Massenhafte Abmahnungen für Filesharer auf der Basis von IP-Adressen könnten bald ein Ende finden. Denn in New York entschied der Richter Gary Brown, dass IP-Adressen nicht zur Identifizierung einer Person ausreichen. Das berichtet der Blog TorrentFreak. Bereits früher wurden ähnliche Entscheidungen getroffen, doch bislang begründete ein Richter noch nie seine Entscheidung dermaßen ausführlich.
Quelle: kurier.at / Zum Artikel
Zum "Tag des geistigen Eigentums" passt eine Abmahnung, die ein Pornodarsteller kürzlich erhielt. Der Bodenturner wurde nicht etwa von seinem Arbeitgeber abgemahnt, weil er bei der Arbeit gestöhnt oder sich gar sexueller Belästigung schuldig gemacht hätte. Im Gegenteil fand der Produzent die Arbeitsleistung vermutlich sogar anregend, und auch die Kunstfreunde scheinen das Werk ausgiebig zu frequentieren.
Quelle: heise.de /Zum Artikel
Wie auf tutsi.de beschrieben und mittlerweile von der Telekom auch bestätigt wird, sind mehrere weit verbreitete Router der Marke speedport fehlerhaft gesichert und können offenbar problemlos geknackt werden. Dies könnte erheblichen Einfluß auf die Erfolgsaussichten der Verteidigung gegen Filesharing abmahnungen haben.
Quelle: kanzlei-richter.com /Zum Artikel
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sagt der Abmahnindustrie den Kampf an. Ein Referentenentwurf aus ihrem Ministerium sieht unter anderem eine Deckelung des Streitwertes bei Abmahnungen wegen Filesharings über Tauschbörsen auf 500 Euro vor. Das würde zur Folge haben, dass die anfallenden Anwaltskosten und Erstattungen deutlich niedriger ausfallen als bisher.
Quelle: noz.de / Zum Artikel
Am 11. April 2012 hat das Landgericht Dresden den technischen Leiter des illegalen Portal-Filehoster-Systems kino.to wegen gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzungen zu 3 Jahren und 10 Monaten Haft verurteilt. Der Angeklagte Bastian P. habe vorsätzlich und in sehr großem Umfang das Urheberrecht und die Rechteinhaber nachhaltig verletzt.
Quelle: gvu.de / Zum Artikel
http://www.abzocknews.de/2012/04/12/technischer-leiter-von-kino-to-zu-3-...
Haben Sie heute schon Ihre E-Mails abgerufen? Wenn ja, dann wartet da hoffentlich keine unliebsame Überraschung in Form einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung - sogenanntes Filesharing - auf Sie! Die Verbraucherzentrale warnt.
Quelle: derwesten.de /Zum Artikel
„Dr. Kroner & Kollegen“: Unter diesem Namen versuchen Betrüger derzeit, mit gefälschten Abmahnungen per Mail Kasse zu machen. Aber woran erkennt man eigentlich eine echte Abmahnung? Und was ist dann zu tun? Computerbetrug.de fasst die wichtigsten Fakten zusammen.
Quelle: Computerbetrug.de / Zum Artikel
Dr. Kroner & Kollegen treiben weiter ihr Unwesen: Am vierten Tag in Folge erhielten Internetnutzer am Dienstag betrügerische Mails mit dem Betreff “Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung – Filesharing“. Inzwischen hat die Polizei die Ermittlungen aufgenommen.
Quelle: Computerbetrug.de / Zum Artikel
Die in Berlin ansässige Firma 'eleven' macht darauf aufmerksam, dass sich seit dem vergangenen Wochenende massenhaft E-Mails im Umlauf befinden, in denen den Empfängern Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen werden.
In der elektronischen Post, die mit dem Betreff "Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung - Filesharing" im Zusammenhang mit der geschlossenen Filehosting-Plattform Megaupload daher kommt, werden die Empfänger zur Zahlung von 146,95 Euro aufgerufen. Sollte man der Zahlung innerhalb einer gesetzten Frist nicht nachkommen, so müsse man 891,31 Euro aufbringen. Den Gegenstandswert beziffert man auf 10.000 Euro.
