Die in Berlin ansässige Firma 'eleven' macht darauf aufmerksam, dass sich seit dem vergangenen Wochenende massenhaft E-Mails im Umlauf befinden, in denen den Empfängern Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen werden.
In der elektronischen Post, die mit dem Betreff "Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung - Filesharing" im Zusammenhang mit der geschlossenen Filehosting-Plattform Megaupload daher kommt, werden die Empfänger zur Zahlung von 146,95 Euro aufgerufen. Sollte man der Zahlung innerhalb einer gesetzten Frist nicht nachkommen, so müsse man 891,31 Euro aufbringen. Den Gegenstandswert beziffert man auf 10.000 Euro.
Quelle: winfuture.de /Zum Artikel
Neu ist die Falle nicht wirklich so gab es in der Vergangenheit schon einige Fake Emails die im Umlauf waren wo man Namen von Kanzleien Missbraucht hat um hier eine Falsche Seriositaet vorzugeben.
Sehen sie Dazu auch folgende Artikel :
Die Staatsanwaltschaft Potsdam hat die massenhaft dort eingegangenen Anzeigen gegen Michael Burat u.a. nun eingestellt und zwar mit dem Hinweis darauf, dass durch die getroffenen Ermittlungen der Tatvorwurf des “Betrugs als Mitglied einer Bande” nicht mit Sicherheit erwiesen werden konnte.
In den entsprechenden Beschwerdebelehrungen steht, dass die betroffene Firma auf die Kostenpflichtigkeit ihrer Angebote erst Anfang 2010 im erforderlichen Umfang hingewiesen habe. Aufgrund dieser Veränderungen sei der Vertragsschluss nach dem Frühjahr 2011 von mehreren Gerichten bejaht worden.
Quelle: verbraucherschutz.tv
Die Staatsanwaltschaft Bayern hat es abgelehnt, ein Ermittlungsverfahren gegen den bayerischen Innenminister Joachim Herrmann und weitere Personen, die für den Einsatz des Staatstrojaners durch das Landeskriminalamt Bayern verantwortlich sind, einzuleiten.
"Wenn es also noch eines Beweises bedurft hat, dass die bayerischen Staatsanwaltschaften in bestimmten Fällen nach politischen Kriterien ermitteln, dann ist er spätestens jetzt erbracht", erklärte der Rechtsanwalt Thomas Stadler, der kürzlich in Vertretung der Piratenpartei Strafanzeige gestellt hatte.
Hintergrund dessen ist das so genannte Landshut-Verfahren. Hier hatte der zuständige Ermittlungsrichter den Einsatz eines Trojaners zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) genehmigt. In dem Beschluss hieß es allerdings ausdrücklich: "Unzulässig sind die Durchsuchung eines Computers nach bestimmten auf diesem gespeicherten Daten sowie das Kopieren und Übertragen von Daten von einem Computer, die nicht die Telekommunikation des Beschuldigten über das Internet mittels Voice-over-IP betreffen."
Quelle: winfuture.de / Zum Artikel
Über das Internet sollen zwei 27 und 30 Jahre alte Lüneburger bundesweit 65.000 Menschen in die Abo-Falle gelockt und damit einen Gesamtschaden von rund fünf Millionen Euro verursacht haben.
Auch gegen den Geschäftsführer der OPM Media, die die Seite „drive2you“ betreibt, gibt es laut Auskunft der Staatsanwaltschaft Landshut ein Ermittlungsverfahren.
Laut Polizeisprecher Holger Vehren aus Hamburg haben sie den Betroffenen jeweils Kosten in Höhe von 60 bis 80 Euro für angeblich von ihnen abgeschlossene, kostenpflichtige Abo-Verträge in Rechnung gestellt. Weiterhin sollen sich die Beschuldigten Geld für das Herunterladen von Programmen (Firefox, Open Office, Adobe Reader, Nero) aus dem Internet in die eigene Tasche gewirtschaftet haben, obwohl diese laut den Herstellern ausschließlich zum kostenfreien Download hätten angeboten werden dürfen. Knapp zwei Jahre ermittelten die Hamburger Staatsanwaltschaft und das Landeskriminalamt für Computerkriminalität und Urheberrechtsverletzung.
Quelle : kreiszeitung.de
Nach dem wir den Artikel "Ermittlungsverfahren gegen Sie- oder wie man versucht an Geld zu kommen" wo inerhalb weniger Minuten mehre hundert seiten aufrufe eroflgten, veroffentlichten, geht der dumm spam weiter, nun versucht man es mit dem Betreff :
Ermittlungsverfahren 230 Js 413/10 Sta Stuttgart und Ermittlungsverfahren gg. Sie
Weiter wird auch der Name eines Anwaltes genutzt der nicht fuer diese Emails verantwortlich ist und auch nicht der Inhaber der Domains in der E-Mail.
