Arbeitnehmer sollten einen kritischen Blick auf ihre Januar-Gehaltsabrechnung werfen. Es könnten sich Fehler eingeschlichen haben. Grund: Da die elektronische Lohnsteuerkarte noch nicht gilt, gilt eine frühere Lohnsteuerkarte.
Weil sich der Start der elektronischen Lohnsteuerkarte verzögert hat, gilt weiterhin die Lohnsteuerkarte 2010 oder eine entsprechende Ersatzbescheinigung, erklärt der Bundesverband der Lohnsteuerhilfe (BDL) in Berlin. Möglicherweise haben sich inzwischen Änderungen ergeben. Diese werden bei der Lohnabrechnung möglicherweise nicht übernommen.
Quelle: n-tv.de
24.10.2011 - Die Webseite mitfahrzentrale-24.de muss in Zukunft den Preis für die Anmeldung deutlich erkennbar angeben. Das hat das Landgericht Landshut nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) entschieden. Bislang standen die Gebühren für den Service nur im Kleingedruckten.
Die Paid Content GmbH, Betreiberin der Seite mitfahrzentrale-24.de, hatte den Hinweis auf die Kosten in der rechten Spalte unter "Kundeninformation" in einem kleingedruckten Fließtext platziert. Das sei irreführend, hat nun das Landgericht Landshut geurteilt. Die Seite weise nicht deutlich genug auf die Kostenpflicht hin. Die Verbraucher seien es gewohnt, im Internet viele kostenlose Dienstleistungen zu finden. Daher sei ein deutlicher Hinweis notwendig, dass der Service bei mitfahrzentrale-24.de eben nicht kostenlos ist.
Die Belästigung von Verbrauchern durch unerlaubte Telefonwerbung hat trotz eines gesetzlichen Verbotes bisher kaum nachgelassen. Verbraucherschützer fordern daher eine weitere Verschärfung, die den illegal handelnden Unternehmen jeglichen Anreiz an dieser Praxis nehmen soll.
Zwar wird immer wieder erfolgreich gegen Telefonwerbung geklagt, trotzdem setzen sich viele Firmen immer wieder gegen das bestehende Verbot hinweg. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV) reiche die aktuelle Regelung daher nicht aus - immerhin sind juristische Verfahren mit einem hohen Aufwand verbunden.
quelle : winfuture.de
11.07.2011 - Ein Mobilfunkanbieter darf den Handy-Anschluss nicht wegen eines kleinen Zahlungsrückstands oder aus einem anderen geringfügigen Anlass sperren. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen das Unternehmen E-Plus entschieden. Das Urteil hat Bedeutung für die gesamte Branche.
Der Mobilfunkdienstleister hatte in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Reihe von Gründen genannt, die das Unternehmen berechtigt hätten, den Anschluss sofort, ohne Ankündigung und ohne zeitliche Begrenzung zu sperren. Eine sofortige Sperrung drohte Kunden bereits, wenn sie mit einem kleinen Betrag in Zahlungsverzug gerieten oder ihr eingeräumtes Kreditlimit überschritten. Auch eine von E-Plus eingereichte Lastschrift, die wegen fehlender Kontodeckung nicht von der Bank des Kunden eingelöst wurde, konnte eine sofortige Anschluss-Sperrung auslösen.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat ein stärkeres staatliches Engagement für Vertrauen und Sicherheit im Internet gefordert. Eine Selbstregulierung der Wirtschaft dürfe kein Ersatz für gesetzliche Regelungen sein oder hinter ihnen zurückbleiben.
"Der Gesetzgeber muss einen verbindlichen Rahmen vorgeben, den Unternehmen mit Selbstverpflichtungen füllen können", sagte Cornelia Tausch, Leiterin des Fachbereichs Wirtschaft und Internationales. Man sei in diesem Zusammenhang irritiert über einem am Dienstag erschienenen Gastkommentar von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich in der Wirtschaftszeitung 'Financial Times Deutschland'.
Quelle : winfuture.de
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat erneut heftige Kritik am Social Networks Facebook geübt. Der Verband hat sich außerdem an den Großinvestor Goldman Sachs gewandt und diesen aufgefordert, Einfluss zu nehmen.
"Das Unternehmen missachtet beharrlich die in Deutschland und der EU geltenden Datenschutzbestimmungen. Facebook macht was es will, statt sich an Recht und Gesetz zu halten", sagte VZBV-Vorstand Gerd Billen. Im November 2010 hatten die Verbraucherschützer bereits Klage gegen das Unternehmen eingereicht.
Ein konsequentes Vorgehen forderte der VZV auch von der Bundesregierung. "Es ist unerklärlich, warum Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich nicht längst das im Datenschutz national Mögliche auf den Weg gebracht hat", so Billen. Zudem müsse die Bundesregierung vor allem auf die USA einwirken, international verbindliche Daten- und Verbraucherschutzstandards einzuführen und deren Durchsetzung zu gewährleisten.
