Facebook hat einen Affiliate-Spammer ausgeschaltet

Einem US-Werbeunternehmen, das vielen Facebook-Nutzern unangenehm als Spammer aufgefallen war, konnte mit juristischen Mitteln Grenzen gesetzt werden. Ein Verfahren gegen die Firma Adscend Media wurde im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung gegen verschiedene Zugeständnisse beigelegt.

Das Unternehmen bietet verschiedene Affiliate-Programme an. Im Rahmen dessen wurden auch Facebook-Nutzer an den Einnahmen beteiligt, wenn sie Werbung in ihre Profile einbetteten. Das Social Network ging dagegen sowohl straf- als auch zivilrechtlich vor - mit Erfolg, so das Magazin 'IT World'.

Quelle: winfuture.de /Zum Artikel

Urteil: Forenbetreiber muss Ärztebewertung auf den Zahn fühlen

Der Betreiber eines Internetportals zur Bewertung ärztlicher Leistungen muss konkrete Beanstandungen eines Arztes zu einem Foreneintrag, in dem seine medizinischen Leistungen beurteilt werden, prüfen. Erfolgt dies nicht, muss der Forenbetreiber im Rahmen der so genannten Störerhaftung den Beitrag löschen. Dies hat heute das Landgericht Nürnberg-Fürth per einstweiliger Verfügung entschieden und gab damit – zumindest vorübergehend – einem Zahnarzt Recht, der sich gegen die Verbreitung einer aus seiner Sicht negativen Bewertung seiner Leistung zur Wehr gesetzt hatte (Urteil vom 8. Mai 2012, Az. 11 O 2608/12).

Quelle: Heise.de /Zum Artikel

Filesharing: Unsicherer Telekom-Router und Filesharing-Abmahnungen

Wie auf tutsi.de beschrieben und mittlerweile von der Telekom auch bestätigt wird, sind mehrere weit verbreitete Router der Marke speedport fehlerhaft gesichert und können offenbar problemlos geknackt werden. Dies könnte erheblichen Einfluß auf die Erfolgsaussichten der Verteidigung gegen Filesharing abmahnungen haben.

Quelle: kanzlei-richter.com /Zum Artikel

Enkeltrick: Rentnerin um 1900 Euro betrogen

Allen Warnungen zum Trotz waren Betrüger am Dienstag gegen 13.30 Uhr in Hohenstücken mit einer Variante des „Enkeltricks“ erfolgreich. Sie erbeuteten 1900 Euro. Ein Unbekannter hatte die 78 Jahre alte Brandenburgerin angerufen, berichtete die Polizei gestern. Er erzählte, dass ihr Sohn einen Unfall gehabt habe.

Quelle: maerkischeallgemeine.de /Zum Artikel

Treuhandkonto nur vorgetäuscht

Wie Internetbetrüger höchst erfolgreich Tausende Euro für reine Luftnummern kassieren

Es gibt nichts, was es im Internet nicht zu kaufen gäbe, vom Hamsterkäfig bis zum Einfamilienhaus. Unschwer zu erraten, dass dies geradezu eine Spielwiese für Gauner aller Art ist. Einer unserer Leser traf auf einen bösen Trick, dem bereits viele Gutgläubige aufgesessen sind und der sie gleich um mehrere tausend Euro erleichtert.

Quelle: schwaebische-post.de /Zum Artikel

Betrug mit Paysafe-Bons: Die Verlockung des großen Geldes

Betrüger versuchen seit Monaten in Oberösterreich mittels sogenannter Paysafe-Bons Menschen das Geld aus der Tasche zu ziehen – häufig mit Erfolg

Die freudige Mitteilung über einen Lottogewinn von 1,5 Millionen Euro kam per Telefon. Doch vorher hatte der Betroffene eine Steuer zu entrichten, mittels so genannter Paysafe-Bons. Der Betroffene wurde aufgefordert, dem Anrufer den Pincode und somit das Geld zukommen zu lassen. Mehr als zwei Wochen ging das so. Immer wieder wurden Bons gekauft.

Quelle: nachrichten.at /Zum Artikel

Pulver verschossen: Erfolglosigkeit einer Privatabmahnung rechtfertigt keine weitere, kostenpflichtige Abmahnung!

"Neue" Spielregeln im Abmahnsport: Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass ein erstes Anschreiben, das bereits alle Anforderungen an eine Abmahnung erfüllt, schon die eigentliche Abmahnung darstellt – eine darauf folgende, anwaltliche Abmahnung in der gleichen Sache ist in diesem Falle nicht mehr gerechtfertigt. Zur Begründung wurde angeführt, dass der Zweck der Abmahnung, nämlich das Angebot einer außergerichtlichen Streitbeilegung, bereits durch das erste Schreiben erfüllt sei; eine weitere Abmahnung liefe daher rechtlich ins Leere (vgl. OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 10.01.2012, Az. 11 U 36/11).

