Der bereits in seinen Grundzügen bekannte Bericht des Bundesdatenschutzbeauftragten zum Einsatz staatlicher Überwachungssoftware ist geleakt worden. Etliche Details dieses Berichtes zeigen, dass der “Staatstrojaner” sich nicht staatstragend verhält.
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Deutschlands oberster Datenschützer Peter Schaar sieht Mängel bei der vom Bund eingesetzten Trojanersoftware zur Überwachung von Computern. In seinem Prüfbericht kommt er nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa zu dem Ergebnis, dass die Software die Datenschutzanforderungen nicht erfüllt.
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Eine Sicherheitslücke in der Musik-Software soll als Bresche dienen: Eine IT-Überwachungsfirma wirbt damit, Späh-Software für Behörden mittels gefälschter iTunes-Updates zu verteilen. Apple hat iTunes inzwischen nachgebessert und eine Sicherheitslücke geschlossen.
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Ist das Grundgesetz nur ein Software-Feature? Der Chaos Computer Club enthüllt weitere Staatstrojaner-Pannen.
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Erst in dieser Woche hat das IT-Unternehmen Wavecon eine Abmahnung gegen den Hersteller von Staatstrojanern auf den Weg gebracht. Nun hat DigiTask wiederrum selbst eine Abmahnung gegen Wavecon eingereicht.
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In der Debatte um den Einsatz von Spähsoftware hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) die Software erneut verteidigt – und zugleich den Chaos Computer Club (CCC) angegriffen. “Die Fachleute vom Landeskriminalamt sagen, die von ihnen eingesetzte Software konnte genau nur das, was der Richter angeordnet hat”, sagte Herrmann dem Münchner Merkur und wies damit erneut die Erkenntnisse des CCC als falsch zurück.
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Er soll noch potenter sein als die bayerische Schnüffelsoftware: Hacker vom Chaos Computer Club haben einen zweiten Staatstrojaner der Firma DigiTask geortet. Die Spähsoftware ermöglicht die weitgehende Überwachung eines Verdächtigen – auch ihr Einsatz könnte illegal sein.
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Der Rechtsanwalt Dominik Boecker hat den Hersteller verschiedener Staatstrojaner DigiTask im Auftrag des IT-Unternehmens Wavecon abgemahnt (PDF Datei). Die Firma wurde aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und die Herstellung und den Verkauf von Software zur Überwachung von Computern durch Strafverfolgungsbehörden einzustellen.
"Die von DigiTask hergestellte und an Strafverfolgungsbehörden verkaufte Software erfüllt die strafrechtlichen Merkmale des unbefugten Ausspähens von Daten (§ 202a StGB). Die Software kann Daten ausspähen und an den Einsetzenden übermitteln", erklärte Boecker.
Seiner Ansicht nach sei schließlich für das Abhören von Voice-over-IP-Gesprächen derzeit keine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für die Strafverfolgungsbehörden vorhanden. Die Anwendung der Trojaner zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung wird nach Einschätzung der Behörden durch die allgemeinen Regelungen zum Abhören von Telekommunikation gedeckt - was unter Juristen aber höchst umstritten ist.
Quelle : winfuture.de
Der Einsatz von Spähsoftware spaltet die Koalition. CSU-Innenminister Friedrich verteidigt das Vorgehen der Bundesländer – und verspottet den Chaos Computer Club, der den Fall aufgedeckt hat. FDP-Kabinettskollegin Leutheusser-Schnarrenberger nimmt die IT-Experten demonstrativ in Schutz.
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Wer ist schuld am Staatstrojaner-Fiasko? Mit hoher Wahrscheinlichkeit wurde das Spähprogramm von der Firma DigiTask entwickelt. Die Verantwortung, sagt man dort, liege jedoch bei den Behörden. Sie müssten die juristischen Rahmenbedingungen prüfen.
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Schnüffeltechnik für Baden-Württemberg und das Zollkriminalamt: Der Hersteller des offenbar stümperhaft programmierten Staatstrojaners hat nach SPIEGEL-ONLINE-Informationen viele deutsche Behörden beliefert – für Millionen Euro. Der Ex-Chef der Vorgängerfirma wurde einst wegen Beamtenbestechung verurteilt.
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