Softwarebilliger.de hat im Streit mit Microsoft um den Vertrieb von Gebrauchtsoftware einen wichtigen Punkt gemacht: Auf Antrag des Händlers erließ das Landgericht Hamburg am 2. April 2012 ohne mündliche Verhandlung im Dringlichkeitsverfahren eine einstweilige Verfügung (LG Hamburg, Az. 327 O 141/12). Diese untersagt Microsoft die weitere Verbreitung zentraler Passagen einer Pressemitteilung vom 13. März 2012. Der Softwarehersteller darf nicht mehr erklären, er warne vor dem "Kauf von gefälschter Markensoftware auf www.softwarebilliger.de".
Quelle: heise.de
In Hamburg endet ein Prozess gegen Betreiber von Internet-Abofallen. Der Hauptangeklagte kommt hinter Gitter, fünf weitere Männer erhalten Bewährungsstrafen. Wie eine aktuelle einstweilige Verfügung gegen die Hamburger Verbraucherzentrale zeigt, sind solche juristischen Erfolge gegen fragwürdige Internetdienste alles andere als selbstverständlich.
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Die Non-Profit-Organisation Electronic Privacy Information Center (EPIC) möchte die Einführung der neuen Datenschutzbestimmungen von Google stoppen. Dazu hat EPIC zwei Eingaben beim US-Bundesbezirksgericht in Washington D.C., gemacht. Gegner ist dabei aber nicht Google, sondern die Regulierungsbehörde FTC (Federal Trade Commission).
Quelle: Heise.de / Zum Artikel
Die Euro Lotto Tipp AG hat aufgrund mehrer Berichte von uns versucht, vor Gericht eine einstweilige Verfügung zu erwirken, die uns grob gesagt, die Berichterstattung hätte untersagen sollen. Das Handelsgericht Wien ist nun zu einer sehr wichtigen und richtigen Entscheidung gelangt: Der Antrag auf einstweilige Verfügung ist abgewiesen!
Quelle: Verein-vpt.at / Zum Artikel
Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel
Sieben Millionen deutsche Singles suchen ihr Liebesglück im Internet. Der Wettbewerbsdruck auf die Online-Partnervermittlungen wächst – sie bekriegen sich vor Gericht.
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Der Datingdienst eDarling hat einstweilige Verfügungen gegen die Mitbewerber ElitePartner.de und Partnersuche.de erwirkt. ElitePartner (gehört zu Tomorrow Focus) wurde dazu aufgefordert, seine Mitgliedschafts- und Gebührenstruktur transparenter zu machen; das Unternehmen habe nicht deutlich genug auf automatische Verlängerungen der Premium-Accounts hingewiesen.
Quelle: Heise.de / Zum Artikel
Die Pforzheimer Zeitung berichtete vor wenigen Tagen über die Abzocke am Telefon und stellte im Titel des Artikels die Frage “Hat Lotto 3000 ausgespielt?” Der Inhalt schildert überwiegend die Aussagen und Erfahrungen eines Insiders. Von besonderem Interesse sind dabei die publizierten Namen von Personen und Firmen.
Quelle: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel
Ein User stellte große Teile eines “Werner”-Films auf die Videoplattform. Der Filmverleih Constantin forderte die Herausgabe der Nutzerdaten. Er scheitert am Oberlandesgericht München.
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Ein Pariser Gericht hat Samsungs Antrag auf eine Einstweilige Verfügung für den Verkaufsstopp des iPhone 4S in Frankreich abgewiesen. Dies meldet der für Le Figaro tätige Journalist Benjamin Ferran auf Twitter. Das Gericht habe den Antrag als “unverhältnismäßig” gewertet und angeordnet, dass der südkoreanische Konzern Apple Verfahrenskosten in Höhe von 100.000 Euro zu erstatten habe.
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Eine Telefongesellschaft darf ihren Kunden den Telefonanschluss bei einem Streit über eine Rechnung nicht einfach sperren. Das hat das Landgericht München in einer einstweiligen Verfügung gegen einen Telefonanbieter entschieden (Az.: 37 O 21210/11). Das gilt auch, wenn Kunden sich weigern, einen Teil der Rechnung zu zahlen.
Quelle: Heise.de / Zum Artikel
Üblicherweise greife ich Meldungen nur auf, doch heute muss es mal eine Leseempfehlung sein. Hinter der unscheinbaren Überschrift “Megapreis GmbH nimmt Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen mich zurück“ verbergen sich sowohl tiefe Einblicke ins “Law Hunting”, als auch Hintergründe zu “Legal-Highs” wie Sweed - es ist einfach nur noch unglaublich, doch das werden Sie beim lesen sicherlich auch feststellen.
Zum Beitrag: Inside-Megadownloads.Blogspot.com
Die Justiz nimmt keine Rücksicht auf die Funkausstellung. Erst wenn diese vorüber ist, will das Landgericht Düsseldorf den Rechtstreit zwischen Apple und Samsung über angeblich nachgemachte Tablet-Computer entscheiden. Außerdem in der heutigen Presseschau: Kritik am Gesetzentwurf gegen Abofallen, Hamburger Ermittlungen gegen Autoanzünder und vieles andere.
Quelle: Lto.de / Zum Artikel
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat mehreren Mobilfunk-Unternehmen Abmahnungen geschickt und auch einige einstweilige Verfügungen erwirkt. Auslöser dessen sind Werbeanzeigen für angebliche Datenflatrates.
Wie die Verbraucherzentrale ausführte, warb beispielsweise 1&1 mit den Worten: "Internet-Flat mit bis zu 7.200 kBit/s unbegrenzt surfen solange Sie wollen" Bei der Deutschen Telekom hieß es: Flatrate zum Highspeed-Surfen und E-Mailen (mit max. 7,2 Mbit/s)" und auch Vodafone versprach für die "SuperFlat Internet Mobil": "Surfen Sie unbegrenzt im Internet".
Doch den Unterschied zwischen Werbung und Wirklichkeit zeigte der Blick in die Tarifdetails oder ins Kleingedruckte. Dort behielten sich die Firmen vor, die Übertragungsgeschwindigkeit nach Nutzung eines monatlichen Datenvolumens von 500 Megabyte im Falle von 1&1 beziehungsweise 300 Megabyte bei den anderen Anbietern - was grob gerechnet einem Internetvideo in Spielfilmlänge entspricht - auf GPRS-Niveau mit maximal 64 Kilobit pro Sekunde zu drosseln. Bei NetCologne lag das Limit sogar bei 200 Megabyte.
Quelle und vollstaendiger Bericht: winfuture.de
Das Landgericht Düsseldorf hat auf Antrag einer Mandantin der Kanzlei Richter Berlin der Euroweb Internet GmbH und ihrem Geschäftsführer einstweilig untersagt, Nichtverbrauchern gegenüber unzumutbar belästigende Telefonwerbung für Webseitenerstellungs- und/oder Webhostingleistungen zu betreiben.
Quelle: Kanzlei-Richter.com / Zum Artikel
Via: Konsumer.info / Zum Artikel
via 2: abzocknews.de
Der Internetdienstleister Google haftet laut einer Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg nicht für die Inhalte von Suchergebnissen, den so genannten Snippets. Es sei für jeden verständigen Nutzer offenkundig, dass es gerade nicht Sinn und Zweck einer Suchmaschine ist, eigene Äußerungen aufzustellen, sondern dass ihr nur die “Nachweisfunktion für das Auffinden fremder Informationen” zukomme.
Quelle: Heise.de / Zum Artikel