 

Quelle: it-recht-kanzlei.de/Zum Artikel

Trickbetrüger locken User mit Urheberrechtssperre-Neue Version des BKA Virus

Eine neue Schad-Software, die sich offenbar erst seit heute Morgen in Umlauf befindet, gaukelt Nutzern vor, dass ihr System wegen der Verletzung von Urheberrechten gesperrt wurde. Gegen Zahlung einer Gebühr verspricht man den Rechner wieder für die Nutzung freizugeben.

Die Sperrung des Rechners erfolgte laut den Angaben der Malware durch die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Diese sicherten allerdings glaubhaft zu, nichts mit der Sache zu tun zu haben.

Quelle und vollstaendiger Bericht : winfuture.de /Zum Artikel
Neu ist das nicht wirklich, den der BKA Virus macht (leider kann man ja immer noch nicht schreiben machte da dieser noch sehr verbreitet ist in gaengigen Versionen) genau das selbe hier geht es dann auch um einen Euro Betrag (anfaenglich 100 €) verlangen, siehe dazu auch "Aggressiver Computervirus in immer neuen Varianten – BKA Virus"mehr zum BKA virus in unserer Suche : HIER

 

Bewährungshaftstrafe für Abofallenbetreiber Burat

Das Landgericht (LG) Osnabrück hat am heutigen Freitagvormittag eine Haftstrafe auf Bewährung gegen den für seine Abofallen bekannten Michael Burat verhängt (Az. 15 KLs 35/09). Burat und drei weitere Angeklagte wurden in einer anderen Sache des gewerbsmäßigen Betrugs für schuldig befunden. Bei einem der Angeklagten handelt es sich um den Münchener Rechtsanwalt Bernhard S., der bereits wegen Beihilfe zu gewerblichen Urheberrechtsverletzungen vorbestraft ist.

Die Täter haben nach Überzeugung des Gerichts zwischen März 2004 bis August 2005 in mehreren Fällen gegenüber Firmen, Kommunen und Parteien beklagt, dass sie unerwünscht per E-Mail elektronische Grußkarten erhalten hätten. Die E-Cards haben sich die Täter jedoch selbst zugeschickt, um die Betroffenen danach abzumahnen. Sie forderten die Opfer zur Abgabe einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungserklärung auf, wonach für jeden Wiederholungsfall eine Vertragsstrafe von 5000 Euro Strafe fällig sein sollte. Diese Vertragsstrafen haben sie in einigen Fällen tatsächlich erfolgreich provoziert.

 

Zoff um ACTA - "User verfolgt wie Verbrecher"

Ein Abkommen über die Durchsetzung des Urheberrechts im Internet, das ACTA, sorgt kurz vor seiner Ratifizierung nicht nur in Europa für heftigen Streit. Der Grünen-Abgeordnete Albrecht erklärt im Interview mit n-tv.de, wo exakt er die Gefahren sieht.

n-tv.de: In der Netzgemeinde rumort es wegen ACTA. Aber was ist das überhaupt?

Jan Philipp Albrecht: In Langform heißt es Anti-Counterfeiting Trade Agreement. Das ist ein Abkommen, das zwischen den EU-Staaten und einigen Schwellenländern vereinbart wird zur stärkeren Durchsetzung des Schutzes des geistigen Eigentums. Insbesondere sollen hier Maßnahmen an den Grenzen, aber auch im Internet verschärft werden.

Quelle und vollstaendiger Bericht : n-tv.de

Frohe Weihnachten und Ortung des Weihnachtsmanns

Ganz traditionell verfolgt die zentrale Führungsstelle der Luftraumüberwachung des US-Militärs NORAD in Kooperation mit Google wieder die Reise des Weihnachtsmannes über Google Earth und Google Maps.

Abgesehen davon werden auch Videos über YouTube und Panoramio-Fotos von allen Orten, welche der Weihnachtsmann bereits besucht hat, zur Verfügung gestellt. Diesbezüglich lässt sich beispielsweise über den Kartendienst Google Maps der Weg verfolgen, den der Weihnachtsmann am heutigen Heiligabend bei seiner Reise um die Erde zurücklegt.

Neben Google Maps ist es auch über Google Earth möglich, den Weg des Weihnachtsmannes zu verfolgen. Um dieses Angebot nutzen zu können, ist die Installation des Google Earth-Plug-ins notwendig. Darüber lässt sich auch nachvollziehen, wie viele Geschenke er an den einzelnen Orten verteilt hat.

Das MG Blog Team wuenscht euch Frohe Weihnachten und schoene Weihnachtstage.

 

Social Networks werden Informationskanal & -filter

Soziale Netzwerke entwickeln sich immer stärker zum neuen Informationskanal der Internet-Nutzer. 28 Prozent aller aktiven Anwender in Online-Communitys informieren sich so über das aktuelle Tagesgeschehen. Dies ergab eine Studie im Auftrag des IT-Branchenverbandes BITKOM.

