Die meisten Versicherten können ihre Krankenkasse jederzeit wechseln, müssen dabei allerdings ein paar Bedingungen beachten. So klappt der Kassenwechsel.
Grundsätzlich können Sie Ihre Kasse jederzeit verlassen - wenn sie bei ihr seit mindestens 18 Monate Mitglied sind. Dazu müssen Sie bei Ihrer alten Kasse mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende schriftlich kündigen. An die neue Kasse sind Sie dann wiederum mindestens anderthalb Jahre gebunden. Noch innerhalb der Kündigungsfrist müssen Sie Ihrer alten Kasse die Aufnahme in einer neuen Kasse durch eine Mitgliedsbescheinigung nachweisen. Ansonsten bleiben Sie automatisch in Ihrer bisherigen Krankenkasse versichert. Auch Ihrem Arbeitgeber sollten Sie den Nachweis sofort vorlegen, damit er sie rechtzeitig ummeldet.
Quelle und vollstaendiger Bericht : stern.de
Rechtzeitig vor Weihnachten versuchen Betrüger, Nutzer der Packstation der Post mit gefälschten Mails hereinzulegen.
Seit Samstag flatterten Internetnutzern verstärkt dubiose Mails ins Haus, die angeblich von Post oder DHL stammen. "Packstation Verifizierung" oder auch "Schützen sie ihre Packstation Daten" lautet der Mail-Betreff.
In den Schreiben werden die Empfänger aufgefordert, bestimmte Webseiten zu besuchen, um darauf ihre Packstation-Daten anzugeben.
Das Ganze ist natürlich Betrug. Die Versender der Mails sind darauf aus, an die Zugangsdaten von arglosen Packstation-Nutzer zu kommen, um diese etwa betrügerische Geschäfte zu missbrauchen. So können die Täter zum Beispiel Waren, die mit gestohlenen Kreditkarten-Daten im Internet bestellt wurden, an die Packstation schicken lassen - und sie dann abholen, ohne, dass man ihnen auf die Spur kommt. Der Dumme ist letztlich der betrogene Händler - und der Packstation-Kunde, der sich im Falle von Ermittlungen unangenehme Fragen stellen lassen muss.
Quelle : computerbetrug.de
via : arcadewelten.eu/phpBB2
Mahnungen der acoreus AG für verjährte Forderungen - Seit einiger Zeit erhalten etliche Haushalte Mahnungen der Firma acoreus AG aus Düsseldorf über nicht bezahlte Telefonkosten für Call-by-Call-Gespräche. Die Forderungen liegen teilweise mehrere Jahre zurück und sind für die Betroffenen oft nicht nachvollziehbar. Während die angemahnten Telefonkosten in der Regel häufig bis zu 10 Euro betragen, liegen die Inkassokosten zwischen 30 und 45 Euro. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen empfiehlt den Betroffenen zu prüfen, ob die Forderung überhaupt besteht und ob sie eventuell bereits verjährt ist. Call-by-Call-Anrufe werden in der monatlichen Telefonrechnung der Telekom unter der Position "Beträge anderer Anbieter" abgerechnet. Wer seine Telefonrechnung nicht rechtzeitig bezahlt, erhält von der Telekom eine Mahnung. Darauf erscheinen aber nur noch die T-Com-Forderungen und nicht mehr die Beträge der anderen Anbieter. Wer das übersieht und nur den Mahnbetrag zahlt, begleicht nicht die Kosten der Drittanbieter.