Quelle : winfuture.de
Das Landgericht Berlin hat die Betreiber der Seiten drive2u.de und live2gether.de wegen unzureichender Preisinformationen verurteilt (Urteil vom 8. Februar 2011, Az. 15 O 268/10, nicht rechtskräftig). Mit diesem Urteil gab das Landgericht Berlin einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Firma OPM Media GmbH statt.
Quelle: Verbraucherrechtliches.de / Zum Artikel
Die Verbraucherzentralen fordern von der Bundesregierung eine schnelle Regelung gegen illegale Werbeanrufe. Die Telefongesellschaften trieben das Geld für Leistungen wie etwa Gewinnspiel-Abonnements derzeit automatisch ein, sagte der Chef des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, Gerd Billen. Solche Abrechnungen sollten künftig nur nach vorheriger Zustimmung der Kunden möglich sein. Damit würde betrügerischen Geschäftsmodellen die Grundlage entzogen, sagte Billen.
quelle : heise.de
Mit dem Slogan "Einfach. Ehrlich. Günstig." lockt Klarmobil preisbewusste Handynutzer. Günstig sind die Tarife aber nur, solange man nicht kündigt und regelmäßig zahlt. Verbraucherschützer haben das Unternehmen wegen unzulässiger Klauseln verklagt - mit Erfolg.
Wer seinen Prepaid-Vertrag fürs Handy vorzeitig kündigt, hat Anspruch auf die vollständige Rückzahlung des Restguthabens. Das hat das Landgericht Kiel nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden. Der Verband hatte den Mobilfunkanbieter Klarmobil wegen mehrerer nach seiner Ansicht verbraucherfeindlicher Klauseln vor Gericht gebracht. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. (Az.: 18 O 243/10)
Klarmobil, das mit dem Slogan "Einfach. Ehrlich. Günstig" wirbt, fordert für die Auszahlung von Restguthaben bei Vertragskündigungen eine Gebühr von sechs Euro. Für Mahnungen sind zudem jeweils 9,95 Euro fällig. Und wenn eine Lastschrift wegen eines ungedeckten Kontos nicht ausgeführt wird, bittet Klarmobil mit 19,95 Euro zur Kasse.
Quelle : n-tv.de
Im Land der Dichter und Denker entdecken immer mehr Menschen die Lust am Spielen. Konsumforscher gehen davon, dass in diesen Tagen mehr als fünf Millionen Bundesbürger ernstlich darüber nachdenken, ihren Liebsten ein Computerspiel unter der Weihnachtsbaum zu legen. Ausgeben wollen sie dafür in diesem Jahr mehr als 400 Mio. Euro.
Produkte aus dem Bereich der elektronischen Unterhaltung dürften sich in diesem Jahr im deutschen Einzelhandel erneut als wichtiger Umsatzbringer erweisen. Angesichts der weiten Verbreitung von PCs und Spielkonsolen in deutschen Haushalten werden Spiele als Weihnachtsgeschenk offenbar immer beliebter. Konsumforschern zufolge wollen in diesem Jahr mehr als 10 Prozent der Deutschen zwischen 14 und 65 Jahren ein Videospiel zu Weihnachten verschenken. Aus der Sicht des Einzelhandels entspricht das einer Zahl von 5,5 Millionen Kunden.
Die Angaben basieren auf einer Befragung unter 4000 Bundesbürgern, die von der Nürnberger Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) im Auftrag des Bundesverbands Interaktive Unterhaltungssoftware (BIU) e.V. durchgeführt wurde. Ähnliche Zahlen hatte vor kurzem der IT-Branchenverband Bitkom vorgelegt.
Quelle : n-tv.de
Die neu gegründete Deutsche Stiftung Verbraucherschutz bekommt jetzt erstmals Geld aus der Wirtschaft. Die Bank ING-Diba spendet 500 000 Euro. Ministerin Aigner sieht ein "wichtiges Signal".
„Wir profitieren von aufgeklärten Verbrauchern“, sagte ING-Diba-Sprecher Thomas Bieler dem Tagesspiegel. Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) forderte die Wirtschaft auf, dem Beispiel der Bank zu folgen. „Das ist ein wichtiges Signal für die gesamte Wirtschaft in Deutschland“, sagte die Ministerin dem Tagesspiegel. Am Donnerstag soll die Stiftung in Berlin erstmals der Öffentlichkeit vorgestellt werden.
Die Stiftung hat die Aufgabe, die Information der Verbraucher und den Verbraucherschutz zu fördern. Sie wurde im Juli vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) gegründet und soll Aktivitäten des VZBV, der Verbraucherzentralen und anderer Verbraucherschutzorganisationen finanzieren.
