R-Gespräche kenn man vor allem aus US-amerikanischen Filmen. Doch auch hierzulande kann der Angerufene für das Gespräch bezahlen und die Preise sind in der Regel deutlich höher als für normale Gespräche. Betrüger machen sich derzeit die Unkenntnis vieler Verbraucher zunutze.
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Wenige Klicks können reichen, schon flattert dem Internet-Nutzer eine Abmahnung ins Haus. Und die kann im Falle illegaler Downloads teuer werden – gleich ob Verbraucher beim Herunterladen von Musik oder Filmen bewusst oder unbewusst gegen Urheberrechte verstoßen haben. Die Gefahr, erwischt zu werden, ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Grund genug für die Verbraucherzentrale, auf das Thema anlässlich des heutigen Weltverbrauchertages aufmerksam zu machen.
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Betreiber von illegalen Film-Download-Seiten verdienen Millionen. Das Geld kommt auf Umwegen von seriösen Unternehmen wie Microsoft, Ebay oder Flensburger. Die werben auf den umstrittenen Seiten – und wissen nicht einmal davon. Eine Spurensuche in den dunkleren Ecken des Netzes.
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Bei den Ermittlungen gegen das illegale Internetfilmportal Kino.to haben zwei Beschuldigte Geständnisse abgelegt. Haftbefehle außer Vollzug gesetzt.
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Das Landgericht Leipzig hat die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Dresden gegen einen Drahtzieher des illegalen Filmportals Kino.to zugelassen. Der Prozess gegen den Mann beginnt am 20. März, teilte das Landgericht am Freitag mit. Geplant sind vorerst noch vier weitere Verhandlungstage. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, zusammen mit anderen Beteiligten massenhaft das Urheberrecht gebrochen zu haben.
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Raubkopien habe er immer bekämpft, sagt Megaupload-Gründer Kim Dotcom. Die Vorwürfe gegen ihn nennt der in den USA wegen Gründung einer kriminellen Organisation Angeklagte “böswillig”. Er habe Beweise für seinen Kampf gegen illegale Inhalte.
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Ilona A. staunte nicht schlecht. Ein Inkassounternehmen verlangt von ihr 720,- Euro. Sie soll im Internet einen Film über „Gewalt in Fussballstadien“ verbreitet haben. Abgesehen davon, dass die Renterin kaum der Hooliganszene zu zurechnen ist… sie hat nicht mal einen Computer. Dem Gericht ist das egal. Sie soll zahlen. Ein Skandalurteil?
Illegaler Download am Computer von verbraucherinfoTV
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Einer der grössten Profiteure der FBI-Aktion gegen Megaupload.com ist die Firma Uploaded mit Verbindungen nach Zug. Die Raubkopie-Anklage gegen den Konkurrenten aus Hong Kong dürfte jedoch einigen Hintermännern schwer im Magen liegen: Sie waren in der deutschen Raubkopierer-Szene eine feste Grösse.
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Gegen die Betreiber der Internet-Datenplattform Megaupload um den Deutschen Kim Schmitz gibt es einen Monat nach der Festnahme neue Vorwürfe. US-Ermittler werfen ihnen jetzt auch vor, Material von anderen Websites wie etwa YouTube kopiert und über Megaupload angeboten zu haben, wie aus Gerichtsunterlagen hervorgeht, die am Wochenende veröffentlicht wurden.
Quelle: Heise.de / Zum Artikel
Die US-Behörden werfen der großen Datenspeicher-Plattform Megaupload massive Urheberrechtsverletzungen vor und haben sie nach fünf Jahren in Betrieb vom Netz genommen. Sieben Personen werden angeklagt, darunter auch mehrere deutsche Staatsbürger.
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Dazu interessant und lesenswert:
Gestern, am 21. Dezember 2011, ist ein Mitglied der Kerngruppe von kino.to in Leipzig zu 3 Jahren und 5 Monaten Haft verurteilt worden. Amtsrichter Mathias Winderlich begründete sein Urteil damit, dass der Angeklagte das illegale Geschäftsmodell kino.to von Anfang an mitentwickelt und perfektioniert habe. Der Richter stellte zudem in seiner Urteilsbegründung unmissverständlich klar, dass beim Nutzen von Streams eine Verbreitung und Vervielfältigung stattfindet.
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Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Und ein fehlender Computer schützt auch nicht vor einer Verurteilung wegen Filesharings. So sieht das jedenfalls das (berüchtigte) Amtsgericht München in seinem Urteil vom 23.11.2011, Aktenzeichen: 142 C 2564/11.
Quelle: Klawtext.blogspot.com / Zum Artikel
Ein User stellte große Teile eines “Werner”-Films auf die Videoplattform. Der Filmverleih Constantin forderte die Herausgabe der Nutzerdaten. Er scheitert am Oberlandesgericht München.
Quelle: Ftd.de / Zum Artikel
Unerwarteter Videotheken-Boom: Im Jahr 2011 hat es erstmals zwischen dem 9. und 15. Juni – also in der Woche nach der Schließung von kino.to – einen Zuwachs bei den Verleihvorgängen gegenüber dem Vorjahr gegeben. Um 28,9 Prozent sei die Zahl gestiegen, berichtet die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) und bezieht sich auf Auswertungen des Marktforschers Media Control.
Quelle: Meedia.de / Zum Artikel
Via Abzocknews.de
Es gibt einen neuen Stern am Abmahnhimmel! Die Kanzlei Vahrenwald & Kretschmer mahnt im Auftrag der Süddeutschen Film und Medienproduktionsgesellschaft Ltd. angebliche Urheberrechtsverletzungen ab. Überschrieben ist die Abmahnung mit den Worten: Aufforderung zur Unterlassung u. a.. Die Kanzlei Vahrenwald & Kretschmer Rechtsanwälte hat ihren Sitz in München.
Quelle: Anwalt.de / Zum Artikel