Facebook: Drohung gegen "Gefällt mir"-Nutzer bekräftigt

Das schleswig-holsteinische Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) hält auch nach Gesprächen mit den Betreibern des Social Networks Facebook an seinem Vorhaben fest, Webseiten-Betreiber, die einen "Gefällt mir"-Button in ihr Angebot eingebunden haben, zur Verantwortung zu ziehen.

Das bekräftigte ULD-Chef Thilo Weichert heute. Das europäische Datenschutzrecht besage, dass deutsche Seitenbetreiber für die Verarbeitung von Nutzungsdaten durch Facebook eine rechtliche Mitverantwortung tragen. Solange das Social Network nicht nachweise, für welche Zwecke es welche Nutzungsdaten in den USA verarbeitet, können Seitenanbieter in Deutschland die Weitergabe dieser Daten nicht rechtlich verantworten, hieß es.

Die von Facebook angeführten Einwilligungen von Nutzern in die Erstellung von Profilen genügten demnach nicht dem deutschen und europäischen Recht. Voraussetzung für einen datenschutzkonformen Einsatz von Facebook sei eine klare Information gegenüber den Anwendern und deren Wahlmöglichkeit.

Quelle : winfuture.de

Gesetzesentwurf: Bundesrat will schärfer gegen unerlaubte Telefonwerbung vorgehen

Der Bundesrat will Belästigungen durch Anrufe zu Marketingzwecken stoppen. Die Ministerpräsidenten der Länder wollen daher einen Gesetzesentwurf aus Nordrhein-Westfalen in den Bundestag einbringen, wonach Werbeanrufe nur noch bei ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung zulässig sein sollen. Bisher reicht eine mündliche, schwer zu dokumentierende Einwilligung aus. Am Telefon abgeschlossene Verträge müssten von den Kunden innerhalb von zwei Wochen schriftlich bestätigt werden.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

Anforderungen an eine wettbewerbsrechtlich zulässige E-Mail- und Telefonwerbung

Der BGH hat erneut (Beschluss vom 14.04.2011, Az.: I ZR 38/10) entschieden, welche (wett-bewerbsrechtlichen) Anforderungen an eine Einwilligung in eine Werbung per E-Mail oder per Telefon, zu stellen sind.

Quelle: Internet-law.de / Zum Artikel

 

via abzocknews.de

Getrennte Zustimmung für Gewinnspiel und E-Mail-Werbung notwendig

Die wettbewerbsrechtliche Einwilligungserklärung für Telefon- oder E-Mail-Werbung muss getrennt von anderen und in einer rechtlich eigenständigen Handlung erfolgen. Es reicht nicht aus, wenn sie zusammen mit anderen Erklärungen abgefragt wird.

Quelle : zdnet.de

via abzocknews.de

Daten- und Verbraucherschutz im Internet gewährleisten-Schaar und Billen legen Fünf-Punkte-Katalog vor

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit warnen davor, dass der Verbraucher- und Datenschutz im Internet unter die Räder kommt. "Leider kommen diese Fragen auch bei dem morgigen Nationalen IT-der Gipfel zu kurz", so der Bundedatenschutzbeauftragte Peter Schaar. "Die Bedürfnisse der Verbraucher, ihr Recht auf Transparenz und einen aktiven, informierten Umgang mit ihren Daten müssen als Grundprinzip für das Internet der Zukunft festgelegt werden", ergänzt vzbv-Vorstand Gerd Billen.

Verbraucher- und Datenschutz müssen originäre Anliegen in allen Projekten mit IT-Bezug werden, fordern die Daten- und Verbraucherschützer. Hierzu haben sie einen Fünf-Punkte-Katalog formuliert. Elementare Bausteine zur Wahrung der Nutzerrechte sind ein verbrieftes Widerspruchsrecht gegen die Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet sowie das Verbot der Erhebung, Verknüpfung und Verbreitung persönlicher Daten ohne eine aktive informierte Einwilligung.

Kodex ist ein erster Schritt

Verbraucherverband reicht Klage gegen Facebook ein

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat nach eigenen Angaben vor dem Landgericht Berlin eine Klage gegen das Social Network Facebook eingereicht.

Das Unternehmen habe im Vorfeld nicht auf die Abmahnung der Verbraucherschützer reagiert, hieß es. Nach Ansicht des VZBV verstoßen verschiedene Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Datenschutzbestimmungen gegen geltende Verbraucherrechte.

Hauptkritikpunkte sind der Adressbuch-Import und die Einladung von Nicht-Mitgliedern über den so genannten "Freundefinder". "Leider hat sich Facebook bisher als beratungsresistent erwiesen. Wir sehen uns daher gezwungen, die Einhaltung von Verbraucher- und Datenschutzstandards gerichtlich zu erzwingen", erklärte VZBV-Vorstand Gerd Billen.

Vor allem der Freundefinder ist dem Verband ein Dorn im Auge. Er verleite Facebook-Mitglieder dazu, ihren gesamten Datenbestand wie die E-Mail-Adresse und Namen der Freunde, die keine Mitglieder auf Facebook sind, auf die Plattform zu importieren, hieß es.

"Die E-Mail-Adressen werden dazu genutzt, die Freunde auf Facebook einzuladen und sich dort zu registrieren. Dies erfolgt ohne die erforderliche Einwilligung der Eingeladenen", kritisiert Carola Elbrecht, Leiterin des VZBV-Projekts "Verbraucherrechte in der digitalen Welt".

Quelle : winfuture.de

direct2solutions.de mit massigen spam mails

Unbekannt scheint weder die direct2solutions.de noch ihr Geschäftsführer: Marcel Knass zu sein.
Ueber google findet man zu beiden doch einige Informationen.

Wer kennt diese nervenden Emails im moment wieder vermehrt nicht :

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Liebe Grüße,
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Nun mit dem

bleibt dein Postfach garantiert niemals leer

haben die auf jeden fall Recht, der dreck versucht oefter in mein undsicher auch hunderen anderen email faechern zu kommen, zum glueck nutze ich spamihilator der mich von dem Dreck frei haelt :)

Datenschutzbeauftragter warnt vor Missbrauch bei Handy-Ortung

Der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar, hat dringend vor Missbrauch bei der Ortung von Mobiltelefonen gewarnt. Bei der großen Zahl der Nutzer von Ortungssystemen könne nicht ausgeschlossen werden, dass auch Menschen geortet würden, "die weder davon wissen, noch damit einverstanden wären", sagte Schaar. "Diese heimliche Ortung muss gesetzlich und technisch soweit wie möglich unterbunden werden."

Paragraf 98 des Telekommunikationsgesetzes verlange eine schriftliche Einwilligung, geortet zu werden. Zudem müsse der Handy-Nutzer bei jeder fünften Ortung per Textmitteilung (SMS) darüber informiert werden. Unseriöse Anbieter umgingen diese Regelung aber, so Schaar. "Wenn jemand fälschlicherweise für mich eine solche Erklärung abgibt, habe ich als Betroffener kaum eine Möglichkeit herauszufinden, ob mein Handy geortet wird. Hier ist Missbrauch Tür und Tor geöffnet."

quelle : heise.de

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