Quelle: winfuture.de /Zum Artikel
Neu ist die Falle nicht wirklich so gab es in der Vergangenheit schon einige Fake Emails die im Umlauf waren wo man Namen von Kanzleien Missbraucht hat um hier eine Falsche Seriositaet vorzugeben.
Sehen sie Dazu auch folgende Artikel :
Der Schadensersatz ist bei Filesharing-Abmahnungen im Regelfall ein “dicker Batzen” und macht in den Anschreiben ca. 50% der geforderten Summe aus. Während die bisherige Rechtsprechung diese Richtung bestätigt (ca. 150-300 Euro bei einem Lied, siehe dazu hier unsere Übersicht), hat das OLG Köln (6 U 67/11) im September 2011 eine neue Richtung vorgeschlagen.
Quelle: Ferner-Alsdorf.de / Zum Artikel
Eine Frau, die in einer Abmahnung beschuldigt wird, einen Pornofilm über Bittorrent getauscht zu haben, hat eine Klage eingereicht. Sie verklagt den Pornoproduzenten Hard Drive Productions nicht nur wegen übler Nachrede, das Gericht soll auch entscheiden, ob Pornografie überhaupt urheberrechtlich zu schützen ist, berichtet die Website Fight Copyright Trolls.
Quelle: Golem.de / Zum Artikel
Die Debcon GmbH macht derzeit in zahlreichen Briefen (vermeintliche) Filesharer darauf aufmerksam, dass sie “bislang auf die berechtigte Anforderung durch die Rechtsanwälte Urmann und Collegen” nicht reagiert hätten. Es wird dann letztmalig außergerichtlich aufgefordert, die “Schulden” aus dem Erstattungsanspruch binnen kurzer Frist zu tilgen – sprich, endlich die Abmahnkosten zu zahlen.
Quelle: Klawtext.blogspot.com / Zum Artikel
Dazu interessant und lesenswert:
Der in Neuseeland verhaftete und wegen Internet-Piraterie und Geldwäsche angeklagte deutsche Gründer der Internet-Tauschbörse Megaupload, Kim Schmitz, bleibt vorerst hinter Gittern. Das Gericht will erst später über eine mögliche Freilassung auf Kaution entscheiden. Unterdessen zeigt die Aktion gegen Megaupload Wirkung bei anderen Filesharing-Unternehmen.
Der festgenommene Gründer der geschlossenen Internet-Tauschplattform Megaupload, Kim Schmitz, bleibt vorerst weiter hinter neuseeländischen Gittern. Richter David McNaughton vertagte die Entscheidung über den Antrag der Verteidigung auf Freilassung gegen Kaution. Wie auf der Webseite der Zeituntg "The New Zealand Herald" zu lesen ist, will McNaughton frühestens am 24. Januar seine Entscheidung verkünden.
Quelle: n-tv.de
In einem jetzt veröffentlichten bemerkenswerten Beschluss vom 14.11.2011 (Aktenzeichen I–20 W 132/11) stellt das Oberlandesgericht Düsseldorf fest, dass eine von der Hamburger Kanzlei Rasch verschickte Abmahnung zu pauschal verfasst und daher unwirksam ist. Sie ist als völlig unbrauchbare anwaltliche Dienstleistung anzusehen, für die keinerlei Abmahngebühren verlangt werden könne.
Quelle: Wbs-law.de / Zum Artikel
Die fünf Plattenlabels EMI, Sony, Universal, Warner und WEA haben vor dem High Court in Dublin einen Zivilprozess gegen den irischen Staat angestrengt (AZ.: 2012 146). Die Unternehmen werfen der Regierung vor, EU-Vorgaben zum Urheberrechtsschutz nicht umzusetzen und keine Maßnahmen zur Einführung von Netzsperren zu erfgeifen.
Quelle: Heise.de / Zum Artikel