Vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Berlin wurde heute der mit Spannung erwartete Prozess gegen drei mutmaßliche Mitglieder der so genannten DTM-Bande eröffnet. Angeklagt sind 294.761 Fälle gewerbs- und bandenmäßigen Betruges im Zusammenhang mit cold calls und anschließenden Massenlastschriften für dubiose Gewinnspieleintragungsdienste.
Quelle: Kanzlei-Richter.com / Zum Artikel
Wer über die hinterlegte Nummer zurückruft, dem wird über eine Bandansage ein Tankgutschein in Höhe von 10 € versprochen. Die Aktivierung soll durch Druck einer weiteren Zifferntaste erfolgen. Danach wird darauf hingewiesen, dass ab jetzt für einen Gewinneintragungsdienst 9,90 € über die Telefonrechnung abgerechnet werden. Dahinter steckt der Dienst von dem Portal sofortgewinn49.de.
Quelle: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel
Dazu interessante und lesenswerte Foreneinträge:
Im Rahmen der Abwehr von Forderungen aus dubiosen Gewinnspieleintragungsdiensten taucht immer wieder die Proinkasso GmbH als gegnerisches Inkassounternehmen auf. Diese teilt soeben mit, dass sie Forderungen der CSS Kontor GmbH (Hamburg) und der FS Zahlungsverwaltungsmanagement UG (Krefeld) nicht mehr bearbeite.
Quelle : kanzlei-richter.com
Ende November haben wir Sie vor der Abzockmasche win-finder.com gewarnt. Jetzt hat die Bundesnetzagentur den Seitenbetreibern das Handwerk gelegt. win-finder oder andere Gewinnspieleintragungsdienste bzw. Glücksfinder versprechen Besuchern ihrer Internetseiten die Eintragung in 200 Gewinnspiele jeden Monat mit Preisen von bis zu 1 Million Euro. Angeblich tragen die Unternehmen mit einer speziell entwickelten Software Verbraucher monatlich vollautomatisch in 200 Gewinnspiele ein. Für die Registrierung fragen sie nur nach Rufnummer und Geburtsdatum. Hinweise zur Kostenpflichtigkeit des Angebots sucht man auf der Internet-Seite vergeblich. Dennoch stellt die Firma Telomax GmbH über die Telefonrechnung anschließend wöchentlich 9,90 Euro in Rechnung und zieht den genannten Betrag ein. Außer über das Internet versucht das Unternehmen auch per Telefon, Verbraucher zu ködern. Angerufen werden vor allem ältere Menschen. Ihnen stellt man angebliche Gewinne in Aussicht und entlockt den vermeintlichen "Gewinnern" offensichtlich auch verschiedene personenbezogene Daten.
So ein „Gewinnspieleintragungsdienst“ kann ganz schön reich machen. Sechs Millionen Euro haben rund 70.000 Bürger gezahlt. Alles (banden- und gewerbsmäßiger) Betrug, hält das Landgericht Essen der 30-jährigen Rhaderin Nicolette C. und dem 26-jährigen Duisburger Vedat Ö. jetzt vor.
Quelle : vest-aktuell
Wegen Millionenbetrugs mit angeblichen Gewinnspieldiensten wie Win-Express, Extrawin.tv und Eurowin 24 müssen sich von Montag an ein Mann und eine Frau in Essen vor Gericht verantworten.
Die beiden Beschuldigten sollen 2009 und 2010 gemeinsam mit Komplizen rund 70.000 Menschen um bis zu sechs Millionen Euro betrogen haben.
Der Anklage zufolge hatte sich der Mann über Kontakte in der Call-Center-Branche Adressdaten - vor allem ältere Kundendaten von Lotteriegesellschaften - besorgt. Die potenziellen Opfer ließ er dann von Callcentern anrufen. Die Callcenter-Beschäftigten mussten den Angerufenen gegenüber behaupten, sie hätten an einem zunächst kostenlosen Gewinnspiel in Verbindung mit einem Gewinnspieleintragungsdienst teilgenommen und dabei die Kündigungsfrist versäumt. Deshalb müssten für mindestens drei Monate einen Betrag von - je nach Produkt - 89 Euro (Win-Express, Deutscher Vorteilsclub 49), 95,70 Euro (Extrawin.tv) oder 149,70 Euro (Eurowin 24) bezahlen.
Quelle : computerbetrug.de
Vorname, Name, Anschrift, Geburtsdatum, Kontoverbindung, zum Teil auch Telefonnummern - welche Daten hätten Sie denn gern?
Die ehemals in Hanau ansässige, mittlerweile nach Neu-Isenburg umgezogene Proinkasso GmbH und ihr Geschäftsführer Stefan Straßburg sind bundesweit seit längerem berüchtigt als Geldeintreiber für dubiose Forderungen, darunter der sog. Gewinnspielmafia. Die Proinkasso GmbH verweist derzeit in ihren Mahnschreiben im Auftrag dubioser Gewinnspieleintragungsdienste - offenbar zur Erzeugung eines besonders hohen Zahlungsdrucks
quelle : kanzlei-richter