Überraschend schnell hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine schriftliche Begründung zu seinem am 12. Mai verkündeten WLAN-Urteil "WLAN-Urteil" geliefert. Das oberste deutsche Gericht bestätigte, dass der Betreiber eines Funknetzes als sogenannter Störer für Urheberrechtsverletzungen, die über seinen DSL-Anschluss begangen wurden, haftet, wenn er den WLAN-Zugang nicht "marktüblich" abgesichert hat.
Im verhandelten Fall ging es um die Klage eines Musiklabels, das P2P-Tauschbörsen nach illegalen Angeboten eines bestimmten Songs durchforsten ließ. Bei Treffern stellte man Strafanzeige, ließ von der Staatsanwaltschaft den Anschlussinhaber zur ermittelten IP-Adresse herausfinden und mahnte den vermeintlichen Delinquenten ab.
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Jede Änderung an einem DSL-Anschluss birgt ein gewisses Risiko. Überraschend kommt der Ärger aber, wenn man nur eine klitzekleine Änderung am Telefonanschluss vornimmt und dann Knall auf Fall ohne DSL-Zugang dasteht, obwohl der von einem anderen Anbieter kommt. Über zwei Monate lang schaffte es Congstar nicht, ein solches Problem zu beheben.
Quelle : CTTV
Video quelle : youtube von arcadeweltendoteu