Auch für den Speedport W 504V steht nun eine neue Firmware bereit, die die Ende April bekannt gewordene WLAN-Lücke schließt. Für die beiden anderen betroffenen Modelle W 723V (Typ B) und W 921V hatte das Unternehmen bereits fehlerbereinigte Firmware-Versionen veröffentlicht.
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Das Update auf iOS 5.1.1 soll nicht nur die Stabilität verbessern, Apple hat auch einige Sicherheitslücken geschlossen. So sorgt etwa ein Speicherfehler in Safari dafür, dass Angreifer potenziell Code aus dem iOS-Gerät aufrufen, wenn man eine speziell präparierte Webseite besucht – eine Lücke, die sicherlich auch in der Jailbraking-Szene ihre Fans gefunden hätte.
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Wie auf tutsi.de beschrieben und mittlerweile von der Telekom auch bestätigt wird, sind mehrere weit verbreitete Router der Marke speedport fehlerhaft gesichert und können offenbar problemlos geknackt werden. Dies könnte erheblichen Einfluß auf die Erfolgsaussichten der Verteidigung gegen Filesharing abmahnungen haben.
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Vor gut zwei Jahren wurde bekannt, dass Google im Zuge der Kamerafahrten für den hauseigenen Kartendienst auch WLAN-Netzwerke gescannt hat. Mit diesem Vorgehen hatte Google in diversen Ländern rechtliche Probleme.
Die Untersuchungen dauern in diesem Zusammenhang nach wie vor an. So beschäftigt sich beispielsweise die US-amerikanische Telekommunikationsbehörde FCC mit diesem Thema. Bisher wurde davon ausgegangen, dass die WLAN-Mitschnitte wegen eines Fehlers in der Software angefertigt wurden. Das teilte jedenfalls Google selbst mit.
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Kunden die einen Router Speedport W 504V, W 723V Typ B oder W 921V erworben haben, haben bzw. sollten in den Letzten Tagen eine Mail von der Telekom bekommen haben mit dem Folgenden Inhalt :
Sie haben in der Vergangenheit von uns einen Speedport W 504V, W 723V Typ B oder W 921V erworben. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es hierbei zu einer Sicherheitslücke mit der WPS-Funktion kommen. WPS (Wifi Protected Setup) ist eine Funktionalität, die das einfache Verbinden mit verschlüsselten WLAN-Netzen ermöglicht, ohne dass dabei Informationen wie Passwort und Nutzerkennung aufwendig eingegeben werden müssen.
Die Deutsche Telekom arbeitet an einer möglichst schnellen Behebung des Fehlers, so dass zukünftig die Sicherheit des Gerätes wiederhergestellt ist.
Sobald eine neue Software für Ihr Gerät vorliegt, wird diese über die Easy Support Funktion Ihres Speedports automatisch auf Ihrem Gerät installiert, sofern diese Funktion aktiviert ist. Zusätzlich wird die neue Software auf den Downloadseiten veröffentlicht, so dass Sie im Falle einer Deaktivierung der Easy Support Funktion die neue Software manuell laden und installieren können.
Parallel zu Microsoft hat auch Adobe am gestrigen Dienstag seinen April-Patchday abgehalten. Das Unternehmen schließt vier kritische Lücken in seinem Reader sowie dem PDF-Editor Acrobat, die sich potenziell zum Einschleusen von Schadcode eignen. Bei den Lücken handelt es sich unter anderem um einen Integer Overflow, der bei der Verarbeitung von TrueType-Schriftarten auftritt. Zwei kritische Speicherfehler finden sich in der JavaScript-Engine.
Quelle: heise.de
Zur Zeit mahnt die Rechtsanwaltskanzlei U+C aus Regensburg Internetnutzer ab, die angeblich gewisse Schmuddel- Filmchen aus dem Internet sich herunter geladen haben sollen.
Schmuddelfilmchen und die Abmahnfalle von verbraucherinfoTV
Quelle: Sat1.de / Zum Artikel
Via: Konsumer.info / Zum Artikel
Videoquelle: Dailymotion.com / Videokanal von verbraucherinfoTV
Die in Berlin ansässige Firma 'eleven' macht darauf aufmerksam, dass sich seit dem vergangenen Wochenende massenhaft E-Mails im Umlauf befinden, in denen den Empfängern Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen werden.
