"Neue" Spielregeln im Abmahnsport: Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass ein erstes Anschreiben, das bereits alle Anforderungen an eine Abmahnung erfüllt, schon die eigentliche Abmahnung darstellt – eine darauf folgende, anwaltliche Abmahnung in der gleichen Sache ist in diesem Falle nicht mehr gerechtfertigt. Zur Begründung wurde angeführt, dass der Zweck der Abmahnung, nämlich das Angebot einer außergerichtlichen Streitbeilegung, bereits durch das erste Schreiben erfüllt sei; eine weitere Abmahnung liefe daher rechtlich ins Leere (vgl. OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 10.01.2012, Az. 11 U 36/11).
Quelle: it-recht-kanzlei.de/Zum Artikel
LiberECO INKASSO meldete sich gestern per mail bei Freies Wort. Demnach habe es nach einer “Vielzahl” Betroffener, die sich gemeldet hätten, nun an alle Angeschriebenen ein weiteres Schreiben versandt, in dem die vorausgeschickte Zahlungsaufforderung für gegenstandslos erklärt und sich entschuldigt werde.
Quelle: InSuedthueringen.de / Zum Artikel
Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel
In Südwestfalen sind junge Unternehmer verstärkt in das Visier von Betrügern geraten. Für ihre Abzocke versuchen dubiose Absender gezielt die Unerfahrenheit von Existenzgründern auszunutzen, warnt die Industrie- und Handelskammer Siegen. Ihre Masche sind Zahlungsaufforderungen, die amtlichen Gebührenbescheiden täuschend ähneln.
Quelle: DerWesten.de / Zum Artikel
Verbraucherschützer warnen: Bereits jetzt läuft jeder fünfte illegale Download über einen fremden Internetanschluss. Betroffene kämpfen mit hohen Geldforderungen – und lassen damit die Kassen von Musikindustrie und Abmahnanwälten klingeln.
Quelle: Sueddeutsche.de / Zum Artikel
Gegenwärtig erhalten sachsenweit Verbraucher Forderungsschreiben einer Rechtsanwaltskanzlei Katharina Davoutaki & Partner mit einer Postanschrift in Frankfurt am Main, Bockenheimer Landstraße 17-19. Die Firma Lotto-Tip GmbH, so heißt es darin, hätte die in Athen zugelassene Rechtsanwältin beauftragt, Forderungen aus der kostenpflichtigen Teilnahme an der Lotto-Spielgemeinschaft einzuziehen.
"Wir raten Verbrauchern, die ohne Rechtsgrund mit derartigen Forderungen behelligt werden, schriftlich zu widersprechen und trotz der angedrohten Rechtsfolgen bei nicht fristgerechter Zahlung keinesfalls übereilt die Rechnung von regelmäßig 127,50 € zu begleichen", so Bettina Dittrich, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Immerhin berichten uns Verbraucher, dass sie mit der Firma Lotto-Tip GmbH keinen Vertrag geschlossen hatten. Wer sich bezüglich eines Vertragsschlusses nicht sicher ist, sollte prüfen, ob tatsächlich wie behauptet eine Rücklastschrift erfolgte und Lotto-Tip daraufhin die Mitgliedschaft gekündigt hat.
Verbraucherschützer warnen vor Schreiben der Deutschen Zentral Inkasso GmbH, die derzeit im Namen von unseriösen Abofallen-Anbietern nicht bestehende Forderungen einzutreiben versucht. Dabei wird auf die Verbraucher Druck ausgeübt.
Quelle: Wbs-law.de / Zum Artikel
Erneut versuchen bundesweit agierende Internet-Betrüger ahnungslose Computer-User mit gefälschten Internetseiten abzuzocken. Die Polizeidirektion Bayreuth warnt vor den täuschend echt aussehenden Zahlungsaufforderungen.
