Die Gewerbeauskunft-zentrale erweckt mit dem Formular den Eindruck, dass es sich um den Eintrag in ein öffentliches Register handelt. Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung “Az. I ZR 157/10″ der Abzocke durch so genannte Branchendienste einen Riegel vorgeschoben.
Gewerbeauskunft: Schreiben unzulässig von verbraucherinfoTV
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Kleine Unternehmer fallen auf den fiesen Trick der Gewerbeauskunft-Zentrale rein: Sie glaubten, sie erteilten einem Amt Auskunft, unterschrieben unbemerkt einen Vertrag und mussten dann fast 600 Euro zahlen. Ein Gericht hat nun die Masche der GWE Wirtschaftsinformationsgesellschaft gestoppt.
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In großen Lettern steht auf dem Briefkopf: Gewerbeauskunft-Zentrale.de – Erfassung gewerblicher Einträge. “Als ich das las, dachte ich mir noch nichts Schlimmes”, äußert sich Karin Deppe. Was sei schon dabei? Ihr Mann Heinz – heute Renter – besaß vor Jahren eine Fußbodenverlegefirma in Vlotho.
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Das Geschäft mit Abofallen scheint sich weiterhin auch im Osnabrücker Land zu lohnen. Erst vor einem halben Jahr in unserer Zeitung angeprangert, wirbt die Gewerbeauskunft-Zentrale.de erneut für Einträge in ihr Internet-Branchenbuch. Selbst Arbeitnehmer, die mit einer Berufsbezeichnung im Telefonbuch eingetragen sind, werden angeschrieben.
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Die Main-Post hat schon mehrfach davor gewarnt, auf die Masche der Gewerbeauskunft-Zentrale in Düsseldorf hereinzufallen. Faxt ein Unternehmer deren Schreiben unterschrieben zurück, nimmt er rechtlich das klein gedruckte Angebot an. Es kostet 900 Euro für zwei Jahre Eintragung auf ihrer Internetseite.
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In den zurückliegenden Tagen erhielten laut Auskunft des Landratsamtes in Haßfurt einige Bürger und Gewerbetreibende im Haßbergkreis ein Schreiben der Firma GWE-Wirtschaftsinformations GmbH aus Düsseldorf. Auf dem verschickten Formular, das den Anschein eines amtlichen Schreibens erweckt, werden die Empfänger gebeten, vorgedruckte Daten zu ihrem Unternehmen zu kontrollieren oder zu ergänzen.
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Als Christian Götz – Schriftführer der Feuerwehr Röthlein – das an die Wehr gerichtete Briefkuvert öffnet, denkt er zunächst, eine Rechnung vor sich zu haben, die baldmöglichst beglichen werden muss. Doch es handelt sich um ein dubios aufgemachtes „Angebot“ eines Vertreibers von Computer-Software. Offenbar flattern derzeit viele obskure Schreiben in die Briefkästen von Organisationen und Firmen in der Region.
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Dass er über eine besonders trickreiche Form der Abzocke gestolpert ist, befürchtet der Bausanierer Maik Denecke. Falls er damit richtig liegen sollte, hätte er ein wertloses Schreiben gekauft – und die Gebühren dafür per Nachnahme bezahlt.
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Im Berufungsverfahren vor dem OLG Düsseldorf wurde inzwischen terminiert: Die mündliche Verhandlung findet erst Mitte Februar 2012 statt. Bis zu einer Entscheidung des Oberlandesgerichts müssen Betroffene, die Unterschrift auf die Formulare der GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH geleistet haben, weiterhin mit Mahnungen rechnen.
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Dem Deutschen Dialogmarketing Verband (DDV) liegen von Unternehmen, die sich abgezockt fühlen, seit Anfang Mai erneut Beschwerden gegen die „Neue Robinsonliste“ vor.
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Die Firma GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH, Düsseldorf versandte bereits im Jahre 2010 Angebotsschreiben für Einträge in einer Online-Datenbank. Es kam zu massiven Beschwerden von betroffenen Gewerbetreibenden, die irrtümlich ein solches Formular unterzeichnet und damit einen kostenpflichtigen Eintrag bestellt hatten.
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