Das novellierte Telekommunikationsgesetz (TKG verbessert die Rechte der Kunden gegenüber den Anbietern. Das betrifft sowohl Umzug und Anbieterwechsel als auch Call-by-Call-Telefonate, Warteschleifen bei Hotlines sowie den Mobilfunk.
Wer umzieht, kann nun seine Telekommunikationsverträge – ganz gleich ob Festnetz, Internet oder Mobilfunk - ohne Änderung der Vertragslaufzeit oder sonstiger vertraglicher Vereinbarungen an den neuen Wohnort mitnehmen. Vorausgesetzt, der Anbieter bietet die vereinbarte Leistung auch dort an. Für den Aufwand darf das Unternehmen ein Entgelt verlangen – allerdings nicht mehr, als die Schaltung eines Neuanschlusses kostet.
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Mit Call-by-Call-Nummern kann man eigentlich günstig telefonieren. Doch wehe, man verwählt sich bei den Billigvorwahlen – für einen Tippfehler muss man womöglich kräftig draufzahlen.
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Auf dem deutschen Call-by-Call-Markt tummeln sich zurzeit mehrere teure Anbieter, die Telefonkunden mit allerlei Tricks in deftige Kostenfallen locken. Biallo.de nennt die dreistesten Maschen.
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Call-by-Call-Vorwahlen sehen sich oft zum Verwechseln ähnlich. Nutzer müssen daher genau hinschauen. Denn wer bei den Vorwahlen eine Null zu viel oder zu wenig eintippt, zahlt schnell viel Lehrgeld, warnt das Telekommunikationsportal "Teltarif.de".
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Böse Falle für Call-by-Call-Telefonierer: Die 01011 telecom, eine Tochter von Ventelo, verkauft Gespräche zum Mondtarif. Schon eine Sekunde ins deutsche Funknetz kostet rund 1,80 Euro. Die teure Vorwahl zielt offenbar auf Vertipper. Unter 010011 gibt es nämlich günstige Gespräche ins Funknetz. Wer eine Null vergisst, landet beim Mondpreis von Ventelo. test.de klärt auf.
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Wer beim Eintippen der Call-by-Call-Sparvorwahlen nicht aufpasst, kann später auf seiner Telefonrechnung eine böse Überraschung erleben.
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Wenn man die Nummer des Call-by-Call-Anbieters zu schnell und unaufmerksam ins Telefon eintippt, kann man möglicherweise eine böse Überraschung erleben. Ein Vertippen in der Sparvorwahl kann teuer werden, denn wenn beispielsweise eine Null beim Wählen fehlt, kostet das Gespräch gleich ein Vielfaches mehr.
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Abzocke mit alten Rechnungen? Dem Wolfsburger Achim Conzem flatterte jetzt eine Mahnung über 3,66 Euro ins Haus. Das Unternehmen „acoreus“ fordert das Geld, weil der 39-Jährige angeblich Call-by-Call-Gespräche über 66 Cent nicht bezahlt haben soll – im Jahr 2005. Die Polizei rät Conzem und möglichen anderen Betroffenen, solche Briefe zu ignorieren.
Quelle : waz-online.de