Bereits in der Vergangenheit hatten einige Gerichte die Erfassung von IP-Adressen zur Vorbereitung von Massenabmahnungen an Tauschbörsennutzern als zweifelhaft kritisiert. Nun kommt das Oberlandesgericht (OLG) Köln in einem weiteren Fall zu dem Ergebnis, dass IP-Adressen fehlerhaft ermittelt worden waren und daher die offensichtliche Rechtsverletzung" fehle, die für eine Abmahnung notwendig ist. Dies entschied das Gericht mit Beschluss vom 10. Februar 2011 (Az. 6 W 5/11).
Die C-S-R Rechtsanwaltskanzlei hatte für Ihren Mandanten, den Pornoproduzenten Gröger MV GmbH & Co. KG, vor dem Landgericht Köln eine einstweilige Anordnung auf Herausgabe der Daten von 33 IP-Adressen bei einem Internetprovider erwirkt. Anhand der herausgegebenen Kundendaten wurde unter anderem der Beschwerdeführer der jetzigen Entscheidung abgemahnt. Dieser bestritt jedoch, dass die fragliche IP-Adresse zu dem angegebenen Zeitpunkt seinem Anschluss zugeordnet war, die IP-Adressen seien fehlerhaft ermittelt worden. So soll ihm trotz dynamischer Vergabe die identische IP-Adresse drei Tage am Stück zugeordnet gewesen sein. Eine solche angebliche Zuteilung gleicher IP-Adressen an andere Kunden über einen Zeitraum von mehr 24 Stunden sei auch bei anderen Einträgen in der Liste feststellbar.
An diesem Donnerstagabend wird im Koalitionsausschuss über die Vorratsdatenspeicherung beraten. Der Politik sollte klar sein, dass Grundrechte auf dem Spiel stehen: Bald kann jede unserer Lebensregungen im Internet dauerhaft gespeichert werden.
Vom Bundestag erst abgelehnt, dann über den europäischen Umweg durchgedrückt, nach massiven Protesten der Öffentlichkeit und einer bis dato ungekannten Massenbeschwerde vom Bundesverfassungsgericht ausgesetzt und schließlich für grundgesetzwidrig befunden - kaum ein zweites deutsches Gesetz hat eine so dramatische Geschichte hinter sich wie die Vorratsdatenspeicherung.
Quelle : faz.net
Ein hessischer Autofahrer hat beim Bundesverfassungsgericht gegen den Massenabgleich von Fahrzeugkennzeichen geklagt. Der Datenschützer Patrick Breyer hat nun die im Dezember eingereichte Verfassungsbeschwerde (Az. 1 BvR 3187/10, PDF-Datei) auf seiner Website veröffentlicht. Der Autofahrer meint demnach, dass das dem Abgleich zugrundeliegende Landesgesetz unverhältnismäßig weit in die Grundrechte von Millionen unbescholtener Autofahrer eingreife. Das Gesetz ermögliche einen "dauerhaften, systematischen und großflächigen Abgleich aller Kraftfahrzeuge an einer unbestimmten Vielzahl von Orten und Straßen" in Hessen. Selbst zum Schutz beliebiger "privater Rechte" werde ein Kfz-Massenabgleich zugelassen. Das hessische Gesetz umgehe die Strafprozessordnung, welche Kontrollstellen etwa zum Stellen von Autodieben nur in sehr engen Grenzen zulasse.
Quelle : heise.de
Der Anbieter spricht von einer »erstklassigen Dienstleistung« und »tausenden zufriedener Kunden«. IHK und Handwerkskammer raten allerdings von einem Eintrag bei der Gewerbeauskunft-Zentrale ab. Denn das kann teuer werden.
Die Düsseldorfer GmbH wirbt unter der offiziös erscheinenden Überschrift »Erfassung gewerblicher Einträge« Kunden für ein Branchen-Verzeichnis im Internet, derzeit offenbar verstärkt in OWL. »39,85 Euro pro Monat plus Umsatzsteuer kostet der kleine Eintrag im Monat - und das für mindestens zwei Jahre«, sagt Anton Koch aus Salzkotten (Kreis Paderborn). Auch an den landwirtschaftlichen Betrieb seines Sohnes Hubert war ein solches Schreiben gegangen. »Die Konditionen stehen erst im Kleingedruckten. Das ist Abzocke«, ärgert sich Koch.
Quelle : westfalen-blatt.de
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat im Verfassungsschutzbericht darauf hingewiesen, dass elektronische Spionage-Attacken aus China und Russland auf Deutschland seit Jahren immer mehr zunehmen.
