BGH untersagt Handy-Sperre aus geringfügigem Anlass

vzbv ist mit Verfahren gegen E-Plus erfolgreich

11.07.2011 - Ein Mobilfunkanbieter darf den Handy-Anschluss nicht wegen eines kleinen Zahlungsrückstands oder aus einem anderen geringfügigen Anlass sperren. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen das Unternehmen E-Plus entschieden. Das Urteil hat Bedeutung für die gesamte Branche.

Der Mobilfunkdienstleister hatte in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Reihe von Gründen genannt, die das Unternehmen berechtigt hätten, den Anschluss sofort, ohne Ankündigung und ohne zeitliche Begrenzung zu sperren. Eine sofortige Sperrung drohte Kunden bereits, wenn sie mit einem kleinen Betrag in Zahlungsverzug gerieten oder ihr eingeräumtes Kreditlimit überschritten. Auch eine von E-Plus eingereichte Lastschrift, die wegen fehlender Kontodeckung nicht von der Bank des Kunden eingelöst wurde, konnte eine sofortige Anschluss-Sperrung auslösen.

Urteil: Bundesgerichtshof erschwert Handy-Sperrungen

Telefonanbieter dürfen künftig einen Handy-Anschluss erst sperren, wenn der Kunde mit mindestens 75 Euro bei ihnen in der Kreide steht. Das hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil entschieden.

Quelle : focus.de

via abzocknews.de

Vorsicht Kunde! : Wechsel des Telefontarifs bringt Congstar ins Stolpern ( Video )

Jede Änderung an einem DSL-Anschluss birgt ein gewisses Risiko. Überraschend kommt der Ärger aber, wenn man nur eine klitzekleine Änderung am Telefonanschluss vornimmt und dann Knall auf Fall ohne DSL-Zugang dasteht, obwohl der von einem anderen Anbieter kommt. Über zwei Monate lang schaffte es Congstar nicht, ein solches Problem zu beheben.

Hintergrundbericht Hier

Quelle : CTTV

Video quelle : youtube von arcadeweltendoteu

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