Mit Urteil vom 30.03.2012 hat das Amtsgericht Detmold zum Aktenzeichen 7 C 565/11 entschieden, dass der Melango.de GmbH aus Chemnitz keine Zahlungsansprüche gegen eine Gesellschaft bügergerlichen Rechts aus Lage zustehen.
Quelle: fachanwalt-fuer-it-recht.blogspot.de / Zum Artikel
Eine neue Schad-Software, die sich offenbar erst seit heute Morgen in Umlauf befindet, gaukelt Nutzern vor, dass ihr System wegen der Verletzung von Urheberrechten gesperrt wurde. Gegen Zahlung einer Gebühr verspricht man den Rechner wieder für die Nutzung freizugeben.
Die Sperrung des Rechners erfolgte laut den Angaben der Malware durch die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Diese sicherten allerdings glaubhaft zu, nichts mit der Sache zu tun zu haben.
Quelle und vollstaendiger Bericht : winfuture.de /Zum Artikel
Neu ist das nicht wirklich, den der BKA Virus macht (leider kann man ja immer noch nicht schreiben machte da dieser noch sehr verbreitet ist in gaengigen Versionen) genau das selbe hier geht es dann auch um einen Euro Betrag (anfaenglich 100 €) verlangen, siehe dazu auch "Aggressiver Computervirus in immer neuen Varianten – BKA Virus"mehr zum BKA virus in unserer Suche : HIER
Deutsche Internetnutzer sind einer neuen Abzockmasche ausgesetzt: Seit einigen Tagen sorgt ein neuer Trojaner für Aufsehen, der sich als Meldung der GEMA ausgibt und seine Opfer schlichtweg erpresst. Dabei scheint es sich um eine Variante des hartnäckigen BKA-Ukash-Trojaners zu handeln. Denn der GEMA-Trojaners funktioniert ähnlich und kassiert via Ukash ab.
Aktuell ist ein neuer Erpresser-Trojaner im Umlauf. Dieser sperrt die Computer seiner Opfer, indem er mit einem Warnhinweis den Zugriff auf den Windows-Desktop und die Funktionen des Betriebssystems verhindert. Und dieser Warnhinweis hat es in sich: Auf den PC seien "illegal heruntergeladene Musikstücke ('Raubkopien')" gefunden worden. Das Opfer habe sich dadurch strafbar gemacht, was mit "Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren" geahndet würde. Wer allerdings eine Mahngebühr in Höhe von 50 Euro über den Zahldienst Ukash überweist, entsperrt dadurch seinen Computer.
GEMA kassiert nicht über Ukash
Seit wenigen Tagen ist die Registerzentrale- Gewerbe auf dem Markt und verschickt auf behördengrauem Papier und im Befehls-Amtsdeutsch gehaltene Schreiben, die sich lesen als seien sie von einem Amt. Betreiber ist eine MYO Media UG aus Düsseldof. Diese Gesellschaft ist erst seit dem 22.6.2011 im Handelsregister eingetragen.
Quelle: Kanzlei-Thomas-Meier.de / Zum Artikel
Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel
Vorsicht vor Inkasso-Abzockern: Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt vor den dubiosen Forderungen der “Deutsche Zentral Inkasso“. Derzeit verschickt diese Firma Rechnungen für die angebliche Nutzung einer Download-Plattform – welche sich mit anderen Abo-Abzock-Seiten in “guter Gesellschaft” befindet.
Quelle: T-Online.de / Zum Artikel
Vergleichsportale für Versicherungen preisen sich als unabhängig, leben aber von den Provisionen der Gesellschaften. Wer seine Daten angibt, kann von Maklern belästigt werden. Was Interessenten wissen sollten.
Quelle: Handelsblatt.com / Zum Artikel
Sehr geehrter Herr Fuchs, bei Recherchen zur DIG bin ich heute auf Ihre Seite gestoßen. Ich darf ihnen mitteilen, dass die DIG nun das Inkasso für melango übernommen hat. Außerdem hat die Geschäftsführerin der DIG nun einen neuen Namen: Réka Franko. Scheinbar hat sie den bereits einschlägig bekannten Herrn Tomas Franko von der “RA Gesellschaft für Zahlungsmanagement GmbH” verheiratet.
Mehrere große Medienverbände drängen die Politik dazu, zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen im Internet die Speicherung von Nutzerdaten vorzuschreiben. Der Verein Digitale Gesellschaft machte auf ein entsprechendes Papier mehrerer Organisationen der Verlags-, Musik- und Filmbranche in Deutschland aufmerksam, das die Verwertungsgesellschaft Gema auf ihre Website gestellt hatte und das bislang weitgehend unbemerkt geblieben war.
