßlich von der SKL stammende Daten waren munter in dubiosen Gewinnspielcallcentern kopiert und zu belästigender Telefonwerbung und Vertragsunterschiebungen missbraucht worden.
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Der Bundesrat will Belästigungen durch Anrufe zu Marketingzwecken stoppen. Die Ministerpräsidenten der Länder wollen daher einen Gesetzesentwurf aus Nordrhein-Westfalen in den Bundestag einbringen, wonach Werbeanrufe nur noch bei ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung zulässig sein sollen. Bisher reicht eine mündliche, schwer zu dokumentierende Einwilligung aus. Am Telefon abgeschlossene Verträge müssten von den Kunden innerhalb von zwei Wochen schriftlich bestätigt werden.
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Telefon-Warteschleifen sollen in Zukunft kostenlos werden, beschließt das Bundeskabinett. Das gilt aber nur für Sondernummern.
Quelle : taz.de
Das vom Bundestag beschlossene Hartz-IV-Paket ist vorerst gestoppt worden. Erwartungsgemäß hat das schwarz-gelbe Vorhaben mit einer Erhöhung des Regelsatzes und dem Bildungspaket im Bundesrat keine Mehrheit bekommen. Nun muss der Vermittlungsausschuss einen Kompromiss finden.
Quelle : faz.net