Im Zeitraum von Januar bis September dieses Jahres sollen rund 1.600 Angriffe auf PCs und Großrechner von Ministerien und anderen Behörden stattgefunden haben, heißt es von offizieller Seite. Das Ziel der Angriffe sei es, Informationen aus Politik, Wirtschaft, Technik und Militär zu gewinnen.
Quelle : winfuture.de
Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) will die Vorratsdatenspeicherung schnell wieder einführen. Dafür ist er auch zu Kompromissen bereit.
"Mir ist sehr daran gelegen, dass wir beim Thema Vorratsdatenspeicherung fast zehn Monate nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts endlich zu einer Lösung kommen", sagte der Minister gegenüber der 'Neuen Osnabrücker Zeitung'.
Den Kritikern will er dabei zumindest ein wenig entgegenkommen. So ist es seiner Ansicht nach möglich, sowohl den Zeitraum für die Speicherung von Verbindungsdaten als auch den Umfang des Zugriffes für die Strafverfolgungsbehörden einzuschränken.
Quelle : winfuture.de
Schützt die US-Verfassung WikiLeaks? Nur Gerichte könnten entscheiden, wie weit die Plattform gehen darf - doch Amazon & Co. sperren die Aktivisten einfach aus, statt es auf eine Klärung ankommen zu lassen. Die Feigheit der Konzerne bedroht die Freiheit im Netz.
Die Enttäuschung ist groß - die Wut noch größer.
Warum entscheiden Internetunternehmen wie Amazon und PayPal, dass sie WikiLeaks nicht als Kunden wollen? Verärgerte Bürger rufen in Online-Foren, auf Facebook und Twitter zum Boykott auf. Oft fällt der harte Vorwurf der Zensur.
Im Moment führt dieser Begriff in die Irre. Zumindest von staatlicher Zensur kann keine Rede sein. Dafür müsste ein Gericht im konkreten Fall gegen die Pressefreiheit entscheiden. Das ist nicht geschehen - auch weil es die Internetfirmen gar nicht erst darauf ankommen lassen.
Trotz allen politischen Drucks, gegen WikiLeaks vorzugehen - in den USA ist es nicht verboten, Spenden für die Plattform abzuwickeln oder ihre Dokumente zu verbreiten. Nur haben sich die beiden Internetunternehmen entschlossen, dies nicht mehr zu tun.
Quelle : spiegel.de
Das Bundesverfassungsgericht hat erste Verfassungsbeschwerden gegen die für das kommende Jahr geplante Volkszählung abgewiesen. Hintergrund dessen sind eher formale Gründe.
Wie das Gericht ausführte, hätten die Kläger pauschal das gesamte Gesetz zur Volkszählung als unvereinbar mit den Grundrechten bezeichnet. Dies sei in dieser Form aber nicht zulässig. Stattdessen müsste konkret aufgezeigt werden, welche Regelungen als unzulässige Eingriffe in die Grundrechte angenommen werden.
"Die Beschwerdeführer legen weder dar, welches Gewicht diesen Eingriffen im Einzelnen zukommt noch im Hinblick auf welche Wirkungen diese den Anforderungen der Rechtsprechung oder dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht genügen sollen", heißt es in der Begründung des Gerichts.
quelle : winfuture.de
Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II) haben bei der Konsultation eines Rechtsanwalts nicht automatisch Anspruch auf staatliche Finanzhilfen. Hartz-IV-Empfänger bekämen einen Anwalt nur dann bezahlt, wenn sie etwa mangels ausreichender Rechtskenntnisse wirklich einen benötigten, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Die Richter des Ersten Senats wiesen damit die Verfassungsbeschwerde einer Frau ab, die sich 2008 gegen die Kürzung ihres ALG II wehren wollte und dafür einen Anwalt beauftragt hatte. Die Richter sahen keinen Finanzierungsbedarf, weil die Klägerin sich zuvor bereits allein erfolgreich gegen eine Kürzung ihres Arbeitslosengeldes gewehrt hatte. (1 BvR 1974/08)
quelle : n-tv.de
Das Thema mobilisiert Tausende Demonstranten, auf EU-Ebene wachsen die Zweifel am Sinn des Ganzen, das Verfassungsgericht hat sie in Deutschland auf Eis gelegt – und die Unions-parteien wünschen sie sich zurück, die Vorratsdatenspeicherung: Zoff mit dem Koalitions-partner ist damit programmiert.
quelle : Spiegel.de
"Gegen eine umfangreiche Erfassung und Zusammenführung ihrer persönlichen Daten unter fragwürdigen Bedingungen" wenden sich mehr als 10.000 Menschen: Sie unterstützten online die Verfassungsbeschwerde gegen den Zensus 2011, teilten die Organisatoren der Verfassungsbeschwerde, der Bürgerrechtsverein FoeBuD und der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, mit. Bis zum 12. Juli kann die Initiative noch auf einer Webseite des FoeBuD unterstützt werden. Am 16. Juli soll die Verfassungsbeschwerde zusammen mit den Unterstützungsunterschriften beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe abgegeben werden.