Quelle : tagesspiegel.de
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit warnen davor, dass der Verbraucher- und Datenschutz im Internet unter die Räder kommt. "Leider kommen diese Fragen auch bei dem morgigen Nationalen IT-der Gipfel zu kurz", so der Bundedatenschutzbeauftragte Peter Schaar. "Die Bedürfnisse der Verbraucher, ihr Recht auf Transparenz und einen aktiven, informierten Umgang mit ihren Daten müssen als Grundprinzip für das Internet der Zukunft festgelegt werden", ergänzt vzbv-Vorstand Gerd Billen.
Verbraucher- und Datenschutz müssen originäre Anliegen in allen Projekten mit IT-Bezug werden, fordern die Daten- und Verbraucherschützer. Hierzu haben sie einen Fünf-Punkte-Katalog formuliert. Elementare Bausteine zur Wahrung der Nutzerrechte sind ein verbrieftes Widerspruchsrecht gegen die Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet sowie das Verbot der Erhebung, Verknüpfung und Verbreitung persönlicher Daten ohne eine aktive informierte Einwilligung.
Kodex ist ein erster Schritt
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat nach eigenen Angaben vor dem Landgericht Berlin eine Klage gegen das Social Network Facebook eingereicht.
Das Unternehmen habe im Vorfeld nicht auf die Abmahnung der Verbraucherschützer reagiert, hieß es. Nach Ansicht des VZBV verstoßen verschiedene Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Datenschutzbestimmungen gegen geltende Verbraucherrechte.
Hauptkritikpunkte sind der Adressbuch-Import und die Einladung von Nicht-Mitgliedern über den so genannten "Freundefinder". "Leider hat sich Facebook bisher als beratungsresistent erwiesen. Wir sehen uns daher gezwungen, die Einhaltung von Verbraucher- und Datenschutzstandards gerichtlich zu erzwingen", erklärte VZBV-Vorstand Gerd Billen.
Vor allem der Freundefinder ist dem Verband ein Dorn im Auge. Er verleite Facebook-Mitglieder dazu, ihren gesamten Datenbestand wie die E-Mail-Adresse und Namen der Freunde, die keine Mitglieder auf Facebook sind, auf die Plattform zu importieren, hieß es.
"Die E-Mail-Adressen werden dazu genutzt, die Freunde auf Facebook einzuladen und sich dort zu registrieren. Dies erfolgt ohne die erforderliche Einwilligung der Eingeladenen", kritisiert Carola Elbrecht, Leiterin des VZBV-Projekts "Verbraucherrechte in der digitalen Welt".
Quelle : winfuture.de
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat der Wirtschaft vorgeworfen, Internet-Nutzer zunehmend ohne deren Wissen auszuspionieren und forderte entsprechende Gegenmaßnahmen.
"Der gläserne Verbraucher ist im Internet bereits Realität", sagte VZBV-Vorstand Gerd Billen heute in Berlin. Ein aktuelles Gutachten der Technischen Universität München zur digitalen Profilbildung sowie ein Online-Check zum Einsatz von Cookies würden zeigen: Die Erhebung und Verarbeitung von Daten läuft meist ohne Wissen und Einverständnis der Verbraucher ab.
Cookies, Pixeltracking, Network Targeting, Packet Sniffing oder Mousetracking sind nur einige Techniken, mit deren Hilfe Werbewirtschaft und Plattformbetreiber die Nutzer automatisiert ausspionieren, warnten die Verbraucherschützer. Das Ergebnis sind Nutzerprofile, die zur gezielten Ansprache dienen oder lukrativ an Dritte verkauft werden.
Quelle : winfuture.de
vzbv weist Trittbrettfahrer in die Schranken
Verfahren gegen "Verbraucherschutzzentrale" und "Verbraucherzentrale für Muslime" eingeleitet
27.09.2010 - Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt vor Firmen, die den falschen Eindruck erwecken, es handele sich bei ihnen um die Verbraucherzentrale. Diese Trittbrettfahrer nutzen den bekannten Namen, um damit Geld zu verdienen. Gegen zwei Firmen hat der vzbv juristische Schritte eingeleitet.
So findet man bundesweit in Telefonbüchern eine "Verbraucherschutzzentrale Telefonische Rechtsberatung e.V.". Diese ist über eine 0900er-Nummer zu erreichen, die Kosten werden allerdings entgegen der gesetzlichen Bestimmung verschwiegen. Erfahrungen zeigen, dass der Name "Verbraucherschutzzentrale" von Verbrauchern mit dem der Verbraucherzentralen verwechselt wird. Auch in Testanrufen konnten die Anrufer den Eindruck bekommen, sie hätten es mit der Verbraucherzentrale zu tun. In den Gesprächen wurde auf die direkte persönliche Beratung bei den "Kollegen" in der tatsächlichen Verbraucherzentrale verwiesen. Tatsächlich arbeiten die Verbraucherzentralen nicht mit der "Verbraucherschutzzentrale" zusammen. Aus wettbewerbs- und namensrechtlichen Gründen hat der vzbv am 24. September gegen die Firma Klage eingereicht.