24.10.2011 - Die Webseite mitfahrzentrale-24.de muss in Zukunft den Preis für die Anmeldung deutlich erkennbar angeben. Das hat das Landgericht Landshut nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) entschieden. Bislang standen die Gebühren für den Service nur im Kleingedruckten.
Die Paid Content GmbH, Betreiberin der Seite mitfahrzentrale-24.de, hatte den Hinweis auf die Kosten in der rechten Spalte unter "Kundeninformation" in einem kleingedruckten Fließtext platziert. Das sei irreführend, hat nun das Landgericht Landshut geurteilt. Die Seite weise nicht deutlich genug auf die Kostenpflicht hin. Die Verbraucher seien es gewohnt, im Internet viele kostenlose Dienstleistungen zu finden. Daher sei ein deutlicher Hinweis notwendig, dass der Service bei mitfahrzentrale-24.de eben nicht kostenlos ist.
Aktenzeichen: 9 W 517/10. Das muss ein echtes Weihnachtsgeschenk gewesen sein für die Webtains GmbH: Ein Oberlandesgericht, genauer das OLG Thüringen in Jena, hat am 23.12.2010 entschieden, dass mit den Mini-Hinweisen auf anfallende Kosten für ein “Online-Abo”, die häufig im Fließtext versteckt am Rande der Webseite versteckt werden, die Kunden Opfer ausreichend aufgeklärt würden.
Quelle: Klawtext.blogspot.com / Zum Artikel ( Bitte den gesamten Artikel lesen)
Buttonlösung gegen Kostenfallen im Internet: Das Bundesjustizministerium hat heute das Gesetz vorgestellt, mit dem es Abofallen stoppen will.
Bei kostenpflichtigen Onlineangeboten sollen Verbraucher künftig mit einem hervorgehobenen und deutlich gestalteten Hinweis vor versteckten Kosten gewarnt werden. Vor einer Bestellung muss der Nutzer mit gesonderter Erklärung - etwa durch einen Klick - ausdrücklich bestätigen, dass er den Hinweis gesehen hat.
Mit diesem "Button-Lösung" will das Ministerium nach eigenen Angaben verhindern, dass weiterhin zig-tausende Verbraucher jeden Monat auf Internetdienste hereinfallen, bei denen die - angebliche - Kostenpflicht im Kleingedruckten, im Fließtext oder außerhalb des sichtbaren Bildschirms verschleiert wird.
Quelle : computerbetrug.de
Abofallen sind die Landplage des Internets. Hunderttausende Surfer fallen darauf herein. Anschließend werden sie oft monatelang von dubiosen Anbietern mit Rechnungen, Mahnungen und Drohbriefen unter Druck gesetzt. Zahlen muss aber niemand für diese untergeschobenen Verträge. Das haben mittlerweile Dutzende Gerichte entschieden.
...
So funktionieren alle Abofallen: Die Preise werden klein gedruckt, in den allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im Fließtext versteckt – „acht Euro“ statt „8 Euro“, oft neben greller Werbung. Dann erscheint ein Formular, in das Nutzer ihre Adresse eingeben sollen (siehe Bild). Wo immer das der Fall ist, gibt es nur einen Rat: die Seite wegklicken. Kein Ladeninhaber fragt Kunden nach ihrer Anschrift, warum soll die dann bei kostenlosen Basteltipps oder Horoskopen wichtig sein?
Quelle : test.de
Abzocke mit Routenplaner ist nichts neues, auch die neue Seite Eventus Lernssysteme GmbH ist nicht wirklich unbekannt auch der Geschaeftsfuehrer Christof Michael der auch der GF der Firma Cybertainment GmbH war bzw. ist.
Hier die neue Seite der Eventus Lernssysteme GmbH mit eu-routenplaner.com
Von Preis ist dort nicht zu sehen, klickt man auf Anmelden koennte man auch den preis sehr leicht ueberlesen :