In der elektronischen Post, die mit dem Betreff "Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung - Filesharing" im Zusammenhang mit der geschlossenen Filehosting-Plattform Megaupload daher kommt, werden die Empfänger zur Zahlung von 146,95 Euro aufgerufen. Sollte man der Zahlung innerhalb einer gesetzten Frist nicht nachkommen, so müsse man 891,31 Euro aufbringen. Den Gegenstandswert beziffert man auf 10.000 Euro.
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Neu ist die Falle nicht wirklich so gab es in der Vergangenheit schon einige Fake Emails die im Umlauf waren wo man Namen von Kanzleien Missbraucht hat um hier eine Falsche Seriositaet vorzugeben.
Sehen sie Dazu auch folgende Artikel :
Die Macher von Planet49 sitzen in einem Bürogebäude in Sulzbach. Bis vor wenigen Wochen hieß das Unternehmen selbst noch wie die Lotterie. Doch wer nach dem Namen im Internet sucht, der stößt schnell auf wütende Foreneinträge über die „Abzocker von Planet49“.
Quelle: Faz.net / Zum Artikel
Via: Verbraucherschutz.tv / Zum Artikel
Bereits am vergangenen Donnerstag waren in Dänemark für die Kunden des isländischen Providers Síminn stundenlang Google, Facebook und 8000 andere Websites nicht erreichbar. Das berichtet Torrentfreak und führt weiter aus, dass dafür eine fehlerhafte DNS-Blockade verantwortlich war, die vom Nationalen IT-Nachforschungszentrum (NITEC) der dänischen Polizei veranlasst worden war.
Quelle: Heise.de / Zum Artikel
Ilona A. staunte nicht schlecht. Ein Inkassounternehmen verlangt von ihr 720,- Euro. Sie soll im Internet einen Film über „Gewalt in Fussballstadien“ verbreitet haben. Abgesehen davon, dass die Renterin kaum der Hooliganszene zu zurechnen ist… sie hat nicht mal einen Computer. Dem Gericht ist das egal. Sie soll zahlen. Ein Skandalurteil?
Illegaler Download am Computer von verbraucherinfoTV
Quelle: WDR.de / Zum Artikel
Via: Konsumer.info / Zum Artikel
Videoquelle: Dailymotion.com / Videokanal von verbraucherinfoTV
Ein Nutzer aus den USA hat seine neuesten Naturvideos auf Youtube hochgeladen und prompt eine Abmahnung bekommen: Die Videos enthielten urheberrechtlich geschützte Musik.
Quelle: Golem.de / Zum Artikel
Durch einen Konfigurationsfehler sind tausende Zugangsdaten von Nutzern der Erotik-Webseite YouPorn ins Netz gelangt, wie Sophos berichtet. YouPorn zählt laut Alexa zu den einhundert am häufigsten besuchten Webseiten weltweit.
Quelle: Heise.de / Zum Artikel
Arbeitnehmer sollten einen kritischen Blick auf ihre Januar-Gehaltsabrechnung werfen. Es könnten sich Fehler eingeschlichen haben. Grund: Da die elektronische Lohnsteuerkarte noch nicht gilt, gilt eine frühere Lohnsteuerkarte.
Weil sich der Start der elektronischen Lohnsteuerkarte verzögert hat, gilt weiterhin die Lohnsteuerkarte 2010 oder eine entsprechende Ersatzbescheinigung, erklärt der Bundesverband der Lohnsteuerhilfe (BDL) in Berlin. Möglicherweise haben sich inzwischen Änderungen ergeben. Diese werden bei der Lohnabrechnung möglicherweise nicht übernommen.
Quelle: n-tv.de
Die E-Zigarette ist in Deutschland gefragt wie nie – und umstrittener denn je. Experten sehen große Gesundheitsrisiken. Sogar in China, wo die E-Zigarette einst entwickelt wurde, darf nicht mehr gedampft werden.
Quelle: Focus.de / Zum Artikel