Der Betreiber eines Internetportals zur Bewertung ärztlicher Leistungen muss konkrete Beanstandungen eines Arztes zu einem Foreneintrag, in dem seine medizinischen Leistungen beurteilt werden, prüfen. Erfolgt dies nicht, muss der Forenbetreiber im Rahmen der so genannten Störerhaftung den Beitrag löschen. Dies hat heute das Landgericht Nürnberg-Fürth per einstweiliger Verfügung entschieden und gab damit – zumindest vorübergehend – einem Zahnarzt Recht, der sich gegen die Verbreitung einer aus seiner Sicht negativen Bewertung seiner Leistung zur Wehr gesetzt hatte (Urteil vom 8. Mai 2012, Az. 11 O 2608/12).
Quelle: Heise.de /Zum Artikel
Quelle : mimikama.at
Und natuerlich zahlt fuer das Teilen oder gefaellt mir klicken niemand irgend etwas !
Die Eltern des Maedchens wussten nichts von dieser Aktion und waren empoert, als sie das Bild ihrer Tochter im Internet fanden.
Überraschend schnell hatte Apple auf einige in iOS 5 enthaltene Probleme reagiert und vor zwei Tagen mit Version 5.0.1 ein erstes Update veröffentlicht. In erster Linie sollten damit die geringen Laufzeiten, über die zahlreiche Nutzer klagten, verbessert werden.
Wie es nun aber aussieht, hat Apple die Problematik nicht aus der Welt schaffen können. In den offiziellen Support-Foren des iPhone-Herstellers mehren sich die Berichte über Laufzeiten, die weiterhin deutlich unter den vom Unternehmen genannten Werten liegen. Dabei scheint es mittlerweile drei größere Probleme zu geben.
Quelle : computerbase.de
download-service.de
Vorgang: Auf zahlreichen Internetseiten kann man legal kostenfreie Software-Programme, sogenannte Freeware, herunter laden. Doch nicht alle Anbieter stellen Nutzern die Software wirklich kostenfrei zur Verfügung, wie z.B. auch der Betreiber der Seite download-service.de. Da er User laut Verbrauchermeldungen geschickt in eine Abofalle lockt, verleihen ihm die Markenschutzexperten von OpSec Security den Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ für den Monat Juni.
Wer über die hinterlegte Nummer zurückruft, dem wird über eine Bandansage ein Tankgutschein in Höhe von 10 € versprochen. Die Aktivierung soll durch Druck einer weiteren Zifferntaste erfolgen. Danach wird darauf hingewiesen, dass ab jetzt für einen Gewinneintragungsdienst 9,90 € über die Telefonrechnung abgerechnet werden. Dahinter steckt der Dienst von dem Portal sofortgewinn49.de.
Quelle: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel
Dazu interessante und lesenswerte Foreneinträge:
Unseriösere Website lockt mit DSDS-Gewinnspiel in eine Abofalle
Anbieter: topstar777.de
Vorgang: Die aktuelle Staffel der Casting-Show „Deutschland sucht den Superstar“ (DSDS) erfreut sich beim Publikum großer Beliebtheit. Ärgerlich ist jedoch, wenn ein Anbieter im Internet versucht, auf unseriöse Art und Weise auf Kosten der Fans vom Erfolg der Show zu profitieren. So lockt Verbrauchermeldungen zufolge die Seite topstar777.de Nutzer mit einem DSDS-Tipp-Gewinnspiel in eine Abofalle. Dies veranlasste die Markenschutzexperten von OpSec Security, dem Betreiber der Seite den Negativ Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ für den Monat April zu verleihen.
Wer sich in Internetforen oder auf Bewertungsportalen verleumdet sieht, kann nicht einfach die Daten des Urhebers fordern. Die bekommt höchstens die Polizei, entschied jetzt das Amtsgericht München.
Privatleute haben kein Recht, Namen oder Anschriften der Nutzer von Internetforen zu bekommen. Das Amtsgericht München hat entschieden, dass die Nutzerdaten nur der Polizei und anderen Behörden weitergegeben werden dürfen - etwa wenn es um Strafverfolgung, Gefahrenabwehr, Terrorismusbekämpfung oder Rechte an geistigem Eigentum geht (Az: 161 C 24062/10).
Im konkreten Fall hatten die Inhaber eines Autohauses auf einer Internetplattform zum Thema Auto negative Berichte über sich entdeckt. Sie fühlten sich nach Angaben des Gerichts diskreditiert und befürchteten geschäftsschädigende Auswirkungen. Das Autohaus wandte sich daher an den Betreiber des Forums, der die Beiträge sofort löschte. Das Autohaus wollte aber auch die Kontaktdaten der Nutzer, die die Berichte eingestellt hatten, um rechtliche Schritte gegen sie einleiten zu können. Dies verweigerte der Forumsbetreiber unter Hinweis auf den Datenschutz.
Quelle : n-tv.de
Eigentlich wollte die Security-Firma HBGary dem FBI helfen, gegen Anonymous vorzugehen. Stattdessen wurden einige ihrer Systeme gehackt und unter anderem über 50.000 interne E-Mails veröffentlicht. Langsam zeichnet sich ein komplettes Desaster für das Unternehmen ab.
Bekannt geworden ist HBGary, deren Web-Auftritt derzeit offline ist, unter anderem durch ihren ehemaligen Technikchef James Butler, der für seine sehr frühen Arbeiten zu Windows Rootkits verdientermaßen Lorbeeren erntete. Mittlerweile ist das zentrale Produkt der Firma der HBGary Responder, mit dem sich der Arbeitsspeicher von Windows-Systemen untersuchen lässt. Es kommt oft bei Strafverfolgungsbehörden als Forensik-Tool zum Einsatz, lässt sich aber auch zur Schädlingserkennung einsetzen.
