Deutschlands oberster Datenschützer Peter Schaar sieht Mängel bei der vom Bund eingesetzten Trojanersoftware zur Überwachung von Computern. In seinem Prüfbericht kommt er nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa zu dem Ergebnis, dass die Software die Datenschutzanforderungen nicht erfüllt.
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ie sollen Computerspezialisten sein, bei der Kriminalpolizei angesiedelt werden und im Internet nach Kinderschändern, Terroristen und Betrügern suchen: In diesem Jahr treten in Bayern 54 Internetpolizisten, auch „Cyber-Cops“ genannt, ihren Dienst an.
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Zur Terrorabwehr wurde bisher siebenmal ein heimlicher Zugriff auf IT-Systeme gerichtlich angeordnet. Dies geht aus einer jetzt veröffentlichten Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken hervor. Zuletzt hatte sich die Regierung über den Einsatz des Bundestrojaners zur Online-Durchsuchung ausgeschwiegen und auf Staatsgeheimnisse berufen.
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Der Bundestag hat am Freitag mit den Stimmen von Schwarz-Gelb und der SPD einen Antrag (PDF-Datei) der Linken abgelehnt, mit dem die Befugnis des Bundeskriminalamts (BKA) zu heimlichen Online-Durchsuchungen aufgehoben werden sollte. Die Grünen stimmten dafür. Die Linken argumentieren, dass sich die umstrittene Norm im BKA-Gesetz "praktisch als überflüssig erwiesen" habe. Clemens Binninger sprach im Namen der CDU/CSU-Fraktion von einer "absurden Forderung", die mit keinem Wort auf die ernste terroristische Bedrohungslage hierzulande eingehe.
Code gegen das Gesetz: Das Verfassungsgericht hatte staatlicher Wanzensoftware zur Überwachung von Kommunikation im Internet enge Grenzen gesteckt. Doch jetzt zeigt der Chaos Computer Club, dass die Spähprogramme womöglich viel mehr leisten als erlaubt – und gleichzeitig mühelos durch Dritte missbraucht werden könnten.
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Die Bundesregierung verweigert Auskünfte zum Einsatz des Bundestrojaners, das BKA behauptete Mitte letzten Jahres, ihn noch nicht eingesetzt zu haben, aber das Bayrische Justizministerium hat schon einige Einsatzfälle für Landestrojaner zugegeben.
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Vertreter der alten großen Koalition haben sich ablehnend gegenüber einem Antrag (PDF-Datei) der Linksfraktion im Bundestag geäußert, die umkämpfte Befugnis für das Bundeskriminalamt (BKA) zum Einsatz des Bundestrojaners wieder zu streichen. Das Instrument heimlicher Online-Durchsuchungen, von dem die Wiesbadener Polizeibehörde bis Mai noch keinen Gebrauch gemacht haben will, "ist auch weiterhin unverzichtbar", erklärte Armin Schuster im Namen der CDU/CSU-Fraktion bei der 1. Lesung des Vorstoßes der Linken am gestrigen Donnerstag laut den zu Protokoll gegebenen Redebeiträgen. "Gerade beim internationalen Terrorismus beobachten wir zunehmend, dass sich Personen modernster Technologien bedienen, um nicht entdeckt zu werden", führte der Polizeidirektor weiter aus. Mit einer Online-Durchsuchung sei es etwa möglich, auf Daten vor einer Verschlüsselung zuzugreifen. Es wäre daher schlicht "unverantwortlich, dem BKA bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus diese Spezialbefugnis zu nehmen".