Quelle: Heise.de / Zum Artikel
Az.: 8 IN 302/11 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Proinkasso Gesellschaft mbH, Frankfurter Straße 181, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 44563), vertr. d.: Stefan Straßburg, (Geschäftsführer) ist am gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden.
Quelle: Frickemeier.blog.com / Zum Artikel
Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel
via2: abzocknews.de
Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Bielefeld (43 IN 23/11) vom 12.04.2011 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Quelle: Frickemeier.blog.com / Zum Artikel
Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel
SWR-Marktcheck berichtete im Kontext zu unberechtigten Forderungen der Focus Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH für ein fragwürdiges Gewinnspiel einer Euro PSP UG aus Hamburg und suchte das Inkassobüro auf. Bis auf einen aggressiven “Platzverweiser” und die üblichen, knallenden Türen gab es natürlich leider kein Statement des Inkassobüros, gegen welches, wen wundert es, derzeit wegen Betrugs ermittelt wird.
Die Internetabzock-Matadoren treiben es immer bunter: So versuchen sie jetzt, mit Verweis auf dubiose Einzelurteile von Amtsgerichten (und gegen die Masse der ablehnenden Urteile) ihre 96 Euro mit ihrer eigenen Inkassogesellschaft und enormem Druck auf die Betroffenen einzutreiben.
Quelle: Blog.Beck.de / Zum Artikel
Via: The-new-Boo.blogspot.com / Zum Artikel
via 2 : abzocknews.de
Die Internetaktivisten Anonymous haben angekündigt, gegen die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) vorzugehen. Hintergrund ist der Streit zwischen YouTube und der GEMA über die Verbreitung von Musikvideos.
Seit der vergangenen Woche macht Google deutlich darauf aufmerksam, dass man bislang keine Einigung mit der Verwertungsgesellschaft GEMA erzielen kann. Aus diesem Grund können hierzulande zahlreiche Musikvideos bei YouTube nicht abgespielt werden. Stattdessen erhält man lediglich die Meldung "Leider ist dieses Video [...] in Deutschland nicht verfügbar, da die GEMA die Verlagsrechte hieran nicht eingeräumt hat". Laut Google fordert die GEMA bis zu 12 Cent pro Klick auf ein Video - Gebühren, die YouTube durch Werbeeinnahmen nicht kompensieren kann.
Quelle: winfuture.de
Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) ist der Meinung, dass die bloße Nutzung von Streaming-Portalen wie beispielsweise Kino.to, welches in dieser Woche geschlossen wurde, strafbar sei.
Am Anfang des veröffentlichten Artikels macht die GVU jedoch darauf aufmerksam, dass eine höchstrichterliche Klärung zur Strafbarkeit des Nutzens von illegalen Filmstreams bislang noch nicht vorliegt. Die GVU selbst hat zu diesem Thema eine ganz klare Meinung.
Durch die Nutzung solcher Angebote erfolgt auf den jeweiligen Rechnern zumindest vorübergehend eine Speicherung der Inhalte, welche durch den Besucher ausgelöst wird und folglich auch in seinem Machtbereich liegt, heißt es.
Rechtlich gesehen handelt es sich der Ansicht der GVU zufolge bei dem Zwischenspeichern um eine Kopie. Außerdem könne man mit zusätzlichen Werkzeugen eine dauerhafte Kopie der gezeigten Inhalte anfertigen.
Geht es nach der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen, so besteht zumindest die Möglichkeit, dass gegen die Nutzer von Plattformen wie beispielsweise Kino.to rechtlich vorgegangen werden könnte. Eine richterliche Klärung liegt in diesem Fall wie bereits angesprochen noch nicht vor.
Quelle : winfuture.de
Nach der heutigen Polizeiaktion gegen das Video-Portal Kino.to sorgen sich zahlreiche Nutzer, inwieweit sie selbst von den Strafverfolgungsbehörden oder Rechteinhabern für die Nutzung des Dienstes belangt werden könnten. Der Kölner Medienrechtsanwalt Christian Solmecke sieht hier aber keine Probleme auf die User zukommen.
"Aus meiner Sicht haben die Nutzer von Kino.to schon keine Straftat begangen, da der reine Konsum von Streamingdiensten nicht rechtswidrig ist. Das gilt jedenfalls immer dann, wenn keine Kopie des Streams auf dem eigenen Rechner hergestellt wird. Darüber hinaus ist die GVU auch dafür bekannt, normalerweise das Übel an der Wurzel zu packen. Das heißt, dass die Gesellschaft in der Regel gegen die großen Fische vorgeht, was sie mit den jetzigen Durchsuchungen auch bewiesen hat", sagte er.
Quelle und voller Bericht : winfuture.de