Also wird von den Betruegern versucht weiter angst zu verbreiten und zu Drohen um sich Geld zu erbeuten, wie man in dieser Email erkennen kann :
Return-Path:
X-Spam-Checker-Version: SpamAssassin 3.2.5 (2008-06-10) on
X-Spam-Level: *****
X-Spam-Status: No, score=5.7 required=99.0 tests=HTML_MESSAGE,
MIME_QP_LONG_LINE,RCVD_IN_PBL,RCVD_IN_SORBS_DUL,RCVD_IN_SORBS_HTTP,
RDNS_DYNAMIC,URIBL_AB_SURBL autolearn=no version=3.2.5
X-Original-To: eine unbenutzteemail@meine_uraltedomain.de
Received: from rechtsanwalt-giese.info (c-68-35-164-246.hsd1.nm.comcast.net [68.35.164.246])
for; Mon, 18 Oct 2010 23:20:02 +0200 (CEST)
Wie hier Berichtet "Ermittlungsverfahren gegen Sie- oder wie man versucht an Geld zu kommen" ist wieder mal Emil muell im Umlauf mit dem Ziel Ahnungslose Opfer zur Zahlung zu bewegen, mit einer Fake Email zum Thema p2p ( Tauschboaersen) und es handelt sich diesmal nicht um emails der Grevenreuth AG sondern unter dem Namen Rechtsanwalt Florian Giese auf der Richtigen Webseite des Rechtsanwaltes gibt es bereits eine Mitteilung zu diesen Emails :
Rechtsanwalt Florian Giese steht nicht in Zusammenhang mit betrügerischen E-Mails mit dem Betreff "Ermittlungsverfahren gegen Sie"
Die Kanzlei Giese Rechtsanwälte in Hamburg und speziell Rechtsanwalt Florian Giese stehen nicht im Zusammenhang mit den betrügerischen E-Mails, welche angeblich im Auftrag der Firma Videorama GmbH wg. Urheberrechtsverletzung in Filesharing-Netzwerken versendet werden.
Weder hat die Firma Videorama GmbH hier einen solchen Auftrag erteilt, noch sind durch RA Florian Giese unter der E-Mail Adresse "giese@rechtsanwalt-giese.info" oder "zahlung@rechtsanwalt-giese.info" derartige Mails versendet worden. Auch ist weder die Kanzlei Giese noch RA Florian Giese Inhaber der Domain "rechtsanwalt-giese.info".
Wie hier Berichtet "Ermittlungsverfahren gegen Sie- oder wie man versucht an Geld zu kommen" ist wieder mal Emil muell im Umlauf mit dem Ziel Ahnungslose Opfer zur Zahlung zu bewegen, mit einer Fake Email zum Thema p2p ( Tauschboaersen) und es handelt sich diesmal nicht um emails der Grevenreuth AG sondern unter dem Namen Rechtsanwalt Florian Giese auf der Richtigen Webseite des Rechtsanwaltes gibt es bereits eine Mitteilung zu diesen Emails :
Rechtsanwalt Florian Giese steht nicht in Zusammenhang mit betrügerischen E-Mails mit dem Betreff "Ermittlungsverfahren gegen Sie"
Die Kanzlei Giese Rechtsanwälte in Hamburg und speziell Rechtsanwalt Florian Giese stehen nicht im Zusammenhang mit den betrügerischen E-Mails, welche angeblich im Auftrag der Firma Videorama GmbH wg. Urheberrechtsverletzung in Filesharing-Netzwerken versendet werden.
Weder hat die Firma Videorama GmbH hier einen solchen Auftrag erteilt, noch sind durch RA Florian Giese unter der E-Mail Adresse "giese@rechtsanwalt-giese.info" oder "zahlung@rechtsanwalt-giese.info" derartige Mails versendet worden. Auch ist weder die Kanzlei Giese noch RA Florian Giese Inhaber der Domain "rechtsanwalt-giese.info".
StA Darmstadt informiert zum Thema ProInkasso GmbH - Ermittlungsverfahren wegen der Geltendmachung unberechtigter Forderungen bzw. Mahnungen durch die Fa. ProInkasso GmbH insbesondere hinsichtlich der Nutzung der Internetseite “Tipp-House” – Hinweise an mögliche Geschädigte:
Quelle: Frickemeier-daily.blogspot.com / Zum Artikel [abzocknews.de]
Haftstrafen für Betrüger der Kölner Masche -
Weil sie hunderte Firmen um insgesamt 2,5 Millionen Euro betrogen haben, sind zwei Angeklagte zu Haftstrafen von je drei Jahren und elf Monaten verurteilt worden. Die Männer hatten Scheinfirmen gegründet, um Verträge abzuschließen, die sie nie erfüllen wollten.