ACTA-Gegner in Wien zeigen ihre klare Position.(Foto: REUTERS)
Zehntausende können die ACTA-Gegner mobilisieren, wenn es drauf ankommt. Von Bremen bis Freiburg gehen die Menschen auf die Straße, um erneut ein Zeichen für die Internet-Freiheit zu setzen.
Am zweiten europaweiten Aktionstag gegen das internationale Handelskommen für den Schutz von Urheberrechten sind bundesweit wieder mehrere tausend Aktivisten auf die Straße gegangen. Der unter anderem von der EU, den USA und Japan ausgehandelte Vertrag ist von mehreren EU-Staaten, darunter auch Deutschland auf Eis gelegt worden. Die EU-Kommission hat ACTA dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Prüfung vorgelegt. Die Kritiker sehen in dem Abkommen eine Einschränkung von Freiheitsrechten im Internet.
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Knapp zwei Jahre nach einer ersten Ankündigung hat der irische High Court jetzt den Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen der Brüsseler Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung angerufen. Laut irischen Medienberichten sollen die Richter in Luxemburg prüfen, ob diese EU-Richtlinie Grundrechte der Nutzer respektiert, wie sie in der europäischen Grundrechtecharta verbrieft sind.
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Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat die geplante EU-Datenschutzverordnung prinzipiell begrüßt und die unter anderem von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) geäußerte Kritik an den Brüsseler Plänen zurückgewiesen. “Ich sehe ein deutliches Bemühen, den Datenschutz in Europa auf ein höheres Niveau zu bringen”, betonte Schaar am Dienstag in Berlin.
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Eco, der Verband der deutschen Internetwirtschaft, triumphiert über das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Belgien hatte versucht, Internetsperren einzuführen und scheiterte nun daran.
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Gentechnikfreie Nahrungsmittel sind wichtig für Verbraucher und Richter. Aber die Kennzeichnungspflicht ist lückenhaft, sodass “ohne Gentechnik” doch oft “mit” bedeutet. Ein Gang durch einen Supermarkt.
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Wer seinen Urlaub nicht nehmen kann, kann ihn sich auszahlen lassen. Doch es gibt Grenzen, urteilt das Bundesarbeitsgericht – zur Freude der Unternehmen.
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Der seit acht Jahren schwelende Streit um die deutsche Urheberrechtsabgabe auf Drucker und Computer wird beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg fortgesetzt.
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Ebay und andere Online-Marktplätze sollen nach dem Willen der obersten EU-Richter künftig mehr Verantwortung für Verstöße gegen das Markenrecht auf ihren Seiten tragen.
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via abzocknews.de
Das Thema hat sicherlich schon für eine Menge Ärger zwischen Anbietern und Handel auf der einen Seite sowie Verbrauchern auf der anderen Seite gesorgt: In Deutschland gab es bisher keine Regelung dazu, wer für Liefer- und Montagekosten aufkommen soll, wenn mangelhafte Ware ersetzt werden muss.
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Für die Auskunftsdienste von Wettbewerbern muss die Deutsche Telekom alle ihr verfügbaren Teilnehmerdaten herausgeben. Der Europäische Gerichtshof bestätigte damit eine entsprechende Verfügung der Bundesnetzagentur.
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