Quelle : heise.de
Nachts kommen die Gewissensbisse. Beim beliebten WDR-Moderator Domian rief unlängst ein Hörer an und beichtete in der Radiosendung zur Geisterstunde seine Missetaten als Mitglied einer Abofallen-Mafia. Tausende arglose Internetsurfer habe man abgezockt und daran glänzend verdient, gab er zerknirscht zu. Immerhin: der Mann fühlte sich schuldig und versprach, sich künftig um ehrlichen Broterwerb zu bemühen. Abofallen im Internet haben sich zu einer wahren Seuche entwickelt. Wer nicht aufpasst, hat sich mit wenigen Klicks und Eingaben einen ungewollten und teuren Vertrag eingefangen. Tausende Verbraucher suchen in Internetforen Rat, weil sie den Tricksern auf den Leim gegangen sind.
Quelle : stuttgarter-zeitung.de
Kaum untersagt die BNetzA diesem Unternehmen, Entgelte für die Leistungsnummern 61.404 sowie 83.917 in Rechnung zu stellen, wurde eine neue “Leistungsnummer” geschaffen. Wie Betroffene in Foren und Blogs berichteten, wurden ihnen von der Telekom wiederum Telomax-Beträge auf die aktuelle Rechnung gesetzt, und zwar mit der Leistungsnummer 83.919.
Quelle : the-new-boo.blogspot.com
Name, Privatadresse, Geburtsdatum und Kreditkartennummern: Solche Datensätze werden in öffentlich zugänglichen Web-Foren verbreitet. Recherchen ergeben, dass die Daten echt sind – und vermutlich als Werbegeschenk von Kriminellen gedacht.
Quelle : spiegel.de
Schützt die US-Verfassung WikiLeaks? Nur Gerichte könnten entscheiden, wie weit die Plattform gehen darf - doch Amazon & Co. sperren die Aktivisten einfach aus, statt es auf eine Klärung ankommen zu lassen. Die Feigheit der Konzerne bedroht die Freiheit im Netz.
Die Enttäuschung ist groß - die Wut noch größer.
Warum entscheiden Internetunternehmen wie Amazon und PayPal, dass sie WikiLeaks nicht als Kunden wollen? Verärgerte Bürger rufen in Online-Foren, auf Facebook und Twitter zum Boykott auf. Oft fällt der harte Vorwurf der Zensur.
Im Moment führt dieser Begriff in die Irre. Zumindest von staatlicher Zensur kann keine Rede sein. Dafür müsste ein Gericht im konkreten Fall gegen die Pressefreiheit entscheiden. Das ist nicht geschehen - auch weil es die Internetfirmen gar nicht erst darauf ankommen lassen.
Trotz allen politischen Drucks, gegen WikiLeaks vorzugehen - in den USA ist es nicht verboten, Spenden für die Plattform abzuwickeln oder ihre Dokumente zu verbreiten. Nur haben sich die beiden Internetunternehmen entschlossen, dies nicht mehr zu tun.
Quelle : spiegel.de
Das Schwarze Schaf im Oktober 2010
Faule Ausreden statt pünktlicher Lieferung
Anbieter: planet-hardware.eu
Vorgang: Unzuverlässigkeit, lange Lieferzeiten oder aber gar keine Lieferung und dazu faule Ausreden des Shop-Betreibers – diese Kritikpunkte, die laut Verbrauchermeldungen auf den Online-Shop planet-hardware.eu zutreffen, veranlassten die Markenschutzexperten von OpSec Security, ihn mit dem Negativ Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ für den Monat Oktober auszuzeichnen.
Derzeit überrollt eine Mahnwelle viele User, wie diese in den vergangenen Tagen in Foren und Blogs berichten. Die Schreiben kommen von der DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH aus Berlin. Trotz aller drohenden Formulierungen besteht kein Grund zur Panik. Wer dahinter steckt und mit wem kooperiert wurde erst kürzlich von einem User im Forum des Vereins Antispam e.V. zusammengefasst.
quelle : antiabzockenet.blogspot.com
Die kostenlos erhältliche Firewall ZoneAlarm versucht offenbar mit dreisten Methoden die Nutzer zum Kauf der kostenpflichtigen ZoneAlarm Internet Security Suite zu bewegen. Die Entwickler erfinden eine Bedrohung durch einen Trojaner.
So berichten u.a. die Kollegen von 'Chip', dass die Firewall nach dem Start des Rechners vor dem Trojaner "ZeuS.Zbot.aoaq" warnt. Dieser soll laut der Meldung Bankdaten stehlen und diese für Transaktionen nutzen. Weltweit sollen bereits mehrere Millionen PCs infiziert sein. ZoneAlarm weist darauf hin, dass der Schädling nur schwer aufzuspüren ist, da sich der Code "schnell verändert".
Die einzige Lösung, die die Entwickler den Nutzern vorschlagen, ist der Kauf der 20 US-Dollar teuren ZoneAlarm Internet Security Suite. Produkte der Konkurrenz können die Sicherheitsbedrohung nicht ausräumen, heißt es auch in einem Bericht von 'InfoWorld'. Was für den versierten Anwender bereits verdächtig klingt, bestätigt sich dann bei einem Blick in die Foren von ZoneAlarm: Der Trojaner ist frei erfunden. Es sind keine PCs infiziert und auch die Verbreitung im Internet entspricht nicht den Tatsachen. 'Chip' bezeichnet die Meldung als reinen Marketing-Trick.
quelle : winfuture.de