"Eine besondere Gefahr sehe ich darin, dass die Zuordnung der Daten aus der Volkszählung 2011 durch eine eindeutige Personenkennziffer bis zu vier Jahre oder gar länger möglich sein wird", erklärte Eva Dworschak, die als Rechtsanwältin die Beschwerdeschrift vorbereitet. Eine solche Ordnungsnummer habe das Bundesverfassungsgericht in seinem Volkszählungsurteil von 1983 jedoch ausdrücklich verboten.
Bundesinnenminister Thomas de Maizière hat in Berlin die Vorabfassung des Verfassungsschutzberichts 2009 (PDF-Datei) vorgestellt. Das 324 Seiten starke Dokument beschäftigt sich vor allem mit verschiedenen Formen des Terrorismus, behandelt aber auch Wirtschaftsspionage und Cyberkriminalität. De Maizière warnte anlässlich der Vorstellung davor, die Angriffe auf Computersysteme deutscher Unternehmen zu unterschätzen.
Attacken auf Kommunikationsnetzwerke und Computersysteme wertet der Verfassungsschutzbericht 2009 als gezielte nachrichtendienstliche Operationen von Staaten, die auf militärische oder wirtschaftliche Informationen aus seien: "Eine zunehmende Bedeutung erlangen internetgebundene Angriffe auf Computersysteme von Wirtschaftsunternehmen und Regierungsstellen.
quelle und vollstaedniger Bericht : heise.de
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) wird im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde gegen die für das kommende Jahr geplante Volkszählung Klage einreichen.
Die Organisation kritisiert, dass mit der Maßnahme die Sammlung von Informationen über die Bürger durch den Staat fortgesetzt werde. "Die Daten aller in Deutschland lebenden Menschen werden im nächsten Jahr in einer gewaltigen Datenbank zusammengeführt und ausgewertet", fasst der AK Vorrat die Situation zusammen.
Ein großer Teil der Bevölkerung soll dazu verpflichtet werden, zahlreiche Fragen aus dem persönlichen Lebensbereich zu beantworten. Dabei gehe Deutschland weiter als die EU-weit abgestimmte Vorlage zur Volkszählung und erfrage beispielsweise auch die Religionszugehörigkeit. Verweigert man die Aussagen, drohen Bußgelder von bis zu 5.000 Euro.
Quelle : winfuture.de
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Mehr als 185.000 Unterschriften gegen tödliche Sportwaffen und Killerspiele hat das Aktionsbündnis Amoklauf Winnenden an Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt übergeben. Am Jahrestag der Verabschiedung des verschärften Waffenrechts im Bundestag plädierte das Bündnis am Freitag in Berlin für weitere Änderungen. Es fordert das Verbot großkalibriger Sportwaffen sowie die getrennte Aufbewahrung von Waffen und Munition.
Zudem will die Initiative "Keine Mordwaffen als Sportwaffen!" alle tödlichen Waffen im Schießsport verbieten lassen. Dazu will sie fristgemäß bis Ende Juli 2010 gegen das neue Waffengesetz Verfassungsbeschwerde einlegen. Für ein Waffenverbot votierten 100.000 Unterstützer, für das Verbot von Gewaltspielen gegen Menschen oder menschenähnliche Figuren 85.000.
quelle : heise.de
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Bei einer Veranstaltung des Verbands der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) sprach sich der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, heute in Köln erneut für den Verzicht auf die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten aus.
Schaar sagte: "Eine sinnvolle Alternative zur Vorratsdatenspeicherung ist das „Quick Freeze“-Verfahren, das sich in anderen Staaten, etwa in den USA, seit Jahren bewährt hat. Bei der vom Bundesverfassungsgericht kürzlich gestoppten Vorratsdatenspeicherung werden ganz überwiegend Daten von unschuldigen Bürgern gespeichert. Aus ihnen lässt sich ein nahezu vollständiges Profil von Kommunikationsbeziehungen der gesamten Bevölkerung gewinnen. Dabei gibt es Maßnahmen, die zu wesentlich geringeren Eingriffen in den Datenschutz und in das Telekommunikationsgeheimnis führen und zugleich eine effektive Strafverfolgung gewährleisten."
quelle : bfdi.bund.de