Der digitale Radiergummi ist nun doch toll – zumindest, wenn es nach Ex-SAP-Chef Henning Kagermann geht. Der Präsident des Mitausrichters Acatech war in seiner Laudatio ganz hingerissen. "Da kommt ein junger Mann, nimmt sich das Konzept von X-Pire, entwickelt von Michael Backes, dem Superstar der Verschlüsselungsszene, und macht es noch besser." Kagermann prophezeite dem Ansatz, der zudem mit einem tragfähigen Geschäftsmodell eingeschickt worden sei, eine große Zukunft und versprach Hilfe bei der Suche nach Investoren.
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Im Appstore belegen momentan dubiose TV-Apps die oberen Ränge. Sie heißen “TV Deutsch Deluxe”, “Fußball TV” oder schlicht “Fernsehen” und versprechen Dutzende deutsche Fernsehsender im Stream gegen eine Einmalzahlung. Auch wenn keine Downloadzahlen vorliegen, deuten die guten Platzierungen auf mehrere tausend Downloads pro Tag hin. Doch die Macher tricksen bei Angebot, Inhalt und sogar bei den Bewertungen.
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Zur Zeit mahnt die Rechtsanwaltskanzlei U+C aus Regensburg Internetnutzer ab, die angeblich gewisse Schmuddel- Filmchen aus dem Internet sich herunter geladen haben sollen.
Schmuddelfilmchen und die Abmahnfalle von verbraucherinfoTV
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Die Macher von Planet49 sitzen in einem Bürogebäude in Sulzbach. Bis vor wenigen Wochen hieß das Unternehmen selbst noch wie die Lotterie. Doch wer nach dem Namen im Internet sucht, der stößt schnell auf wütende Foreneinträge über die „Abzocker von Planet49“.
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Verbraucher sollen besser vor Kostenfallen im Internet geschützt werden. Der Bundestag verabschiedete am Freitag mit breiter Mehrheit ein entsprechendes Gesetz. Es sieht vor, dass Unternehmen ihre Kunden bei Online-Bestellungen künftig mit einem deutlichen Warnbutton auf versteckte Kosten hinweisen müssen.
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Kleine Unternehmer fallen auf den fiesen Trick der Gewerbeauskunft-Zentrale rein: Sie glaubten, sie erteilten einem Amt Auskunft, unterschrieben unbemerkt einen Vertrag und mussten dann fast 600 Euro zahlen. Ein Gericht hat nun die Masche der GWE Wirtschaftsinformationsgesellschaft gestoppt.
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Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) will Internet-Nutzer vor überhöhten und ungerechtfertigten Abmahnforderungen im Urheberrecht schützen. In einem Gesetz müsse klar geregelt werden, dass eine erste Abmahnung von privaten Verbrauchern maximal 100 Euro kosten dürfe.
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Dazu interessant und lesenswert:
Mit Abofallen im Internet haben dubiose Geschäftsleute in den vergangenen sechs Jahren einen enormen volkswirtschaftlichen Schaden angerichtet. Vor allem das Inkasso-Stalking, also die Drohbriefe, mit denen Anwälte und Inkassobüros für die Abzocker das Geld hereinholten, sorgte bei unzähligen Verbrauchern für Angst und Schrecken.
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Mit Call-by-Call-Nummern kann man eigentlich günstig telefonieren. Doch wehe, man verwählt sich bei den Billigvorwahlen – für einen Tippfehler muss man womöglich kräftig draufzahlen.
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Wer einen Kredit sucht, stößt im Internet immer mal wieder auf die vielversprechenden Angebote der „Luzern Finanz GmbH“. Die Firma verspricht Kredite bis 300.000 Euro ohne SCHUFA-Auskunft. Doch was steckt dahinter?
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Die US-Justiz hat den Filesharing-Dienst Megaupload.com geschlossen. Einer der Hintermänner von Megaupload tummelte sich auch im Adressbuchschwindel-Geschäft. Er ist in der Computerszene eine feste Grösse und hatte Verbindungen in die Schweiz.
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Auf Ihrer Handyrechnung sind Kosten für ein Abo aufgeführt? Für kostenpflichtige Dienste, die Sie nicht kennen oder nicht bewusst abgeschlossen haben? Immer öfter rechnen Drittfirmen auch telekommunikationsfremde Leistungen über Mobilfunkrechnungen ab. Es ist ein problematisches Inkasso-Modell – gegen das sich Verbraucher wehren sollten.
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Firmen wie Groupon und Dailydeal handeln mit Anbietern von Waren und Dienstleistungen Mengenrabatte aus und stellen dann per Online-Auktion ihre Gruppen zusammen. Was! gibt Tipps, was im Umgang mit den Portalen zu beachten ist.
Groupon und Co von verbraucherinfoTV
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Wieder einmal soll „eine noch offene Forderung“ eingetrieben werden. Sie beläuft sich auf 333,87 Euro. Ein Inkasso-Büro in Köln hat ingesamt zwölf Posten zu dieser Summe addiert. Davon entfallen nur 192 Euro auf ein Zweijahres-Abonnement, das der Empfänger angeblich beim Internet-Anbieter „opendownload.de“ abgeschlossen hat.
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Die Regensburger Kanzlei U+C (Urmann+Collegen) hatte offene Forderungen ihrer Mandanten aus Filesharing-Abmahnungen in Höhe von 90 Millionen Euro verkauft. Nachdem diese Forderungen im Wege der Onlineauktion versteigert wurden, wollen dies die Abmahnanwälte angeblich im Jahre 2012 fortsetzen.
Quelle: Wbs-law.de / Zum Artikel