Quelle: InFranken.de / Zum Artikel
Hier wieder unsere Facebook Zusammenfassung der Woche fuer die KW 36 2011, Dieses mal waren wieder viele Varianten an Viren unterwegs, aber es waren auch wieder mal alte bekannte unterwegs, wie die Stalker APPS, Abofallen, und sonstigen likejacking misst, aber auch noch Abmahnwelle auf Facebook wegen Urheberverletzung. Siehe dazu : Bilder, Videos, Zitate: Auf Facebook droht die Abmahnwelle
Wieder sind viele Fake Veranstaltungen bzw. Seiten unterwegs die bei einer bestimmten anzahl von usern etwas kostenloses oder Gutscheine Versprechen bekommen tut man nichts ausser vielleicht spam, ziel ist es nur Werbeeinnahmen zu Generieren.
Hier einige Fake Seiten mit falschen Versprechen :
Für die ersten 5.000 Fans: kostenloser 5€ Gutschein - Subway
Für die ersten 100.000 Fans: kostenloser 20€ Gutschein - Media Markt

Da wir selbst nun dies bestimmten Videos noch nicht auf unserer Pinnwand gesehen haben nehmen wir nun mal an, dass es sich hier um ein "klassisches Likejacking" Video handelt
Nachdem die Deutsche Zentral Inkasso bereits im Juli (s. Presseinformation der Verbraucherzentrale vom 28.07.2011) für die Premium Content GmbH Forderungen einzutreiben versucht hatte, schlägt das Inkassounternehmen erneut zu. Nun fordert sie im Auftrag ihrer Mandantin IContent GmbH ebenfalls knapp 160 Euro für eine Dienstleistung, die Verbraucher auf der Internetseite outlets.de in Anspruch genommen haben sollen.
Quelle: Verbraucherzentrale-Niedersachsen.de / Zum Artikel
Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel
Die IHK Ostwestfalen zu Bielefeld (IHK) warnt vor einem neuen Betrugsmuster aus China, von dem auch ostwestfälische Unternehmen betroffen sein können: “Bei dieser Betrugsserie handelt es sich um Angriffe von Hackern, die per E-Mail gestellte Zahlungsanforderungen chinesischer Lieferanten an deren Kunden abfangen und diese dann abgeändert mit gefälschten Kontoinformationen an den Käufer weiterleiten”, erläutert IHK-Geschäftsführer Heiko Gellmann.
Quelle: Ihk.de / Zum Artikel
Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel
Via 2: abzocknews.de
Vorsicht vor Inkasso-Abzockern: Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt vor den dubiosen Forderungen der “Deutsche Zentral Inkasso“. Derzeit verschickt diese Firma Rechnungen für die angebliche Nutzung einer Download-Plattform – welche sich mit anderen Abo-Abzock-Seiten in “guter Gesellschaft” befindet.
Quelle: T-Online.de / Zum Artikel
Es ist nachvollziehbar, was Oliver Stör da in seinem Blog “Störsignale” schreibt. Und bezeichnend für die ungewisse unübersichtliche Rechtslage, in der sich Blogger hierzulande befinden: Drei Anwaltsschreiben, drei Forderungen nach Geld in einem Jahr – aus welchem Grund, das kann man nur erahnen. Urheber- und Persönlichkeitsrechte nennt der (jetzt Ex-)Blogger selbst.
Quelle: Klawtext.blogspot.com / Zum Artikel
In der Verwaltungsstreitsache
VG 1 K 5.10
der DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH,
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Sorge und Lohmanns Rechtsanwaltsgesellschaft
gegen
das Land Berlin, vertreten durch die Präsidentin des Kammergerichts
hat das Verwaltungsgericht Berlin Termin zur mündlichen Verhandlung auf
Donnerstag, den 25. August 2011, 11.00 Uhr
im Gerichtsgebäude, Kirchstraße 7, 10557 Berlin, Saal 4304 anberaumt.
Widerruf der Registrierung eines Inkassounternehmens im Rechtsdienstleistungsregister
Viele Inkasso-Schreiben stammen von unseriösen Firmen, die ungerechtfertigte Forderungen stellen. Zahlreiche Zuschauerbriefe von verärgerten oder verängstigten Betroffenen erreichen unsere Redaktion. Wir haben bei Experten nachgefragt, wie Sie sich verhalten sollen, wenn auch Sie solche Post bekommen.
Unseriöses Inkasso von verbraucherinfoTV
Quelle: MDR.de / Zum Artikel
Via: Konsumer.info / Zum Artikel
Videoquelle: Dailymotion.com / Videokanal von verbraucherinfoTV