Das Inkassounternehmen “DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH” ist in diesen Tagen wieder einmal besonders aktiv. Zahlreiche Verbraucher suchten mit Mahnungen, die das Berliner Unternehmen im Namen der Rodgauer IContent GmbH (”out-lets.de”) bzw. der Premium Content GmbH (”my-downloads.de”) verschickt, die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Hessen auf.
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Pressemitteilung des Kammergerichtes Berlin: Der Widerruf der Registrierung einer Inkasso GmbH mit Sitz in Berlin durch die Präsidentin des Kammergerichts ist rechtswidrig. Nachdem im Jahre 2009 mehrfach Beschwerden über das Unternehmen eingegangen waren, widerrief die Präsidentin des Kammergerichts als zuständige Behörde die für die Tätigkeit des Unternehmens erforderliche Registrierung im Rechtsdienstleistungsregister. Der Bestand der eingezogenen Forderungen sei nicht geprüft worden, obwohl zumindest in bestimmten Einzelfällen hierzu Anlass bestanden hätte.
Das Unternehmen machte demgegenüber geltend, im Rahmen eines sog. ‚Mengeninkasso‘ sei ihm eine Einzelfallprüfung jeder geltend gemachten Forderung nicht möglich und auch nicht üblich. Eine solche Verpflichtung sehe das Rechtdienstleistungsgesetz zudem nicht vor.
Derzeit kämpft z.B. die Deutsche Zentral Inkasso GmbH (DZI) mit Sitz in Berlin verzweifelt darum, im Spiel zu bleiben. Die angeblichen Forderungen, die betroffenen Verbrauchern zugeschickt wurden, sollen für die Bereitstellung der Dienstleistung my-downloads.de bestehen. Um den Leidensdruck der Betroffenen zu erhöhen, wird den Inkassoschreiben auch ein Urteil eines Amtsgerichts in Hessen beigefügt.
Quelle: Verbraucherzentrale-Sachsen.de / Zum Artikel
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