"Der Anstoß für weitere Recherchen auf Nachrichtenseiten beginnt für immer mehr Menschen in einem sozialen Netzwerk. Die Nachrichtenseiten wiederum können ihre Klickzahlen deutlich erhöhen, wenn sie aktuelle Nachrichten auch über ihre Community-Profile verbreiten", erklärte BITKOM-Präsidiumsmitglied Ralph Haupter.

Viele Newsportale, auch WinFuture.de publizieren ihre Neuigkeiten auch in den sozialen Netzen. Diesen kommt somit verstärkt eine Filter-Funktion zu: Um der stetig zunehmenden Informations-Flut Herr zu werden, stützen sich die Nutzer zunehmend auf ihre Kontakte und finden hier bereits eine Grundlage für die eigene Priorisierung von Nachrichten: So kann man aus einem aufgeregten Tweet eines Freundes, der ein bestimmtes Thema eng verfolgt beispielsweise schnell herauslesen, das etwas wichtiges geschehen sein muss.

 

Quelle : winfuture.de

Zynga: Massiver Arbeitsdruck führt zu großem Frust

Der Erfolg des Social Gaming-Anbieters Zynga basiert wohl zu einem guten Teil darauf, dass auf die Beschäftigten ein enormer Druck ausgeübt wird. Das bringt aber nicht nur schnelle Produktzyklen und hohe Wachstumsraten mit sich, sondern auch zunehmend Probleme.

Viele Mitarbeiter sind äußerst unzufrieden. Es könnte dem Unternehmen passieren, dass viele fähige Köpfe bei der erstbesten Gelegenheit einen anderen Job annehmen. Eine Reihe von Beschäftigten der ersten Stunde, die noch Aktienoptionen besitzen, wollen laut einem Bericht der 'New York Times' nur noch den Börsengang abwarten, um ihre Anteilsscheine nicht durch einen verfrühten Abgang zu verlieren, diese dann aber schnell verkaufen und die Firma verlassen.

Zynga könnte durch seinen zunehmend schlechter werdenden Ruf als Arbeitgeber aber nicht nur bei dem im Silicon Valley ohnehin harten Konkurrenzkampf um gute Fachkräfte ins Hintertreffen geraten. Auch das Manövrieren in der Gaming-Industrie fällt dem Unternehmen schon zunehmend schwerer. Das zeigt ein gescheiterter Übernahmeversuch.

 

Quelle : winfuture.de

Facebook: [ZDDK-Virenwarnung]:Achtung vor "studiomagos.ru/Image/images…"

Nun war einige Wochen eine Ruhe aber nun dürfte der "JPG.scr" Virus wieder seinen Weg zu Facebook gefunden haben. Der neuerliche Virus verbreitet sich wieder sehr rasant über den Facebook-Chat und kann dadurch auch in den "persönlichen Nachrichten" auftauchen. Die URL, über welche der Viurslink versendet wird lautet "studiomagos.ru/Image/images…". Der Virus geht folgendermaßen vor:" Freunde erhalten einen Link mit der Dateiendung "JPG" über den Facebook-Chat bzw. über die persönlichen Nachrichten.

 

Sobald nun ein Nutzer diesen Link klickt wird dieser aufgefordert die Datei auf seinem PC zu speichern oder sofort zu installieren.

Diese Aktion hat zur Folge, dass der Virus "aktiviert" wird und das alle eigenen Freunde diesen Virus-Link ebenfalls bekommen indem er sich mittels der Chat-Funktion oder dem Nachrichtensystem verbreitet und so verbreitet sich der Virus / Trojaner sehr rasch. In diesem Artikel möchten wir Euch zeigen wie der Virus sich verbreitet, über welche URL der Virus sich einschleust, was ein Antiviren-Experte dazu sagt, wie man sich davor schützen kann und was man tun kann wenn man den Link bereits geklickt hat.

Der Link sieht in etwa so aus (beginnt aber im Moment mit der URL "studiomagos.ru/Image/images…"

Staatstrojaner-Entwickler DigiTask wird abgemahnt

Der Rechtsanwalt Dominik Boecker hat den Hersteller verschiedener Staatstrojaner DigiTask im Auftrag des IT-Unternehmens Wavecon abgemahnt (PDF Datei). Die Firma wurde aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und die Herstellung und den Verkauf von Software zur Überwachung von Computern durch Strafverfolgungsbehörden einzustellen.

"Die von DigiTask hergestellte und an Strafverfolgungsbehörden verkaufte Software erfüllt die strafrechtlichen Merkmale des unbefugten Ausspähens von Daten (§ 202a StGB). Die Software kann Daten ausspähen und an den Einsetzenden übermitteln", erklärte Boecker.

Seiner Ansicht nach sei schließlich für das Abhören von Voice-over-IP-Gesprächen derzeit keine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für die Strafverfolgungsbehörden vorhanden. Die Anwendung der Trojaner zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung wird nach Einschätzung der Behörden durch die allgemeinen Regelungen zum Abhören von Telekommunikation gedeckt - was unter Juristen aber höchst umstritten ist.

Quelle : winfuture.de

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