Die Bundesnetzagentur darf den Mobilfunkbetreibern Preisvorgaben machen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss. Die Richter in Karlsruhe bestätigten damit ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom April 2008.
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Mit dem für Verbraucher intransparenten WAP-Billing-Prozess ziehen dubiose Content-Anbieter Kleinbeträge für „Mehrwertdienste“ im Abonnement ein – über die Mobilfunkrechnung des Netzanbieters. Die Masche ist nicht mehr neu. Sie funktioniert aber nach wie vor, weil die Mobilfunkanbieter ihre Kunden unzureichend schützen.
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Ungewollte Internetverbindungen übers Handy können tausende Euro kosten. Auch Kunden mit Prepaidtarifen sind nicht auf der sichern Seite und können schnell in die Kostenfalle tappen. Doch oft müssen Kunden solche Horrorrechnungen nicht zahlen. test.de klärt auf.
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Ein Dokument der Strafverfolgungsbehörden führt vor Augen, wie weit die Vorratsdatenspeicherung von Mobilfunkern wirklich geht.
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Mehr als 90 Tage speichern etliche Mobilfunkanbieter angeblich die Daten ihrer Kunden. Verbraucherschützer protestieren gegen die Praktiken.
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Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) hat am Donnerstag gegen sechs Telekommunikationsanbieter Anzeige bei der Bundesnetzagentur erstattet. Die Datenschützer werfen den Unternehmen BT (Germany), E-Plus, M-net, Telefonica, Telekom Deutschland und Vodafone D2 einen Verstoß gegen Paragraf 97 des Telekommunkationsgesetzes vor.
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Werbebanner etablieren sich zunehmend auch bei mobilen Anwendungen, sogenannten Apps. Mit einer unlauteren Methode nutzen auch Kriminelle derzeit diese Form der Werbung, um die Smartphone-Anwender auf WAP-Portal zu locken. Auf diesen lauern dann Abofallen, warnt das Comuptermagazin c´t.
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Wenig überraschend hat das Datennetz von E-Plus im Vergleichstest mit den anderen drei Netzbetreibern in Deutschland am schlechtesten abgeschnitten. Das Unternehmen selbst lobt dagegen gerne sein “Hochgeschwindigkeitsnetz”.
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11.07.2011 - Ein Mobilfunkanbieter darf den Handy-Anschluss nicht wegen eines kleinen Zahlungsrückstands oder aus einem anderen geringfügigen Anlass sperren. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen das Unternehmen E-Plus entschieden. Das Urteil hat Bedeutung für die gesamte Branche.
Der Mobilfunkdienstleister hatte in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Reihe von Gründen genannt, die das Unternehmen berechtigt hätten, den Anschluss sofort, ohne Ankündigung und ohne zeitliche Begrenzung zu sperren. Eine sofortige Sperrung drohte Kunden bereits, wenn sie mit einem kleinen Betrag in Zahlungsverzug gerieten oder ihr eingeräumtes Kreditlimit überschritten. Auch eine von E-Plus eingereichte Lastschrift, die wegen fehlender Kontodeckung nicht von der Bank des Kunden eingelöst wurde, konnte eine sofortige Anschluss-Sperrung auslösen.
“Der nächste freie Kundenbetreuer ist für Sie reserviert. Wir bitten Sie noch um etwas Geduld.” Diese Ansagen und die Minuten in der Warteschleife kosten bei vielen Servicehotlines Nerven und Zeit – in fast allen Fällen aber auch Geld. Die meisten Unternehmen lassen ihre Kunden weiterhin für die Wartezeit bei ihren Servicehotlines bezahlen. Die Preise sind dabei, je nach Hotline, sehr unterschiedlich.
Abkassiert in der Warteschleife von verbraucherinfoTV
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Via: Konsumer.info / Zum Artikel
Videoquelle: Dailymotion.com / Videokanal von verbraucherinfoTV
Auch wenn die einzelnen Beträge relativ klein sein mögen, kann man mit Klingeltönen viel Geld machen. Einige Anbieter schießen dabei übers Ziel hinaus und zocken ihre Kunden mit Abofallen ab. Die Verbraucherzentrale NRW will dies nicht länger dulden, mahnt ab und zieht notfalls vor Gericht.
Fehlende Preisangaben und Abofallen beim Kauf von Handyklingeltönen sind ein stetes Ärgernis. Damit soll nun Schluss sein. Insgesamt zehn Anbieter von Handyklingeltönen hat die Verbraucherzentrale NRW bereits abgemahnt.
So war´s bislang: Wer im Internet einen Klingelton kaufen wollte, bekam den Preis meist erst zu sehen, nachdem Buttons wie "Kaufen", "Bestellen" oder "Download" geklickt wurden. Nach Ansicht der Verbraucherschützer ein klarer Verstoß gegen die Preisangabenverordnung. Die Folge: Mehrere Preisverweigerer erhielten eine Abmahnung, darunter auch die Netzbetreiber Telekom, Vodafone, O2 und E-Plus.
Quelle : n-tv.de
Apps auf dem Smartphone sind heute selbstverständlich. Während auf gewöhnlichen Handys vor allem Spiele beliebt waren, die bei einer verfügbaren Internetverbindung maximal die ak-tuellen Highscores ins Internet sendeten, können aktuelle Apps viel mehr. Teilweise arbeiten sie sogar, vom Nutzer unbemerkt, im Hintergrund.
Quelle : teltarif.de
soft2pay.com ähnelt den üblichen Freeware-Abzockportalen sehr, nur dass eben nicht die Anschrift, sondern eine Eingabe der Handyummer verlangt wird, über welche dann 4,99 Euro pro Woche eingezogen werden, wie sich aus der leicht überlesbar angebrachten Preisangabe in zwei Textblöcken in Form von Fließtexten ergibt.
Quelle : gegen-abzocke.blogspot.com