Eine weitere Niederlage für die Bezirksregierung Düsseldorf: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat in einem nun veröffentlichten Urteil entschieden, dass die deutsche Vergabestelle DeNIC Domains von nicht lizenzierten Glücksspielunternehmen nicht löschen muss.
Quelle: Heise.de / Zum Artikel
So sieht das Posting aus:
Quelle und vollstaendiger Bericht : mimikama.at
Der Bundesgerichtshof schließt ein Stückweit eine jener Lücken, die die Richtlinien für die Domain-Registration der Domain-Verwaltung Denic enthalten. Diese Richtlinien sehen beispielsweise vor, dass im Fall einer Domain-Registration durch einen Anmelder außerhalb Deutschlands ein Admin-c mit Sitz in Deutschland bestimmt wird.
Quelle: Intern.de / Zum Artikel
Die Vergabestelle für Internetadressen DeNIC muss eindeutig missbräuchliche Domainnamen löschen. Das entschied der Bundesgerichtshof in einem am Donnerstag verkündeten Urteil. Wenn die DeNIC auf eine Rechtsverletzung hingewiesen werde, müsse sie die Adresse löschen, “wenn die Rechtsverletzung offenkundig und für sie ohne weiteres feststellbar ist”, so der BGH (Az. I ZR 131/10).
Quelle: Heise.de / Zum Artikel
Allem Anschein ist die Denic eingeschritten und hat die Domain des Name-Servers vom Netz genommen. Betroffen sind sämtliche auf dem Server von nameserver-dienst.de liegenden Domains. Die folgenden Seiten werden auf dem Server gehostet:
Nachdem René Walter und sein Anwalt Dominik Boecker* gestern Mittag mit einer Pressemitteilung an die Öffentlichkeit gingen, in der von einer erneuten Prüfung des Pfändungbeschlusses durch die Denic und einem Rücktransfer der Domain (ich nehme an, dass sie zunächst im Transit bleibt) an René Walter die Rede war, gab es noch am Abend eine Reaktion im Blog von Euroweb.
Ich glaube nicht, dass sich Euroweb mit Ansatz und Wortwahl einen Gefallen tut, aber lest selbst:
Wer glaubt, sich im World Wide Web wie ein Outlaw benehmen zu können, irrt. Das Internet ist nicht der Wilde Westen. Dass dennoch viele das Internet als eine Art rechtsfreien Raum sehen, liegt nicht nur an der kolossalen Verblendung einzelner Marktteilnehmer, sondern wohl auch daran, dass der Gesetzgeber sich schwer tut, effiziente Regelungen und Vorschriften zu etablieren.
Der populäre deutsche Blogger René Walter erhält seine Domain Nerdcore.de zurück. Derzeit findet man darunter noch die Transitseite der für die Vergabe von .de-Domains zuständigen Denic. Die Website war im Rahmen eines Rechtsstreits gepfändet und vergangenen Dienstag auf die Düsseldorfer Euroweb Internet GmbH übertragen worden. Die Denic war auf die Intervention von Walters Anwalt, Dominik Boecker, zum Schluss gekommen war, dass die Pfändung nicht wirksam sei. In der Whois-Datenbank der Denic findet sich nun wieder Walter als Inhaber der Domain ausgewiesen.
Boecker hat offenbar bei der Prüfung des Pfändungsbeschlusses schwerwiegende Fehler festgestellt. So wurden Walter wohl "zwingende Prozessgrundrechte – das rechtliche Gehör – abgeschnitten". "Da die in dem Verfahren aufgelaufenen Kosten, die zu der Pfändung führten, zwischenzeitlich bezahlt wurden, droht keine weitere Pfändung mehr", heißt es weiter in einer von Walter und seinem Anwalt herausgegebenen Pressemitteilung.
Am vergangenen Mittwoch kam es zu massiven Problemen bei der Namensauflösung von .de-Domains. Die zugrundeliegenden Probleme hat die für die Verwaltung von deutschen Adressen zuständige Organisation Denic nun geklärt.
Ursache für die Ausfälle, die sich unter anderem auch auf die Zustellung von elektronischer Post ausgewirkt haben, war eine fehlerhafte Aktualisierung der Nameserverdaten an 12 von 16 Servicestandorten, teilte die Denic mit. Ein regelmäßiger zweistündiger Kopiervorgang wurde nach etwa einem Drittel der Datensätze abgebrochen.
quelle :winfuture.de